Wikisource:Auskunft/Archiv/2010/November
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(Gemeinfreie) Liedtexte
Wie sieht's denn hier mit gemeinfreien Liedtexten aus? Wir haben 2010, und es sollte ja wohl auch möglich sein, zumindest einige Lieder der "Goldenen 20er" aufzuführen bzw. (in Kürze) Lieder von Komponisten, die selber gesungen haben und (leider!) bis 1945 ermordet wurden. Joseph Schmidt -- angenommen, er hätte einige selbst komponiert -- würde z. B. bereits 2012 gemeinfrei. (1942 ~ 2012). Auf der Hauptseite habe ich keine derartige Auflistung gefunden, deswegen frage ich hier mal. -andy 77.7.100.124 19:32, 5. Nov. 2010 (CET)
- Jetzt, 2010 sind Personen mit Sterbejahr 1939 gemeinfrei (Immer ab dem Folgejahr), also noch vor den Massenmorden. Daher gibt es noch keine besondere Liste. Joseph Schmidt wird ab 1. 1. 2013 gemeinfrei. Wenn du Lieder hast, die er selbst geschrieben hat, kannst du den Text ab 2013 hier einstellen. Dafür spielt es keine Rolle, wer die Musik dazu komponiert hat, es sei denn, der Scan dazu enthält Noten nicht gemeinfreier Komponisten. Gemeinfreie Lieder anderer Autoren, die er nur gesungen hat, können unter deren Namen eingestellt werden, ggf. mit Hinweisen auf bekannte Interpreten. 188.98.179.241 20:14, 5. Nov. 2010 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: A. Wagner 22:50, 2. Dez. 2010 (CET)
Scan zum Download?
Hallo.
Ich brauche ein Exemplar des "allgemeinen deutschen Kommersbuches" offline. Die Bearbeitung in Wikisource ist noch nicht fertig, der Scan aber schon. Kann ich irgendwie den gesamten Scan runterladen (nicht seitenweise die Bilder)? (In Google books finde ich ihn nicht.) Danke für die Auskunft und für die wertvolle Arbeit. -- 94.217.138.18 06:06, 17. Nov. 2010 (CET)
- Bittesehr Internet Archive. -- Paulis 06:31, 17. Nov. 2010 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: A. Wagner 22:50, 2. Dez. 2010 (CET)
Lu Xun
Ist dieser Autor gemeinfrei? Die englische Wikisource listet ihn: Lu Xun. Mir ginge es speziell um die Die wahre Geschichte von Ah Queh Reclams Nr. 8181. Zabia 18:35, 30. Nov. 2010 (CET)
- Zabia, bitte bei solchen Anfragen immer gleich alle Beteiligten nennen, damit man nicht lange suchen muss. Der Autor ist zwar gemeinfrei, wohl aber nicht die Übersetzer Richard Jung und Herta Nan, deren Lebensdaten ich zwar auf die schnelle nicht ermitteln konnte, aber weil die Erstausgabe, die dieser Reclam-Ausg. zugrunde liegt, 1954 bei List in Leipzig erschien, kann man davon ausgehen, dass die Übersetzer 1939 (für 2010) noch nicht tot waren. Überhaupt wird es sehr schwierig sein, von einem Autor, dazu noch so einem exotischen der erst 1936 starb schon Übersetzungen welcher Sprache auch immer zu finden, deren Übersetzer dann auch schon vor 1939 starben. Bei frühen Werke mag das vielleicht noch hinhauen. Was die en-WS betrifft: nach US-Recht können Bücher vor 1923 auch von ansonsten noch nicht gemeinfreien Autoren/Übersetzer frei sein und können daher auf en-WS eingestellt werden, um das mal so grob zu erklären. --94.217.103.216 19:14, 30. Nov. 2010 (CET)
Entschuldige, es war meine erste derartige Anfrage. Die Antwort lautet also wohl nein. Richard Jung hat wohl 1971 den 60. Geburtstag gefeiert. Schade. Darf ich aber annehmen, dass z.B. Richard Wilhelm, weil 1930 gestorben, in deutsch veröffentlichte, nun gemeinfrei ist? 2. Frage. Wie siehts nun aus mit ISBN-3-424-00061-2? Copyright 1956? (Gesamtausgabe I Ging) Das hat ja nun Richard Wilhelms (und nur er) selber herausgegeben. Wäre das z.B. gemeinfrei? Oder hat der Verlag Diederichs da noch Rechte? Zabia 20:10, 30. Nov. 2010 (CET)
- Kennst du den Wikipedia-Artikel und dort unter Weblinks gutenberg.de? Wenn es ein großer deutscher Anbieter hat, sollte es dir schon zu denken geben. Aber weil nicht auf alles im Web Verlass ist, weiter: Es geht zunächst nicht um den Herausgeber, weil der nicht unbedingt selbst Urheber eigener Texte im Werk sein muss, sondern um Autoren und Übersetzter usw, ganz gleich ob sie sich auch Herausgeber nennen oder nicht. Dann haben Verlage auch kein Urheberrecht WS:UR sondern, wen wunderts, nur die Urheber. Verlage haben nur ein Nutzungsrecht erworben, welches erlischt, wenn die Autoren, Übersetzter, Illustratoren und Photographen, also alle Urheber gemeinfrei geworden sind. Die Verlage können dann weiterdrucken, aber jeder andere auch. Ein w:Copyright gilt bei uns nicht, das hat nur für das angloamerikanische Recht Bedeutung. Zugaben nicht gemeinfreier Urheber wie Vor- und Nachworte, Einleitungen, Illustration etc. zu gemeinfreien Werken kann man auch weglassen und eben nur die gemeinfreien Teile verwenden. Bsi Verwendung von Scans, wo beides auf einer Seite ist, können die nicht gemeinfreien Teile abgedeckt oder ausgeschnitten werden. Eine Modernisierung des Textes in die aktuelle Rechtschreibung ist nicht schutzwürdig. Kannst du jetzt deine Frage selbst beantworten und ggf. bei späteren Fragen die richtigen Angaben und Begriffe verwenden? 188.98.180.17 13:53, 2. Dez. 2010 (CET)
- Okay, danke. Es wäre also gemeinfrei. Danke für die klare, ausführliche Antwort. Zabia 23:54, 2. Dez. 2010 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Zabia 14:20, 6. Dez. 2010 (CET)