Wahrhafftige vnd erschröckliche geschicht / dreyer Maineidiger Personen

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Titel: Wahrhafftige vnd erschröckliche geschicht / dreyer Maineidiger Personen
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Erscheinungsdatum: 1580
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Drucker: Leonhard Heußler
Erscheinungsort: Nürnberg
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Quelle: Scan auf Commons
Kurzbeschreibung:
Warnung vor dem Meineid
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Warhafftige vnd erschröckliche geschicht / dreyer Maineidiger
Personen / vber welliche der liebe Gott / seinen billichen zorn vnd straff / augenscheinlich ergehen lassen /
Allen Gottslesterern / vnd falschen Eydschwerern / zum Exempel fürgestellt / als dise Figuren vnd
folgender Bericht gründtlich außgeweisen.

Der Erste.

ZV Losanna / am Genfer See ligend / hat ein reicher fürnemer Wirt / wellicher alt vnd wol betaget / mit einem seiner Mitburger / der doch nicht sonders vermügens gewest / ein Recht gefüret / Antreffend eine zimliche grosse summa Geltes / da aber solliches anderer gestalt vnd durch gewisse zeugnuß nit hat könden zu Recht erkennt werden ist dise Rechtssach gemelten reichen Wirt auff den Eyd gegeben worden wellichen er zu leisten gantz vermessen willigt.

Als jhm aber nun vor Gericht / der Eyd zu thun aufferlegt / vnd er sollichen jhme zum ewigen verderben / mit auffgehabnen fingern schwert / lest der liebe Gott sein straff vnd zoren / vber den falschen Maineyder augenscheinlich ergehn folgender gestalt daß diser elende Wirt / als bald nider sinckt / sein gantzer leib kolschwartz wirdt / vnd gleichsam vbereinander

hockend / stein tod ist / wie dann bey disem Aidschwur / vil fürnemer / hoher personen gewest / dises alles gesehen vnd angehört haben / Verloffener nu sollicher schröcklicher sachen / ist dem andern seinem Mitbürger / als dem gerechten vnd warhafften in diser sachen / das Gelt eingeantwort vnd zu getheilt worden.

Der Tode wirt aber als ein Maineydiger / verlaugner vnd verächter der heyligsten Treyfaltigkeyt / ist an die ort / da andere Vbelthäter vergraben / vnd von der Christlichen Gemein abgesondert worden / wellichs Exempel alle Menschen wol behertzigen sollen / sonderlich aber dise / denen vmb der edlen Gerechtigkeit willen / der Aid zu thun auffgelegt wirdt / damit sie die liebe Warheyt nicht fälschlich vnterdrucken / dann der Allmechtige Gott / sollichs ja nit vngestrafft lest hingehen.


Der Ander.

GLeicher[1] gestalt / hat sich nicht weit von disem ort begeben / daß auch ein falscher Eid / von einer fürnemen / wolhabenden Person geschworen worden / wellicher Maineydiger aber kürtzlich hernach stirbet / vnd in sein sondere eigene newe begrebnuß gelegt wird. Nun begibt sich daß in der freundschafft / vber 20. Jar hernach / von dem lieben Gott ein Weibsbild auß disem jammerthal abgefordert wird / da nu gemelte begrebnuß geöffnet / befind sichs

daß gleichwol der gantze Leichnam verzeret one der rechte arm vnd hand gantz vnd gar frisch vnuerwesen / doch auch kolschwartz / mit auffgehabnen[2] fingern alda gefunden wird / dardurch denn die rechte warheyt an tag kommen / darauff nun als bald verordnung

geschehen / daß die Gebein vnd vnuerwesen schwartze Arm / von dises Maineydigen falschen Cörpers / zur zeitlichen straff / dieweyl er Gott so freuenlich[3] geunehrt / dem heyligen Geist gelogen / die Obrigkeyt vnd sein Nechtsten betrogen hat / an das ort der Vbelthäter geschlept worden / denen aber / so er mit seinem falschen Aid vnrecht gethon / wellichs durch disen schwartzen Arm offenbar / ist alles vberantwort vnd eingeraumbt worden.


Man soll nicht leichtlich Eyd aufflegen /

Noch den zuschweren hart erregen.

       Besonderlich vmb schlechte sach /

Auff daß die rew nicht komm hernach.

 
Der Dritt.

SO hat sich auch das vergangene jar im September begeben / daß zu Breßburck[4] in Vngern / ein Messerschmid / von wegen vier Gulden / einen falschen Eid geschworen / darauff ihme der Allmechtige Gott als bald gestrafft / daß ihm die halbe hand ist kolschwartz worden / vnd am dritten tag hernach ein trawrig end genommen.


Bedeutung der auffgehabnen
Finger / deß Eydes schwerens.

WElchem menschen ein Eyd auffgelegt wird / soll mit dreyen auffgehabnen fingern schweren.

Bey dem Daumen / als dem ersten finger wird verstanden / Gott der Vatter. Bey dem andern finger / Gott der Son. Vnd bey dem dritten finger / Gott der heylige Geist. Der vierdte / vntersich geneigte finger /

bedeut die Seel. Vnd der fünfste / als kleineste finger / bedeut den Menschlichen Leyb / Wellicher dann vil weniger / kleiner vnd geringer gegen der Seelen zu achten ist.

Die gantze hand aber / bedeut das gantze Göttliche wesen / durch welliches Allmacht Himel vnd Erden / Sonn vnd Mond / die schönen lieblichen Sternen / Laub vnd Graß / vnd alles was leben hat / auff Erden erschaffen worden.

Derwegen ein jeder Eydschwerender mensch / bey verlierung seiner Seelen heyl vnd seligkeyt / nicht so leichtfertig vnd gantz ruchloß dahin schweren soll / vnd jhme fürsetzen / es seye leichtlich vnd gar bald geschehen / vnd vmb wenig wort zu thun / Welliches doch alles / so die Warheyt dardurch vntergedruckt / eine ewige / jmmerwerende nachrew hat.


Es hat auch der Eyd folgenden verstand / ob er wol nicht mit sollichen
worten benent oder außgeredet wird.

So ich vnrecht schwere / so solle mich Gott der Vatter / Gott der Sohn / vnd Gott der heylige Geist / die hochgelobte heylige Treyfaltigkeyt außschliessen / vnd absondern / von der gantzen heyligen Christenheyt.

Zum andern / so ich vnrecht schwere / soll mir Gott der Vatter / mein Erschaffer / Gott der Sone / mein Erlöser / vnd Gott der heylig Geist / mein heyligmacher / nimmermehr zu hilff kommen / wenn sich mein Seel vnd Leib / an meinem letzten end von einander scheiden.

Zum dritten / do ich falsch schwere / so solle das heylige bitter Leyden vnd Sterben / Jesu Christi / welliches am stamm deß heyligen Creutzes / für der gantzen Welt Sünd bezalet / vnd gung gethan / an mir verloren sein / vnd ich mich dessen in ewigkeit nit zu getrösten / es sollen auch mit dem kostbarlichen blut Jesu Christi / meine Sünde nicht gereiniget / noch gewaschen sein.

Zum Vierdten / do ich falsch schwere / so helff mit Gott nimmermehr / vnd daß ich Maineydiger / am Jüngsten Gericht / mit schrecken / zittern vnd trawrigkeit aufferstehe / vnd alda mit Leib vnd Seel / für dem strengen Richterstul Gottes / von den außerwelten heyligen Gottes abgescheiden werde / Vnd in den Fewrigen pful / dem Teuffel vnd verdampten zubereyt geworffen werde / vnd der frewdenreichen anschawung Ewiger gnaden / vnd Göttliches Angesichtes / in Ewigkeyt beraubet werde.

Darumb gedenck vnd betracht O Christen Mensch / den Eydschwur recht / laß dich kein Gewalt / Lieb / Ehr / Gelt vnd Gut dahin bewegen / daß du mit dem wenigsten falsch schwerest / dann der falsche Eyd ein vntreglicher last / dardurch Gottes huld verloren / Seel vnd Leib verdampt / vnd auff disem jammerthal / die liebe Obrigkeyt / vnd der Nechste betrogen / Recht vnd Gerechtigkeyt aber verdunckelt wird.

Es solle auch der Mensch sich hüten / so die verdamliche gewonheyt / deß Gottslesterns an jm hat / vnd sich in disem Spiegel ersehen / dann es leyder (Gott sey es geklagt) bey reichen vnd Armen / Alten vnd Jungen dahin kommen / daß schier der aller schlechteste handel im Haußregiment / vnd andern sachen / ohne schweren / führung Gottes Namens / nicht verricht wird / vnd mit folgenden worten bezeugt wird / Als mir Gott helff / Bey meiner Seelen seligkeyt / Bey dem Leiden Gottes / Auff meinen Eyd / Bey dem Allmechtigen Gott es ist war / vnd dergleichen andere grosse schwür mehr / dardurch sich der Mensch höchlich versündet / vnd auß sollicher bösen gewonheyt / der Sünden hauffen mehret / deren leyder ohne das zu vil sein.

Wer derwegen den Eyd thun soll vnd muß / der füre dise vermanung wol zu hertzen. Bedenck den vntreglichen zoren Gottes / zu deme dann die zeitlichen straffen auch nicht aussen bleiben / als in disen drey stücken zu sehen / hierzu sich auch wol vergleicht die Historia / Ananie vnd Saphire. Welliche beyde Eheleut / wegen jres verkaufften Ackers / etwas von dem Gelt / zu ruck legten / vnd dem heyligen Geist logen / derwegen sie als bald zu den Füssen deß heyligen Apostels Petri nidergefallen / vnd deß jehen Todes gestorben. Wie in der Apostel Geschicht / am 5. Capitel außführlich zu lesen ist / Vnd köndte nicht schaden / daß ein jegklicher Mensch so schweren wolt / gemeltes Capitel fleissig lese / darumb sey mennigklich gewarnet / vor leichtlichem aufflegen vnd schweren deß Eydes.


Veritas vulnera patitur sed non mortem.
Die Warheyt offtmals ohne zil /

Leydet der stich vnd Wunden vil.

       Wenn mans aber mit gwalt vmringt /

Sieghafft sie an das liecht her springt.

Gedruckt zu Nürnberg / durch Leonhard Heußler.
M. D. LXXX.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Quelle: BLeicher
  2. Quelle: auff gehabnen
  3. freventlich
  4. Bratislava, damals Hauptstadt des Königreichs Ungarn