Topographia Westphaliae: Jever
Eine Statt / sampt einem vesten Schloß / vnnd Herrschafft / zu eusserst deß Ost-Frießlands / in Ostringen / auff einem magern Boden / zehen tausend Schritt von Esens / ein wenig mehr / als vier tausend von Witmund / vnd drey Teutsche Meilen von Aurich gelegen. Hat gegen Morgen / den Fluß Jade / der in die Weser fället / vnd das Stat- vnd Butiadinger Land; nach [37] Mittag / die Graffschafft Oldenburg; gegen Mitternacht / zwo öde Insuln / Wangeroga / vnd Spiceroga / vnnd das Teutsche Meer: Vnd vom Abend / besagte Herrschafften / Esens / vnd Witmund. Es begreifft die Herrschafft Jever drey Länder / nämlich / Wangerland / Ostringen / vnd Rustringen; vnd erstreckt sich die Länge vnnd Breyte / auff drey gute Meil Wegs / darinn viel stattliche Schlösser / Klöster / Kirchen / Edelleut-Häuser / vnnd herrliche Vorwerck / sampt andern / feinen / den Vnterthanen zugehörigen Gebäwen; sonderlichen Kniphausen / Rickelhausen / Middoch / Schlagen / etc. vnd in die achtzehen Carspelkirchen / oder Pfarrkirchen / seyn. Die Innwohner seyn vorhin frey gewesen / vnnd allein von ihren Richtern / vnnd Advocaten / regieret worden: Aber Anno 1359. haben sie ihren eygenen Herrn / vnnd Regenten / nämlich / Edo Wimeken Papinga / den Aeltern / gehabt / den sie ihnen zu einem Hauptmann erstlich erwöhlet / von welchem die Nachfolgende Jeverische Herrn / vnnd Hauptleute entsprossen / vnter welchen Edo Wimeken / der Jünger / Hauptling zu Jever / Rustringen / Ostringen / vnd Wangerland / gewesen / der Anno 1511. vnnd sein Sohn Christoph / Anno 1517. gestorben / deme seine Schwestern succediert / vnter welchen Frawlein Maria am längsten gelebet / vnd Anno 1575. gestorben ist: Nach dem sie zuvor ihren Herrn Vettern / Graff Johann zu Oldenburg (dann ihre Fraw Mutter / eine Gräffin von Oldenburg gewesen) zu ihrem Erben eingesetzt / vnnd ihme die Landschafft hat huldigen lassen: Darwider sich aber die Graffen von Ost-Frießland gelegt / vnnd ist die Sach zu Brüssel anhängig gemacht worden / (dann diese Fräwlein von Jever / als ihnen die besagte Graffen / weiln sie / wegen ihrer außgebrachten Keyserlichen Belehnung / Herren vber gantz Ost-Frießland seyn wolten / so starck zugesetzt hatten / die besagte Herrschafft / im Jahr 1532. Keyser Carln dem Fünfften / als Hertzogen zu Braband / vnd Graffen zu Holland / auff sondere Maß vnnd Weiß / vnterworffen / vnd zu Lehen gemacht haben /) daselbst Anno 88. durch Vrtheil / dem Graffen Johann von Oldenburg / besagte Herrschafft Jever / zu erkannt / vnd solches hernach / in der Revision / Anno 1591. confirmiert worden / nach dem er / der Herr Graff / zuvor / von Jever auß / biß auff den Hoeck / vnnd vollends in die gesaltzene See / durch das Jeverland / ein Schiffreiches Tieff graben lassen / dardurch mit ziemlichen grossen Schiffen / biß an die Statt Jever / allerley Wahr / vnnd Notturfft / zu Wasser gebracht werden mögen; wie hievon bey dem Hermann Hamelmann / in der Oldenburgischen Chronic / an vnderschiedlichen Orten / sonderlich part. 3. fol. 452. seqq. et fol. 467. zulesen. Besiehe auch Ubbonem Emmium, in seinen Friesischen Historien.