Topographia Saxoniae Inferioris:Boitzenburg

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Topographia Germaniae
Boitzenburg (heute: Boizenburg/Elbe)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1653, S. 41.
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Boitzenburg / Boyzenburg / Beuzenburgum.

Ein Stättlein / vnd Schloß / an der Elb / zwischen Dömitz / vnd Lauenburg / vnd zwar näher Lauenburg / im Hertzogthumb Mecklenburg allberait / (dann darzwischen das Nieder-Sächsisch Fürstenthumb Lauenburg / vnd Mechelburg / sich scheiden) gelegen / vnd nach Güstrow / wie man sagt / gehörig. Ist vor Zeiten der Graven von Swerin gewesen. Vnd sagt Pontanus lib. 6. rerum Danicarum also: Bytzenburgum, et Ertenburgum, Castella Comitum Suerinensium, à Voldemaro victorioso (Daniae et Nordalbingiae Rege) capta, ac solo diruta. Chytraeus schreibet lib. 1 Saxon. daß Beytzeburg / vom Flüßlein Beytze / so in die Elb falle / den Nahmem; welches An. 1554 Hertzog Heinrich von Braunschweig eingenommen habe. Anno 1624, wolten die Hertzogen von Mecklenburg den Zoll allhie erhöhen; darwider sich aber die Churfürsten zu Sachsen / vnd Brandeburg / nebenst den Hansee-Stätten / gelegt; daher sie es bey dem alten Zoll haben verbleiben lassen; wie hievon beym Werdenhagen / part. 4. de Rebuspubl. Hanseat. cap. 9. fol. 48. seq. weitläuffiger zu lesen. Es hat dieses Stättlein in dem nächsten Teutschen Krieg / viel außgestanden / als es von Käyserischen / Dänischen / Schwedischen / vnd andern offt eingenommen worden. Vnd seynd noch An. 1642. die Schwedischen / vnd An. 44. die Käyserisch-Gallassischen allhie gelege / zu welcher Zeit auch das Schloß / weiln sich die darauff gelegene Schwed. nicht ergeben wollen / mit 3. Minen gesprengt worden ist; wie in to. 5. Theat. Europ. s. 446. a. stehet.

Gegen Boizenborg / oder Beyzeburg über / liget Ludersborg vnd etwas weiter hinauff Blekede / ein Marcktfleck / vnd gutes Schloß / auch an der Elb / vnd auff Lüneburgischem Boden / allda An. 1627. als der König auß Dännemarck den Ort beschossen / der Käys. Commendant den Marcktflecken in Brand gesteckt / vnd auß dem Schloß / welches mit Wassergräben / aber geringen Wällen / versehen war / sich tapffer gewehrt / daß die Dänischen den 13. Junij / mit Schaden haben abziehen müssen.