Verlobung vor der Geburt
[324] Verlobung vor der Geburt. Im Mittelalter war es bekanntlich vielfach Sitte, Prinzen und Prinzessinnen schon als Kinder im zartesten Alter zu verloben und zu verheiraten. Daß man aber auch über noch nicht geborene fürstliche Kinder in gleicher Weise verfügte, dürfte denn doch nur ausnahmsweise vorgekommen sein. Ein solcher Fall ereignete sich im Jahre 1368, als dem Kaiser Karl IV. der Prinz Siegmund geboren wurde, der bei der Taufe mit Katharina, der Tochter des Burggrafen Friedrich von Nürnberg, verlobt wurde. Bei dieser Gelegenheit ward nämlich gleichzeitig bestimmt, daß eine Tochter Karls IV., die ihm innerhalb fünf Jahren seine Gemahlin schenken sollte, sich mit dem Sohne des Burggrafen, der innerhalb derselben Zeit das Licht der Welt erblicken würde, einstmals vermählen sollte. Ein jüngeres Brautpaar als dieses dürfte kaum jemals vorgekommen sein. Aber „gekriegt“ haben sie sich doch, denn 1373 ward dem Kaiser Karl IV. eine Tochter, Margaretha, geboren, die nachmals die Gemahlin Johannes III., Burggrafen von Nürnberg, wurde. Nicht zusammengekommen ist aber das 1368 verlobte Paar Siegmund und Katharina; ersterer, nachmals römischer Kaiser, heiratete zuerst Maria von Ungarn, in zweiter Ehe Barbara Gräfin von Cilli, während Katharina ins Kloster ging und 1409 als Aebtissin zu St. Clara in Hof starb.