Zedler:Marckungs-Steine
Marckungs-Steine, sind, welche einer Stadt oder Dorffs District, Zwing und Bann, die man Marckung, Feld-Marckung nennt, sowol theilen und unterscheiden, als auch anzeigen, wie weit sich selbiger Stadt oder Dorffs Gerechtigkeiten und Nutzungen in Sachen, welche der Gemeine zugehören, als da ist, Wunn, Waid, Wasser, Trieb und Tratt, die Marck-Losung, das Recht Holtz zu fällen, Eicheln und wild Obst zu lesen, und anders mehr, erstrecken. Oeting. von Grentz- und Marck-Steinen c. 17. n. 35. Fritsch Tr. vom Fluhr-Recht.
Unter denen Marckungs-Steinen liegen insgemein Stücken Glaß, Scherben oder Kohlen, und zwar deswegen, damit ein solcher Stein als der rechte Maal-Stein von andern Steinen, die etwan da liegen könten, zu unterscheiden sey. Siehe oben schon Marck-Steine, ingleichen Grentzen, im XI. Bande p. 831. u. f.