Zedler:Loch-Baum, Loche, Lauche

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
unkorrigiert
<<<Vorheriger

Lochauer-Heyde

Nächster>>>

Loch-Bäume, Mahl- und Leg-Bäume, Marck, Flur, Trifft, Gerichts- und Grentzsteine

Band: 18 (1738), Spalte: 97–98. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde noch nicht Korrektur gelesen. Allgemeine Hinweise dazu findest du bei den Erklärungen über Bearbeitungsstände.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|18|Loch-Baum, Loche, Lauche|97|98}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Loch-Baum, Loche, Lauche|Loch-Baum, Loche, Lauche|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1738)}}


Loch-Baum, Loche, Lauche, heisset ein an der Gräntze, zum Mahl oder Marckung dienender, und mit einen eingehauenen oder gebohrtem Loche bemerckter Baum, welcher gemeiniglich zwischen Wald und Wald, oder zwischen Holtz und Feld den Unterscheid anzeiget; wiewohl man auch einige findet, die Feld von Feld oder Feld von Wiesen [98]abmarcken oder abmahlen. Hierzu nimmt man Bäume die in Wind und Wetter dauerhafftig genug sind, z. E. Eichen, Linden etc. und an sumpffigten Orten Erlen. Dergleichen Bäume werden von gewissen dazu verordnet- und verpflichteten Leuten gezeichnet, und gewöhnlicher massen ein Creutz hineingehauen, deshalben man sie auch Creutz-Bäume nennet, zugleich aber in dessen Mitte vorgedachter Maßen ein Loch gebohret, sie sind entweder eigen, oder gemein. Die Eigene Loch-Bäume stehen zwar am Unter-Marck, aber gantz auf des einen Eigenthums-Herrns Boden; weswegen sie demselben allein zugehören, und hat der anstossende Nachbar keinen Theil daran. Sie werden aber also gezeichnet, daß die Lochen nur auf der einen Seite gegen den angrentzenden Nachbar sich befinden, auf der andern Seite hingegen die Bäume unbemerckt und freygelassen seyn. Die gemeine Loch-Bäume aber stehen mitten auf dem Unter-Ziel, und sind beyden Eigenthums-Herren gemeinschafftlich oder theilsamlich zuständig, dergestalt daß einen ieden der halbe Theil daran gehöret; Dahero sie denn hinten und fornen, in der Mitte des Baums dem geraden Untermarck nach, gelochet werden sollen. Wenn sich aber die Marckung wendet, und nicht stracks für sich gehet, so wird ein Eck-Lochen gemacht, und also bezeichnet, daß sie einen Winkel beschliesset. Doch ist überhaupt bey dieser Marck- und ihrer Bezeichnung zu mercken, daß es hierbey vornemlich auf eines ieden Orts Gewohnheit ankomme. Sothane Lochen sollen aufs wenigste in fünff Jahren einmahl erneuert und wieder ausgehauen werden; immassen sie sonsten verwachsen, absonderlich wenn die Bäume gesund und nicht alt sind, an denen die ausgehauenen Creutze durch Länge der Zeit, so sie nicht verneuert werden, dermassen verwachsen und verwimmern, daß man gar kein Zeichen von aussen her mehr sehen kan, und offt wohl etliche Zoll tieff in den Baum hinein hauen muß biß man dieselbigen antrifft.