Vom verlassenen Bruderstamm

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Textdaten
<<< >>>
Autor:
Illustrator: {{{ILLUSTRATOR}}}
Titel: Vom verlassenen Bruderstamm
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 3, S. 48
Herausgeber: Ernst Keil
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1862
Verlag: Verlag von Ernst Keil
Drucker: {{{DRUCKER}}}
Erscheinungsort: Leipzig
Übersetzer:
Originaltitel:
Originalsubtitel:
Originalherkunft:
Quelle: Scans bei Commons
Kurzbeschreibung:
Eintrag in der GND: {{{GND}}}
Bild
[[Bild:|250px]]
Bearbeitungsstand
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
Indexseite

[48] „Vom verlassenen Bruderstamm. Das dänische Regiment in Schleswig-Holstein.“ Unter diesem Titel ist im Verlag von A. Vogel in Berlin vor Kurzem von dem Mitarbeiter der Gartenl., Hr. Dr. jur. Gustav Rasch, der erste Theil eines Werkes erschienen, in dem die traurigen Zustände in Schleswig geschildert werden. Ueber den Inhalt und die Tendenz des Werks entnehmen wir aus der Vorrede zu demselben folgende Stelle:

Ich schildere in diesen Blättern die gegenwärtigen Zustände in Schleswig auf Grund eigener Anschauung und gestützt auf den Wortlaut diplomatischer, officieller und gerichtlicher Actenstücke. Sie sind unerhört. Die dänische Regierung wendet, um zu ihrem Ziele, der heimlichen und schleunigen Danisirung eines deutschen Landes, zu gelangen, Mittel und Maßregeln an, welche die österreichische Regierung in Venetien und die Priester-Regierung in Rom niemals anzuwenden gewagt haben. Holstein ist um Vieles glücklicher als Schleswig; die Verbindung mit dem deutschen Bunde macht in Holstein die Danisirungs-Versuche und die Anstellung dänischer Beamten, Pastoren und Schullehrer schwieriger. Aber beide Herzogthümer sind baar aller politischen Rechte: die Presse überall in den Händen der dänischen Polizei, selbst das Petitionsrecht bis zur Lächerlichkeit einer Unterschrift herabgesunken; Strafen an Leib und Vermögen, wenn die Bürger bei dem Könige petitioniren; kein Vereins- und Versammlungsrecht; die Communal-Verwaltung überall auf dem Wege, den Dänen und ihren Creaturen in die Hände zu gerathen, oder bereits in ihren Händen; die Wirksamkeit der Stände-Versammlungen auf Null reducirt. In Schleswig Erbitterung, Schmerz und Haß überall; die rechtloseste Willkür Seitens der dänischen Administrativbeamten und Polizisten, wozu der berüchtigte § 9. der Schleswig-Holstein octroyirten Verfassung, indem er den deutschen Bürgern in den beiden Herzogthümern jeden Rechtsweg abschneidet, sie vollkommen autorisirt; eine unerhörte Knechtschaft der Geister in Sprache, Kirche und Schule; vollkommene Unsicherheit der Person und des Eigenthums vor den unaufhörlichen Angriffen der dänischen Beamten; ein über das ganze Land ausgebreitetes Netz von Spionage und Denunciation; zunehmende Armuth in den Städten bei den kleinen Bürgern und Handwerkern und ein schnell fortschreitendes Sinken des Realcredits in den nördlichen und mittleren Districten des unglücklichen Landes. Man erwidere mir nicht, daß diese traurigen Resultate meiner Anschauungen zu grelle Farben zu haben scheinen. Ich habe nur die eigenen Worte der Actenstücke, mit denen ich in der zweiten Hälfte meines Buches die in der ersten enthaltenen Schilderungen belegt habe, wiederholt. Sie bestehen aus einer dänischen Denkschrift, aus einer preußisch-ministeriellen Denkschrift, welche die preußische Regierung bis jetzt nicht gewagt hat, in Deutschland der Öffentlichkeit zu übergeben – sie ist nur bruchstückweise in englischer Sprache erschienen – aus dem Ausschuß-Berichte der schleswig’schen Ständeversammlung, aus Urtheilen und Aussprüchen hochgestellter dänischer Geistlichen und Beamten, welche den Muth gehabt haben, der Partei, welche im Kopenhagener Ministerium ein deutsches Land terrorisirt, die Wahrheit in’s Gesicht zu sagen. Man wird in diesen Documenten, welche selbst die eiderdänische Presse nicht wird antasten können, jedes Wort, welches ich angewandt habe, um die heutigen Zustände in Schleswig-Holstein zu schildern, wiederfinden.

Trotz alledem wird mein Buch der Gegenstand maßloser und heftiger Angriffe Seitens der eiderdänischen Presse werden. Ich wende mich deshalb hier an die gesammte deutsche Presse mit der ernsten Bitte, mich in meinen Anstrengungen thatkräftig zu unterstützen. Ich habe ein Recht zu dieser Bitte, und die Erfüllung derselben ist eine Pflicht der deutschen Presse; denn es handelt sich um die mit Füßen getretenen heiligsten Menschenrechte eines von Deutschland verlassenen Bruderstammes, gegen den Deutschland immer noch seine verpfändete Ehre einzulösen hat. Auch an die conservative deutsche Presse richte ich dieselbe Bitte. Ich hoffe, sie wird nicht vergessen, daß ich dieses Mal keine „aufrührerische oder republikanische Tendenzen“ vertheidige, sondern die Leiden eines deutschen Landes schildere, welches ihre Partei vor zehn Jahren wehrlos den Dänen überliefert hat.