Wallenstein als Student in Altdorf

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Autor: Karl Ueberhorst
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Titel: Wallenstein als Student in Altdorf
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aus: Die Gartenlaube, Heft 16, S. 263–266
Herausgeber: Ernst Ziel
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Erscheinungsdatum: 1880
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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[263]
Wallenstein als Student in Altdorf.
Nach Wagenseil, Murr und Baader dargestellt von Karl Ueberhorst.


– „zu Altdorf im Studentenkragen
Trieb er’s, mit Permiß zu sagen
Ein wenig locker und burschikos,
Hätte seinen Famulus bald erschlagen.
Wollten ihn drauf die Nürnberger Herren
Mir nichts, dir nichts in’s Carcer sperren;
’s war just ein neugebautes Nest;
Der erste Bewohner sollt’ es taufen.
Aber wie fängt er’s an? Er läßt
Weislich den Pudel voran erst laufen.
Nach dem Hunde nennt sich’s bis diesen Tag –
Ein rechter Kerl sich dran spiegeln mag.“ –

Welchem unserer Leser wären obige Worte, mit denen der Jäger in „Wallenstein’s Lager“, die, wenn auch nur kurze, doch um so wildere und ausgelassenere Studentenzeit des Helden der Schiller’schen Trilogie so charakteristisch schildert, nicht bekannt? Sie haben gar manche geschichtliche Controverse insofern hervorgerufen, als der Aufenthalt Albrecht von Waldstein’s auf der Schule zu Altdorf vielfach bestritten worden ist. Der um die böhmische Geschichte hochverdiente Franz Palacki insbesondere verweist, indem er der Wallenstein’schen Biographie des Domherrn Cerwenka aus dem siebenzehnten Jahrhundert folgt, alle Nachrichten über Wallenstein’s Altdorfer Studentenzeit in den Bereich der Sage, und hauptsächlich diesem sonst hochverdienten und zuverlässigen Geschichtsschreiber, der bei genauerem Durchforschen deutscher Quellen sicherlich bald seines Irrthums würde inne geworden sein, verdanken wir das jeder Prüfung baare Nacherzählen obiger Behauptung. Schon im siebenzehnten Jahrhundert berichtet uns der Altdorfer Professor Wagenseil urkundlich über den Aufenthalt des jungen Waldstein in Altdorf – ebenso beweisen Murr im vorigen, Baader in diesem Jahrhundert aus Universitätsacten und Nürnberger Rathserlassen, daß Wallenstein nicht nur Student in Altdorf, sondern auch ganz der wilde Student gewesen, wie ihn uns Schiller so treffend in obigen Versen geschildert. Ein Anderes ist es mit der bekannte Carcerlegende. Die Sage umkleidet das Leben große und hervorragender Menschen gern mit vielerlei abenteuerlichen Historien; daß sich dem gleich einem Meteor am deutschen Himmel emporsteigenden Friedländer derartige Anekdoten, lustige und schaurige, an die Fersen heften mußten, ist daher selbstverständlich – war er doch um 1632 der gefürchtetste, mächtigste und auch wohl reichste Mann Europas (das jährliche Einkommen seiner Güter allein belief sich nachweislich auf drei Millionen Gulden). Diesen Volkssagen nun verdanken wir auch die Anekdote von der originellen Taufe des Altdorfer Carcers. Bei näherer Einsicht in die Dichterwerkstatt Schiller’s aber wird der Literarhistoriker bald erkennen, daß dieser nicht nur der Volksmythe folgte, sondern auch, insbesondere bei Erwähnung des nahezu „erschlagenen Famulus“, ja selbst bei der Zeile: „Nach dem Hunde nennt sich’s bis diesen Tag“, historische Quellen – wahrscheinlich dieselben, welche uns vorliegen – benutzte. Diese Quellen aber ergeben Folgendes.

Der Nürnberger Rath verlegte sein kurz nach der Reformation von Melanchthon eingerichtetes Gymnasium um 1575 nach dem zum Nürnberger Gebiet gehörigen, nahegelegenen kleinen Altdorf, um die studirende Jugend von den Zerstreuungen, welche die reiche und lebenslustige Reichsstadt nur allzu verführerisch bot, abzuhalten. Rudolph der Zweite erhob die Schule 1576 zu einer Akademie; den eigentlichen Universitätsrang erhielt sie 1622. Wir wollen hier gleich hinzufügen, daß sie 1809 mit Erlangen vereinigt, aber erst 1818 vollständig aufgehoben wurde.

Die Hoffnung des Nürnberger Raths auf ein ruhiges und fleißiges Leben der studirenden Jugend ging nicht in Erfüllung; denn, wie zu dieser Zeit auf fast allen deutschen Universitäten ein wüstes Leben eingerissen war, so finden sich die Anzeichen [264] eines solchen auch hier. Das Zechen der Professoren mit den Studenten ist nicht nur in Jena üblich gewesen – auch in Altdorf sehen wir beispielsweise den durch Trunksucht und zänkisches Wesen berüchtigten Dr. Gentilis, der in den Jahren 1597 und 1613 Rector war, in bezechtem Zustande mit den Studenten fluchend durch Altdorfs Gassen ziehen und mit blankem Degen die Bürger bedrohen.

Wilden, feurigen Temperaments, welches sich erst in späteren Jahren zu kalter Ruhe und Berechnung abklärte, gerieth der junge, früh verwaiste böhmische Cavalier Albrecht von Waldstein zu Ende August 1599 in dieses Treiben. Er wurde am 29. August 1599 nebst seinen Begleitern folgendermaßen in die Matrikel eingetragen:

Albertus a Waldstein, Baro Bohemus.
Johannes Heldreich, praeceptor Görlicensis, Lusatus.
Wenceslaus Metrouski, famulus.

Gleich in den ersten Wochen offenbart sich ein bereits den späteren Friedländer andeutender Charakterzug: kaum angelangt, warf er sich zum Haupte einer Tumultantenschaar auf. Teutschenbrunn’s Jurisdiction in causis criminalibus berichtet darüber kurz, aber treffend:

„Den 7. Dez. 1599 klagte Herr Dr. Schopper propter nocturnas actiones ante aedes suas (wegen nächtlicher Ruhestörung vor seiner Wohnung). Die Thäter dieser Action sind gewesen, nach viel gehabter Mühe, Freyherr von Waldstein, Sebisch (scheint, wie aus späteren gemeinschaftlichen Affairen zu schließen, ein Hauptcumpan Waldstein’s gewesen zu sein), Jeroslaus Secolinsky, Joh. de Lopes et famulus Socolinski, qui aufugit (welcher entfloh).“

Der den nächtlichen „actionibus“ folgende Arrest muß nicht allzu streng gewesen sein; denn schon am 23. desselben Monats sehen wir unsern Waldstein abermals bei einem Ereignisse betheiligt, welches einen tragischen Ausgang nehmen sollte. Wolf Fuchs, ein Fähndrich der Miliz, wird (ob in regelrechtem Duell, ist nicht ersichtlich) von Hans von Steinau, dem Sohne des Rothenberger Burggrafen, erstochen. Waldstein und Sebisch, bei der That (wahrscheinlich als Secundanten) zugegen, verhelfen dem Thäter zur Flucht, sodaß derselbe glücklich nach dem nahegelegenen Rothenberg entkommt, obschon der Nürnberger Rath ausschreiben läßt, „daß, wer den Theter anmelden werde, nit allein unvermehret bleiben, sondern ihm hundert Gulden zu einer verehrung gegeben werden solle“. –

Zugleich wird eine Haussuchung gehalten, welche aber auf bewaffneten Widerstand der Studenten stößt, sodaß der Nürnberger Rath Mannschaft nach Altdorf sendet und zugleich in einem Decret Waldstein und Sebisch als „studiosi“ namhaft macht, „die sich bisher alles mutwillens beflissen und fast mancherlei unruhe gestift und angerichtet haben“. – Alles dieses aber scheint den jungen Waldstein nicht besonders zu berühren; denn noch während der Untersuchung obigen Falles sehen wir ihn in einen neuen Handel verwickelt.

„Am 9. Januar 1600 erschienen (vor Pfleger und Rector) Baro von Waldstein und Gotthardus Livo, welcher von dem Barone im Fuß gestochen worden. Darauf sie vereinigt worden und hat Baro dem vulnerato (dem Verwundeten) die Schäden ausrichten müssen.“ Das beigegebene Bild versucht, die Scene im Zeitcostüm zu vergegenwärtigen.

Mittlerweile rescribirt der Nürnberger Rath drei Tage später – also am 12. Januar – in Sachen des getödteten Fuchs dem Pfleger und Rector:

„Dieweil sich erzeigt, daß Albrecht von Walstein, Freyherr, in der kurzen Zeit her, so er zu Altorff gewesen und studiren sollen, sich in mancherley weis allerley unruhe und mutwillens unterstanden, insonderheit auch bei angeregtem Ableib (des Fuchs) das seinige gethan, da er billig dem Theter von seinem bösen vorhaben mehr abhalten helfen sollen, so wollen wir hierin sein ehrlichen Stand und Herkommen respectirt und Euch hiermit befohlen haben, ihm Freyherrn von Walstein oben angezogener ursachen halber auf sein habitation oder wonstuben, darauf er sich auch speisen lassen und davon nicht kommen soll, so lang zu verstricken, bis er seine zu Altorff gemachte Schulden abgericht und bezahlen haben wird, und wenn dasselb geschehen, sich von Altorff hinweg zu thun und sein gelegenheit anderer orten zu suchen.“ –

Dem wilden Gesellen aber muß es in dieser „Stubenverstrickung“, welche er, da seine Complicen „auf den im Collegio versperrten Thurm“, ja sogar nach Nürnberg abgeführt wurden, lediglich seinem „ehrlichen Stand“ als Freiherr zu verdanken hatte, allzu langweilig geworden sein, die ziemlich deutlich ausgesprochene Relegation ihn vor der Hand aber gar nicht beunruhigt zu haben; denn schon am 14. Januar wurde Freiherr von Waldstein, welcher seinen Famulus Joh. Rehberger, weil derselbe müßig zum Fenster auf den Markt hinausgesehen, mit einer Peitsche auf kaum glaubliche Art tractirt hatte, verklagt, und der Knabe, da er ihn so unmenschlich gezeichnet, „nach Nürnberg ad D. D. Scholarchas geschickt. Hierauf den 19. dieß ist der Herren Scholarcharum befehl erfolget, daß Baro der Akademie deßwegen 30 fl. Straf geben und sich mit des Knaben Freundschaft vergleichen soll. Baro beschwert sich dessen, vorwendend, der Knab wäre unfleißig gewesen, erbot sich, das Arztlohn auszurichten und den Knaben zu einem ehrlichen Handwerk zu verlegen und die zuerkennte Straf zu bezahlen.“

Obige urkundliche Notizen haben Schiller sicherlich vorgelegen und ihm zu dem bekannten Verse: „Hätte seinen Famulus bald erschlagen“ die Veranlassung gegeben. Während der mißhandelte Famulus, respective dessen Vormünder erst am 17. März abgefunden werden, schickt Wallenstein zur Zeit obiger Vorladung zwei Commilitonen nach Nürnberg, um dort die Aufhebung seines Stubenarrestes zu bewirken. Der Nürnberger Rath bewilligt ihm hierauf, „daß er bei seinem gewöhnlichen Kostherrn zu Tisch und, da er will, in die Predigten (Wallenstein war damals noch protestantisch) und Lectiones gehen mög, sich aber sonsten des ausgehens und umschweifens in der Stadt und für die Thor enthalten soll“, in dem Uebrigen aber (nämlich „sich von Altorff hinweg zu thun und sein gelegenheit anderer orten zu suchen“) läßt er’s bei vorigem Befehl bewenden.

Diese unter den Fuß gegebene Relegation nun muß dem jungen, stolzen Cavalier wenig behagt haben; denn unter dem 20. Januar wendet er sich in folgendem, eigenhändig unterzeichnetem Schreiben an die „Edlen, Ehrenfesten, Erbahren und Hochweisen Herren Bürgermeister und Rathmannen der löblichen Reichsstadt Nürnberg, seine günstigen Herren und Freunde“:

„Mein freundlichen gruß, Edele, Ehrenfeste, Erbare und Hochweise, günstige Herren und freinde. Das die Herren, auf mein bit, den mir auferlegten arrest etwas relaxiret, daraus vermerke ich der Herren geneigter gemütter gegen mir, und thue mich dessen gegen den Herren freindtlich und fleißig bedanken. Dieweilen aber in der Herrn bevelich, an hiesige Ihre löbliche Universitet gethan, lauttet, mir beneben dem arrest aufczuerlegen, Mich nach gethaner richtiger beczahlung von hinnen zu begeben, welche wordt gleichsam eine tacitam relegationem in sich begreiffen: und aber dieselbige nit allein meiner Person, sondern auch dem Wolgeborenen Herren Herr Caroln, und Herr Adams (Adam von Waldstein) beider Herren von Waltstein, Rom. Kay. M. meines allergnädigsten Khunigs und Herren geheimbder Räthe, sowol meinem ganczen Löblichen Geschlechte zu einem großen despect und nachtheil gelangen mochte. Als ist hiermit an die Herren mein freindtlich und fleißige bitte, Sie geruhen an deme mir auferlegten langwierigen arrest ein genügen zu haben, gedachte relegationem genczlich zu remittiren und nachzulaßen und mir in meinen freyen Willen zu stellen, zu welcher Zeit ich mich von hier begeben möge, so wol auch aus dem arrest nu mehr zu erledigen. Hergegen bin ich mein creditores richtig abzuzahlen, den Herren nit lang verdrißlich zu sein, und mich hinfüro allenthalben, als einem Herren gebühret, zu verhalten, So wol umb die Herren solches nach Vermögen freindtlichen zu verschulden erbottig.

     Gegeben in Altorff den 20. January Anno 1600.
          Ewer williger
               Albrecht von Waldstein.
                    Freyher.“

Daß der unterzeichnete Albrecht von Waldstein nicht eine andere Person desselben Geschlechts, wie Palacki behauptet, sondern mit dem späteren Fürsten Wallenstein identisch, wird durch die Anführung seiner nächsten Verwandten, von denen Adam von [265] Waldstein (gest. 1638) vom Kaiser in den Grafenstand erhoben wurde, bis zur Evidenz bewiesen.

Der Nürnberger Rath mochte es mit der vornehmen böhmischen Sippe nicht verderben. Er schrieb deshalb unter dem 31. Januar an Rector (Nicolaus Taurello) und Pfleger der Akademie (Görg Roggenbach):

„Es ist unser meinung gar nit gewesen, daß es für eine relegation gehalten, sondern was diesfalls geschehen, das ist ihm selbst zum besten und dahin angesehen gewesen, damit er den leuten, welche er mit den fürgezogenen Handlungen beleidigt, mit dem förderlichsten aus den Augen kommen und ferner unrecht verhütet werden möcht. Dieweil er dann für sich selbst erbietig ist, sich nach abzahlung seiner schulden nicht weiter in die Läng daselbst aufzuhalten, wollen wir ihn nicht allein des weitern arrests entlassen, sondern auch das auferlegte Hinwegziehen begehrtermaßen zu seiner freien gelegenheit gestellt haben.“


Ein Verhör des Studiosus Wallenstein vor Pfleger und Rector der Schule zu Altdorf.
Originalzeichnung von C. Röhling.


Da nun am 17. März der Handel mit seinem Famulus zu Ende getragen wurde, so können wir annehmen, daß Waldstein, wie auch Murr angiebt, Anfangs April 1600 von Altdorf abgezogen ist. Die Nürnberger Herren mögen froh gewesen sein, des wilden Gesellen ledig zu werden, in Altdorf aber wird man trotz des nur siebenmonatlichen Aufenthaltes seiner um desto länger gedacht haben, als er zwanzig Jahre später begann mit so gewaltiger Hand in die Geschicke Deutschlands einzugreifen. Der blutige Kampf unter Nürnbergs Mauern zwischen den zwei größten Kriegsfürsten damaliger Zeit rief der Altdorfer Universität das Andenken Waldstein’s auch noch auf andere Art zurück.

Bei der Anwesenheit Gustav Adolf’s in Nürnberg kam eine ziemlich große Anzahl Altdorfer Professoren, unter ihnen auch der damalige Rector Dr. Nößler, nach Nürnberg, um den König zu sehen. Bei der Rückkehr nach Altdorf wurden sie von Kroaten angegriffen, vier von ihnen niedergehauen, mehrere verwundet, fünfzehn aber in’s Friedländische Lager geführt, von wo aus sie sich mit einer großen Summe Geldes „ranzioniren“ mußten. Den Mediciner Dr. Nößler aber behielt Wallenstein als Arzt bei seiner Armee, beschenkte ihn zwar mit einer goldenen Kette, im Uebrigen mußte er ihm aber bis nach Lützen folgen, wo es Nößler, wahrscheinlich im Trubel des Rückzuges, gelang, nach Altdorf zu entkommen. Allzuschlecht aber muß es ihm im Friedländischen Dienst nicht ergangen sein; denn er brachte 500 Goldgulden nach Altdorf heim. Aus dem lateinischen Schreiben, welches Nößler im September 1632 an die Altdorfer Universität sendet und in welchem er die Grundzüge einer Bittschrift hinsichtlich seiner Befreiung mittheilt, geht deutlich hervor, daß Nößler es für gut hält, Wallenstein an seine Altdorfer Studentenzeit zu erinnern. Nößler räth der Universität, zu schreiben, „man habe zu Wallenstein’s Gnade und Milde die Hoffnung, daß auch Nößler demnächst freigelassen werde, was die Universität als ein Zeichen seines alten besondern Wohlwollen gegen dieselbe betrachten wolle.“

Wallenstein war in seinen jüngeren Mannesjahren von stattlichem und einnehmendem Aeußeren. In der Liechtenstein’schen Bildergallerie in Wien befindet sich ein Portrait – unseres Wissens von van Dyk 1626, wahrscheinlich nach seiner Rückkehr von Italien gemalt – welches Wallenstein im besten Mannesalter darstellt. Wir erblicken auf demselben nichts von dem schwermüthigen, meist finsteren Ausdrucke der späteren Bilder; goldbraunes Haar umrahmt ein gesundes Antlitz, aus welchem uns ein großes, mächtiges Auge entgegenstrahlt. So erklärt sich wohl die leidenschaftliche, bis zu Liebestränken sich versteigende Neigung seiner ersten, sehr reichen, aber weit älteren Gemahlin, [266] welche er um 1610 heirathete. Strapazen aller Art untergruben später Kraft und Gesundheit, sodaß, als er, kaum einundfünfzig Jahre alt, aegre egrae (durch Mord zu Eger – ein damals sehr beliebtes Wortspiel) umkam, die Mordwaffe Deveroux’ einen nur noch siechen Körper zu Boden warf.

Es erübrigt uns noch, auf das Altdorfer Carcer, respective dessen vielbesprochene Taufe zurückzukommen. Daß der junge Waldstein nicht mit Carcer-, sondern Stubenarrest bestraft wurde, haben wir oben gesehen. Ebensowenig aber ist das Altdorfer Carcer durch den Namen eines Hundes getauft worden. Ursprünglich führte dasselbe nach seinem ersten Bewohner Gabriel Stumpflein, welcher es – also ein Jahr nach der Uebersiedelung der Schule und dreiundzwanzig Jahre vor dem Eintreffen Waldstein’s in Altdorf – einweihte, den Beinamen „Stumpfel“. Später wurde es Bärenkasten, Hundsloch oder auch kurzweg „Hund“ genannt. Und letztere, noch zu Schiller’s Zeit gebräuchliche Benennung hat auch den Dichter zweifelsohne zu dem Verse bewogen:

     „Nach dem Hunde nennt sich’s bis diesen Tag.“

Wenn er dabei vorher des Pudels erwähnt, so verbindet er hier dichterisch die Volksmythe mit der Wirklichkeit. Wahrscheinlich noch bei Lebzeiten des Friedländers hat sich die Sage des Märleins von der seltsamen Carcertaufe bemächtigt, denn schon Wagenseil sieht sich veranlaßt, dasselbe in der fünften seiner „Exercitationes sex varii argumenti“ zu widerlegen.