Topographia Saxoniae Inferioris:Razeburg
Dieses ist eine alte Sächsische Statt / mit einem sehr schönen Schloß / 7. Meilen von Hamburg / vnd Lüneburg / 4. oder 3. von Lübeck / 2. von Schöneburg / vnd 1. Meil von Mülheim / gantz lustig auff einem Hügel / welchen die Häuser fast gantz einnehmen / gelegen: Vmb die Statt her / gehet ein See / so biß nach Lübeck sich erstrecket / vnd an etlichen Orten ein halbe / ins gemein aber ein viertel Meil in der braite hat. Ausserhalb deß See / seyn hohe Hügel / [198] vnd sehr lustige Wälder: Zur Nordseiten der Statt / stehet in der Insul der Dom / vnd der Domherren Häuser: Gegen Mittag aber / liget an der Statt / besagtes ansehenlich Fürstliches Schloß / auff welchem der Zeit Hertzog Augustus von Sachsen Lauenburg Hoff hält / dabey viel schöne Gebäw zu sehen; ist auch solches Schloß mit Dämme / Mauren / vnd Wällen / befestiget / vnd mit Wasser allenthalben vmbgeben: vnd kan man allein auff dieser Seiten / zu Wagen / oder Pferd / über die Brücken / (so 300. Schritt lang seyn solle) in die Statt kommen. Hat vorhin aigne Graven / deß Geschlechts der Graven von Badewide / gehabt / auß denen Graff Bernhard / bey Hertzog Heinrichen dem Löwen von Sachsen / fälschlich angeben worden / als hätt Er Ihn dem Keyser verrathen / vnd gefänglich zustellen wollen / wenn Er Ihn anders gen Razeburg / mit guten Worten / hätte bringen / vnd in einer Gasterey mit List fangen mügen: Vnd solches hat dem Graven / der Hertzog Heinrich selbst ins Gesicht fürgeworffen. Als nun der Graff sich darüber entsetzt / vnd in solchem Schrecken / sich nicht gnugsam verantworten kunte / ist Er vom Hertzogen gefänglich angenommen / vnd mit sich für Razeburg geführt worden; daselbst man Ihme / auß Befelch deß Graven / das Schloß auffgeben; hergegen der Graff alsobalden loß gelassen / jedoch gleichwol von Land vnd Leuten verjagt worden. Ist mit der Zeit an die Hertzogen von NiederSachsen Lauenburg / doch mit seiner Maß / kommen. Anno 1409. als Hertzog Erich zu Lauenburg der Statt Lübeck / ihr Stättlein Mollen eingenommen; die Lübecker aber solches wieder eroberten / zogen Sie nacher Razeburg / vnd liessen etliche vorher lauffen / die sich an dem See sehen liessen. Da die Burger zu Razeburg das sahen / lieffen Sie zu Ihnen herauß / vnd meyneten / Sie wolten Ihnen starck gnug seyn: Aber / da der grosse Hauffe der Lübeckischen andrengete / nahmen die Razeburger die Flucht über die Flutt: da aber ihrer zu viel auff die Brücke kamen / zubrach sie / vnd der meiste Hauff der Razeburger ersauffte. Es hat diese Statt folgends mehrere vnglückselige Zustände gehabt: vnter welchen auch dieser gewesen / daß Anno 1552. Graff Volrad von Manßfeld / von Hertzog Frantzen zu Sachsen / Lauenburg / (welcher den Domherren allhie / weil Sie Ihm sein Begehren / seinen Sohn Magnum zum Bischoffe zu nehmen / abgeschlagen / vngnädig war) geladen / der der gedachten Domherren Häuser / vnd den Dom / nicht allein an allen gülden / vnd silbern Gefässen; sondern auch an den Glocken / so Er auß den Thürnen genommen / geplündert; die Domherren / so nicht entflohen / ins Gefängnuß gelegt; vnd das Capitul / über das / vmb vier tausent JoachimsThaler gestrafft / damit Sie die übrigen deß Stiffts Dörffer / vom plündern / vnd brennen / befreyeten. Er hat auch deß Bischoffs Schloß / Stoff / eingenommen / vnd solches dem gedachten Hertzog Frantzen von Sachsen überlassen. Folgender Zeit / hat Hertzog Magnus von Sachsen / seinen Herrn Brudern / Hertzog Frantzen / deme sein Herr Vatter die Regierung übergeben / noch bey Lebszeiten deß Herrn Vattern / Anno 1574. mit Krieg angriffen: vnd weil Er / das erwehnte veste Schloß allhie zu Razeburg / nicht erobern / noch seinen Niederländischen Soldaten Bezahlung thun kunte; auch der Nieder-Sächsisch Craiß-Oberster / mit seinem Volck / wider Ihn / im Anzug war; so hat Er die Statt / vnd der Domherren Häuser / außplündern lassen; vnd ist sein Volck zerstrewet worden; Er aber hat sich nach Schweden begeben. Anno 1630. hat Hertzog Augustus / die Keyserischen / willig ins Schloß allhie eingenommen.
Was das Bistumb anbelangt / (das Anno 1521.auff 5. zu Roß / vnd 15. zu Fuß / belegt / aber hernach / auff etliche Jahr / moderirt / vnd von Mechelburg / cum onere, vertretten worden. Vnd haben Wehnerus, vnd Wurfbain, 60. aber die Nürnbergische Repartitio, vom Jahr 1650. nur 24. Gülden / den Monat) So hat solches erstlich der Ertzbischoff Albertus von Bremen / zun Zeiten Keyser Heinrichs deß [199] Vierten / angerichtet: vnd da folgents der Bischoffliche Sitz / durch stätigen Vberfall der Wenden / gantz abgethan worden; so hat obgedachter Hertzog Heinrich der Löw zu Sachsen / vmbs Jahr 1153. denselben wieder erhebt / vnd sonderlich nach Zerstörung der Statt Bardowick / stattlich gezieret. Es ist aber deß DomCapituls / vnd der Statt Razeburg (die auch ihr absonderliche Kirchen / zu S. Peter genant / hat) Bottmässigkeit vnterscheiden; wie solches / hin vnd wieder / auff den Aeckern / vnd Feldern / an den sehr grossen Steinen / zu sehen. Der offtangezogene Melchias Nehel / sagt / es seye die StifftsResidentz zu Stoff / dabey Schönenburg / (al. Schonberg / oder Calliorea, ein Stättlein.) Sihe Chytraeum lib. 2. Sax. p. 63. G. Braun / im 5. Theil seines Stättbuchs / (der / in dieser Statt Ratzeburg Abbildung / oben auff das Fürstlich NiederSächsische; auff beeden Seiten aber deß Stiffts / vnd dann der Statt Wappen setzet) vnd die Continuat. Itinerarii Germaniae p. 472. (daselbst der begangene Fähler / auß deme / was hieoben stehet / zu corrigiren ist;) von vielen vnterschiedlichen / vnd wunderlichen Veränderungen aber / vnd den Bischoffen dieses Razeburgischen Stiffts / Crantzium Wandalia, vnd Metropoli. Obgedachter Chytraeus schreibet / daß von dem gemelten Hertzog Heinrichen / der Euermodus, auß dem Dom-Capitul zu Magdeburg / zum ersten Bischoff / nach der erwehnten Zerstörung / wieder hieher / in deß Hertzogen von Sachsen Statt / beruffen worden / den der Ertzbischoff Hartwig zu Bremen / geweihet habe / vnd sey Er Anno 1178. gestorben. Sihe / was besagter Crantzius, von diesem B. Evermodo weitläuffig berichtet. Aubertus Miraeus, in Fastis Belgicis et Burgundicis, p. 674. gedenckt seiner mit diesen Worten: B. Evermodus, ex Intimis S. Norberti sociis, primùm Praepositus Monasterii S. Mariae Magdeburgensis, posteà Raseburgensis in Germania Episcopus, institutum Praemonstratense Raseburgum attulit. Ihme hat succedirt Isfridus, so / wegen seiner Wunderwerck / berühmt / vnd gestorben Anno 1204. Philippus, der Anno 1215. Henricus, 1228. Lambertus, auch in diesem Jahr: Godscalcus, so Anno 1230. gestorben / vnd / vnter welchem / die Lini der Razeburgischen Graven / mit Bernhardo, abgangen ist: Petrus, 1236. Ludolphus, der das Closter Rene gestifftet / vnd gestorben Anno 1250. etc. Der 26. Bischoff zu Razeburg / ist gewesen Johannes Parkentin, welcher / als mit Hertzog Johann zu Sachsen / Lauenburg / Strittigkeit entstanden / den Hertzog Magnum von Mechelnburg / zu einem Vogt / oder Beschützer seines Stiffts / genommen hat. Folgender Zeit / war wieder Streit zwischen Hertzog Magnussen zu Sachsen / dem Bischoff / vnd Dom-Capitul; davon gedachter Chytraeus lib. 7. p. 195. seq. zu lesen. Hertzog Christoff von Mecklenburg / so für den 30. Bischoff allhie gehalten wird / auch dieses Stifft 38. Jahr lang administrirt / vnd Anno 1592. gestorben ist / hat im Jahr 1566. am ersten / im Dom / die Meß abgeschafft / vnd reformirt. Vor wenig Jahren / ist der Junge Hertzog von Mecklenburg / Herr Gustavus Adolphus zum Bischoff postulirt worden; dessen Coadjutor Hertzog Friederich zu Braunschweig / vnd Lüneburg / gewesen. Wie es aber forthin mit solchem Bistumb / vermög deß General-Frieden-Schluß / gehalten werden solle; davon sihe oben den Eingang dieses Tractats / in Beschreibung deß Hertzogthumbs Mecklenburg.