Zedler:Eheweiber

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
unkorrigiert
<<<Vorheriger

Ehevoigt

Nächster>>>

Ehezärter

Band: 8 (1734), Spalte: 402. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde noch nicht Korrektur gelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du bei den Erklärungen über Bearbeitungsstände.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|8|Eheweiber|402|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Eheweiber|Eheweiber|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1734)}}


Eheweiber müssen sich dem Manne als ihrem Herrn und Haupt unterwerffen, und ihm nicht allein schuldige Liebe, sondern auch Ehre, Furcht und Gehorsam erweisen. Col. 3, 18. 1. Cor. 11, 7-10. 1. Pet. 3, 1. Darneben müssen sie sich der Keuschheit, Zucht, Erbarkeit, Freundlichkeit, Verschwiegenheit und aller weiblichen Tugenden befleißigen, Sir. 26, 16-25. 1. Pet. 3, 3. 4. 5. auch fein häußlich und sparsam seyn, Prov. 12, 4. c. 14, 1. Die frommen und tugendhafften sind eine sonderbare Bescherung GOttes, Ps. 128, 3. 4. Prov. 18, 22. c. 19, 14. c. 31, 10. Die bösen aber sind des Mannes Hertzeleid und Schande. Sir. 25, 23. 24. c. 26, 8.