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Zedler:Ehevoigt

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Eheweiber

Band: 8 (1734), Spalte: 402. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|8|Ehevoigt|402|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Ehevoigt|Ehevoigt|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1734)}}

Ehevoigt, ist der Ehemann. Landrecht, Lib. III. Art. 45. Der Mann ist seines Weibes Vormund; zur Hand, worauf sie ihm getrauet wird.