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Zedler:Lichtenstein oder Liechtenstein

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Lichtenstein, siehe Lichtensteig

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Lichtenstein, ein Fürstliches Hauß

Band: 17 (1738), Spalte: 883. (Scan)

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Lichtenstein oder Liechtenstein, das neue Reichs-Fürstenthum, lieget in dem Rheinthale, einer Landschafft am Rheine, denen 7. alten Oertern und dem Canton Appenzell gehörig, und zwar in der Grafschafft Feldkirch. Es bestehet aus der Herrschafft Vadutz, an denen Graubündischen Grentzen, sammt Schellenberg, welche der zu einem Reichs-Fürsten erhobene Fürst von Lichtenstein Carolinischer Linie, dem Grafen von Hohenfels abgekauffet; im Jahre 1721. aber von dem Kayser, Carln dem VI. zu einem Fürstenthume, unter dem Namen Lichtenstein, erkläret, und mithin dieses Fürstliche Hauß in den Stand gesetzet worden, die ihm wegen Sitz und Stimme auf dem Reichs-Tage gemachte Schwierigkeit völlig zu heben. Moser Forts. Cursii Schwäb. Chron. 14. §. I. 5. p. 634. 637. Sinapius Schles. Curios. Th. II. p. 137.