Zedler:Interdictum quorum bonorum
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Interdictum quorum bonorum, ist ein Gebot, welches gegeben wird, dem Besitzer der Güter, oder dem Erben, wider denjenigen, welcher an statt des Erben oder Besitzers besitzet, daß er dasjenige, was er von solchen Gütern besitzet, erstatte. §. adipiscendae. Inst. de Interdict. Rubric. quorum bonorum.