Zedler:Eigenthum
Erscheinungsbild
Eigenthum, ist ein Recht, mit einer Sache frey und ungehindert disponiren, und alles thun zu können, was die Gesetze nicht ausdrücklich verbieten.
Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste | ||||
---|---|---|---|---|
korrigiert | ||||
<<<Vorheriger |
Nächster>>> | |||
[[| in Wikisource]] | ||||
in der Wikipedia | ||||
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
| ||||
|
Eigenthum, ist ein Recht, mit einer Sache frey und ungehindert disponiren, und alles thun zu können, was die Gesetze nicht ausdrücklich verbieten.