Topographia Saxoniae Inferioris:Möllen
Es ligt dieses Stättlein auff der Strassen / von Lüneburg nach Lübeck / vnd zwar 6. Meilen von Lüneburg / vnd 4. von Lübeck. Hat vor Zeiten zum Lande Sachsen Lawenburg gehört; von deme es an die Statt Lübeck gelangt: Wird auch noch heutigs Tags solcher Ort der Statt Lübeck ins gemein zugeeignet / den ihr / bey habender ihrer Vneinigkeit / Hertzog Erich zu Sachsen Lawenburg / Anno 1409 eingenommen: Aber / da die Lübecker einen friedlichen Stande bekommen / sie dieses Stättlein belagert / vnd wider erobert haben. Hanß Regkman / in der Lübeckischen Chronick schreibet / p. 42. 46. 74. vnd 97. folgendes von diesem Orth / in dem Er sagt: Anno 1391. brante Molln gantz auß / von ihrem eigen Fewr / den Mitwochen vor Pfingsten. Anno 1413. ist angefangen S. BrigittenCloster vor Mollen / vnd ist hernach wider verstört worden in der Holsteinischen Fehde / Anno 1534. deß Jars 1465. kam Hertzog Johann von Lüneburg (Lawenburg) gen Lübeck / mit dem Bischoff von Rassenburg (Ratzenburg) / zu sehen die Brieffe / welche ein Rath auff Mollen hatte. Aber / da er sie lesen hörete / fand er / daß er gar wenig Rechts hatte: Er liesse dennoch nicht ab / vnnd forderte den Marckgraffen auch gen Lübeck; welche da der Graff gehöret hatte die Brieff / stillschweigend auß Lübeck zog / daß er auch nicht ein Wort von der Sach machete. In der Meckelburger Fede mit Lübeck / haben Anno 1506. am 29. Septembr. die Fürsten zu Meckelburg / der Hertzog von Braunschweig / vnnd der Marckgraff zu Brandeburg / die Statt Mollen belegt / vnnd haben da 24. Tag vor gelegen / vnd doch nichts geschafft / deßgleichen auch vor Belendorff / vnd sind nach vil gelittenem Schaden widerumb abgezogen. Vnd dises sagt Reckmann. Hermannus Bonnus, in der Lübeckischen Chronick / schreibt / von obgedachter Belagerung dieses Stättleins Möllen / im Jahr 1534. daß am 18. Tage Augusti / sich die Holsteiner für Möllen gelegt / aber nichts außgericht / haben ihr Lager im Closter zu Marien-Walde gehabt / so abgebrochen worden / sie aber am letzten Tage Augusti von dar gezogen seyen. Man weiset allhie deß berümten Eulenspiegels / der An. 1350. gestorben / Grab so voriger Zeit renovirt worden. Es ist auff deß Steins beyden Ecken eine Eul / vnd ein Spiegel / gehawen zu sehen. Die Grabschrifft lautet also:
An diesem Orth ward diser Stein auffgehaben /
Darunder ligt Eulenspiegel begraben /[WS 1]
Gedenck daran /
Der du thust fürüber gahn.
Dann auff diser Erden /
Du mir auch kanst gleich werden.
Vnnd also stunde es im Jahr 1614. allhie: vnd scheinet nicht glaublich zu seyn / daß in dem nächsten Teutschen Krieg / ob schon Möllen denselben auch erfahren / (wie damit(?) der Manßfelder dises Stättlein An. 1625. mit Accord erobert hat) etwas daran geändert worden seye; weilen die Soldaten solcher Sachen gemeinlich eher / als anderer wichtigern / zu verschonen pflegen.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Evtl. hier kein Zeilenumbruch.