Topographisches Verzeichniß der zu der Herrschaft Thann gehörigen Ortschaften

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Autor: M-z, H-k [Anonym]
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Titel: Topographisches Verzeichniß der zu der Herrschaft Thann gehörigen Ortschaften
Untertitel:
aus: Journal von und für Franken, Band 3, S. 93–96
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1791
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Quelle: UB Bielefeld, Commons
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VI.
Topographisches Verzeichniß der zu der Herrschaft Thann gehörigen Ortschaften.
Die Statistik und Topographie der Reichs-Ritterschaft ist im Ganzen bisher noch nicht bearbeitet worden; denn Büsching hat in seiner Erdbeschreibung bloß ein mageres, und noch überdieß unvollständiges topisches Verzeichniß geliefert, und Maders und Kerners publicistische Werke von der Reichsritterschaft erstrecken sich nicht auf ritterschaftliche Staatskunde und Topographie. Zwar haben wir in neuern Zeiten einige schätzbare Fragmente z. B. Fresenius Beschreibung der Grafschaft Schlitz[1], eines Ungenannten Nachricht von dem Riedeselischen Gebiete[2], Müllers| Nachrichten von den Schönbornischen Gütern[3] erhalten; aber was wollen diese im Ganzen bedeuten? Von den Besitzungen der Herren von der Thann, von Boineburg, von Gemmingen und anderer vornehmen Familien weiß man fast noch gar nichts. Ich hoffe also den Freunden der vaterländischen Geographie einen Dienst zu erweisen, wenn ich ihnen ein vollständiges Verzeichniß der den Herren von der Thann gehörigen Örter mittheile.

 Das Thannische Gebiet bestehet aus

1) der kleinen Stadt Thann am Oisterflüßchen, welche 185 Bürgerhäuser – in diesen über 300 Bürger – und drey Schlösser hat, das gelbe, blaue und rothe Schloß.

 Das gelbe Schloß besitzet die freyherrl. Familie von Thann, – die übrigen Linien haben die freyherrliche Würde nicht – und nebst diesem die Hälfte an Stadt und Amt Thann. Ausserdem aber noch für sich eigen Frankenheim, Birx und Oberwaldbehrungen.

 Das blaue Schloß besitzet Herr Cammerherr und Orts Ausschuß von der Thann und

|  das rothe Schloß der Herr Oberforstmeister von der Thann. Die beyden leztern besitzen die übrige Hälfte an Stadt und Amt Thann und zwar jeder ein Viertel davon, sie sind aber keine Freyherren.

2) In den 4 Amtsvierteln, als

a) Das Wendershäuser Viertel; dazu gehöret
1. Wendershausen.
2. Herdathurn.
3. Dippach.
4. Hundsbach.
b) Das Habeler Viertel
1. Habel, ein Kirchdorf.
2. Habelgraben.
3. Schwarzenborn.
4. Mollertshof.
5. Neustättges.
6. Espachsgraben.
7. Alten Schwambach.
8. Neuen Schwambach.
9. Aura.
c) Das Neißwarzer Viertel.
1. Neißwarts, ein Kirchdorf.
2. Günthers.
3. Meerschwinden.|
d) Das Schlitzenhäuser Viertel.
1. Schlitzenhausen.
2. Seinzwinden.
3. Theobaldshof.
4. Knottenhof.
5. Dietgeshof herrschaftliche
6. Struthof  Höfe.
M-z. H-k.



  1. Büschings Mag. für Geschichte und Geographie XIV B. S. 209-216.
  2. Fabri historisch-geographische Monatsschrift. H. 2.
  3. Fabri geogr. Mag. H. 12. S. 448.