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Zedler:Abschroten

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Abschuß

Band: 1 (1732), Spalte: 183–184. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|1|Abschroten|183|184}}
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Abschroten, wird theils von denen Quellen, wenn sie versetzet, oder in fernern Lauff, den sie ihrer Lage nach eigentlich genommen hätten, gehindert werden, gesaget. Theils braucht man dieses Wort auch, wenn man von einem großen Stücke Holtz oder Steine durch dazu apirte Instrumente, als Schrot-Säge, Meissel und Schlägel ein kleines Stücke absondert.