Zedler:Eigenthum
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Eigenthum, ist ein Recht, mit einer Sache frey und ungehindert disponiren, und alles thun zu können, was die Gesetze nicht ausdrücklich verbieten.
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Eigenthum, ist ein Recht, mit einer Sache frey und ungehindert disponiren, und alles thun zu können, was die Gesetze nicht ausdrücklich verbieten.