Zedler:Hof-Gerichte in Schlesien
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Hof-Gerichte in Schlesien, ist in etlichen Fürstenthümern eine sonderbare Gerichtsbarkeit, woselbst der Hof-Richter praesidiret, deme 4. oder 5. Erb-Schultzen als Hof-Schöppen adjungiret werden. Diese, nachdem sie treu zu handeln geschworen, müssen die von dem Ober-Amte angeordnete Pfändungen, Einweisungen und Taxirungen derer Güter und dergleichen mehr, zur Execution bringen.