Wieder eine sprachliche Unart

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Textdaten
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Autor: H. S.
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Titel: Wieder eine sprachliche Unart
Untertitel:
aus: Die Gartenlaube, Heft 28, S. 462
Herausgeber: Ernst Keil
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1873
Verlag: Verlag von Ernst Keil
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Erscheinungsort: Leipzig
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Quelle: Scans bei Commons
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[462] Wieder eine sprachliche Unart. Zu den in Nr. 1 und 3 der Gartenlaube gerügten falschen Ausdrucksweisen, die sich hier und da bereits eingebürgert haben, möchte auch die zu rechnen sein, daß das Particip des Passiv häufig in activer Bedeutung und mit einem näheren Objecte verbunden gebraucht wird. So liest man sehr oft in Zeitungsannoncen: „Das mich betroffene Unglück“ statt: „Das mich betroffen habende Unglück“, oder besser: „Das Unglück, welches mich betroffen hat“. In einer gewissen Zeitung las man kürzlich sogar: „Die Eigenthümer des die ‚Nordfleet‘ in den Grund gebohrten ‚Murillo‘ statt: „Die Eigenthümer des ‚Murillo‘, welcher die ‚Nordfleet‘ in den Grund gebohrt hat“: Sonst wäre ja der ‚Murillo‘ in den Grund gebohrt worden. Mit gleichem Rechte konnte man sagen: „Der den Knaben geschlagene Lehrer“, „Der den Bauer gestoßene Ochse“, etc. Da wäre ja aber der Lehrer der geschlagene, der Ochse der gestoßene, mit einem Worte: Das Particip des Passiv kann nie ein Object im Accusativ bei sich haben; das können nur die activen Formen des Zeitwortes. Somit ist auch die Redeweise: „Das mich betroffene Unglück“, welche namentlich ihrer Kürze wegen so Manchem plausibel erscheint, völlig falsch und unzulässig.
H. S.