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Zedler:Marck-Steine, Mahl-Steine, Mahl, Fluhr-Steine

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Marck Silbers

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Marckstück

Band: 19 (1739), Spalte: 1272–1278. (Scan)

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Marck-Steine, Mahl-Steine, Mahl, Fluhr-Steine, sind gewisse Grentzen, wieweit die Güter liegen, und wo sie anfangen. Es sind deren etliche unterschiedliche Art und Gattungen, und werden genennet nach denen Sachen, die sie untermarcken, und von einander abtheilen, die kan man füglich in zweyerley Sorten zusammen ziehen.

Und erstlich werden etliche durch Menschen-Hand aufgerichtet, das sind gesetzte Marcksteine, derer zwölff Geschlechte seyn, als Bann-Steine, welche Zwing und Bänn, oder die hohe Obrigkeiten scheiden, (S. Bann-Steine im III. Bande p. 359.) daher man es auch Obrigkeit-Steine nennet. Etlicher Orten heist man es Land-Steine, Land-Grentzen, und Land-Marcken. Und wo man an den Grentzen keine Steine setzt, sondern Gräben aufwirft, und dicke, starcke Häger zeucht, werden sie Landgräben und Landwehren genennet. Gleit-Steine, welche das Geleit und die Gleitliche Obrigkeit bemercken. Freyhungs-Steine, die sonderbare Freyheiten, deren man sich in einem gewissen Bezirck gebrauchen kan, bedeuten. Forst-Steine sind die, so die Forstliche Obrigkeit und Jagen unterscheiden, heissen auch Jagd-Steine, wiewol die Forst-Steine etwas mehreres auf sich haben. Marckungs-Steine, so einer Stadt oder Dorffs Zwing und Bann, die man Marckung nennet, unterscheiden. Zehend-Steine, die den Zehenden, und Zehend-Recht ausweisen; Weid-Steine, welche den Vieh-Trieb und Weidgangs-Gerechtsame bedeuten, der wird auch ein Bratt-Stein genannt. Güter-Steine, die Gärten, Aecker, Wein-Gärten, Wiesen, Felder, Wälder, und andere liegende Güter von einander absondern, werden auch genennet Scheid-Steine, welche die Weiten der Wege und Strassen verzielen. Wasser-Steine, so die Flüsse und Bäche, Fisch-Wasser und Fisch-Grentzen untermarcken; Loch-Steine, welche in den Bergwercken die Fund- und Ertz-Gruben mit ihren Maßen und [1273] Mehrzielen unterscheiden, werden auch Schnur-Steine genennet, weil man die Gruben und Gänge mit angeschlagnen Schnürlein marckscheidet und versteinet. Und alle diese Steine haben ihre sondere Zeichen und Gemercke. In etliche Landen ist gebräuchlich, daß man Bild-Stöcke und Stützen von Holtz an statt der Marck-Steine setzet, die auch sonderbar bemercket werden.

Darnach fürs andere werden auch oftermalen die Güter, und vornemlich die Herrschafften und Gebiete nicht durch aufgerichtete und mit der Hand-Arbeit gemachte Marck-Steine, sondern von der Natur an die Hand gegebene Grentzen und Marcken, von einander unterschieden, das sind selbst gewachsene Marcken, als die Gebürge und hohe Spitzen, oder Rücken der Berge. Bisweilen sind auch zu Grentzen gesetzt die Thäler, die Landstrassen und Fußsteige, die fliessenden Wasser und Bächlein, auch namhafften Brunnqvellen u. s. w. Und wiewol diese natürlich gewachsenen Gemercke an und für sich selbst keine rechtmäßigen Grentzen und Marcken seyn, so werden sie doch durch den Consens und Einwilligung der Völcker, und aufgerichtete Verträge darzu legitimiret, geordnet, und mit sonderbaren Zeichen oder Wappen bemercket.

Sonst wird der Marck- oder Mahl-Stein in der heiligen Schrifft nach unterschiedenem Verstande gefunden, und entweder als verbothen, oder als zuläßig zugestellet. Was das erste anbetrifft, finden wir diese an sein Volck Israel ergangene Verordnung des grossen GOttes: Ihr solt euch keinen Götzen machen noch Bilde, und solt euch keine Säulen aufrichten, noch keinen Mahl-Stein setzen in eurem Lande, daß ihr davor anbetet, (und ihn vor was Göttliches haltet,) denn (es ist solcherley Ding dergleichen nicht; sondern) ich (allein) bin der HErr (überhaupt aller Menschen und) euer GOtt, (insonderheit). 3 B. Mose XXVI, 1.

Man siehet aus allen Umständen des angeführten Göttlichen Verbots wohl, daß hier von einem abgöttischen Mahl-Stein, vor dem man anbethen wollen, die Rede sey, der seinen gar besondern Namen im Hebräischen hat, indem er אבן משכית‎ ein Stein des Ansehens, wie es Clericus über angeführten Ort giebet, oder, ein ansehnlicher, und denen vorübergehenden in die Augen fallender Stein, genennet wird, wie denn, was vor Göttlich gehalten, und vor welchem, als vor was Göttlichem oder Heiligem angebetet werden soll und will, in seiner Maase ansehnlich, auch so geartet und gestellet seyn muß, daß es denen Leuten in die Augen falle, wie man an denen hernach unter den Christen aufgekommenen Heiligen-Stöcken abnehmen, und sich daher die abgöttische Mode derer Uralten einbilden kan.

Der Heilige Geist unterscheidet doch einen solchen ansehnlichen Mahl-Stein von Götzen- und Kunst- oder Bild-Säulen, die mit mehrerm Fleiß ausgearbeitet sind, und dieses oder jenes Geschöpffes Bildniß vorstellen, giebt damit zu verstehen, daß dergleichen verbothener Mahl-Stein, ein bloß roher, oder, wenn es hoch gekommen, nur etwa Kegelförmig oder zugespitzt-ausgearbeiteter Stein, oder auch wol auf einander gesetztes rothes Steinwerck gewesen sey, welcherley es unter den Heyden viele gegeben hat, (siehe auch den Artickel Bethel) und sonderlich von denen Syrern verehret worden. Nach [1274] des Strabo Bericht im XVII. Buch, sollen sich solche rohe, Kegegelförmige oder rundliche Steine auf einander, auch wol eintzeln gefunden haben, die wol Uberbleibsel alter Abgötterey gewesen seyn mögen, die GOtt seinem in Egypten gewesenen, und durch dergleichen Dinge etwa geärgerten Volcke desto eher zu verbiethen Ursache gehabt.

In anderer Absicht, nur als ein blosses Denckmal der ihm geschehenen besondern Offenbahrung GOttes, richtete Jacob zu Bethel einen Mahl-Stein auf, 1 B. Mose XXXI, 45. davon dieser schon angezogene Artickel das mehrere besaget hat, und machte, daß solches desto eher geschehen, je weniger annoch deshalber einig Verbot kund gemacht worden war. Aber auch nach Herausgebung des angezogenen Verbots muß man es nur auf die Mahl-Steine der Abgötterey und des Aberglaubens gezogen, und davon verstanden haben; siehe Vitringa über Es. XIX, 19. sintemal andere Mahl-Steine und Gedächtniß-Säulen, wie auch bald noch in etwas berühret werden soll, durch Menschen aufgerichtet, und von dergleichen durch GOtt selbsten Gleichnisse genommen worden, sein Andencken zu entwerffen, wenn es heisset: Zur selbigen Zeit wird des HErrn Altar mitten in Egyptenland seyn, und ein Mahl-Stein (מצבה‎ dergleichen unter dem Säulen-Namen in abergläubisch-abgöttischen Sinn und Verstand, so gut, als der ansehnliche Stein verbothen war, 3 B. Mose XXVI, 1.) des HErrn an den Grentzen Egypten-Landes nemlich, Es. XIX, 19. Dieser Mahl-Stein oder Gedächtniß-Säule des HErrn wird denen prächtigen abgöttischen Bild-Säulen, (siehe diesen Artickel an seinem Orte) entgegen gesetzt, die an Egyptens Grentze gegen dem rothen Meer in der Sonnen-Stadt gestanden, und wird damit verblümt zu verstehen gegeben, daß Egypten seines Götzendiensts vergessen, hingegen den allein wahren GOtt vor Augen, im Hertzen und Gedächtniß haben werde, welcherley dann ein im Geist und in der Wahrheit aufgerichteter Mahl-Stein, oder Gedächtnis-Säule des HErrn ist und heissen mag.

Auf solche Art leget der Prophet selber die Sache aus, da er zu seinen oben angezogenen Worten noch diese, Erklärungs-Weise setzet; welcher (Mahl-Stein) wird ein Zeichen und Zeugniß seyn dem HErrn Zebaoth in Egypten-Lande. Denn sie werden (in ihrer vorhin von dem Propheten beschriebenen Angst und Zerrüttung ihres bürgerlichen Wesens) zum HErrn schreyen vor den Beleidigern; so wird er ihnen senden einen Heyland und Meister, der sie errette. Denn der HErr wird denen Egyptern bekannt werden, und die Egypter werden den HErrn kennen zu der Zeit, und werden ihm dienen etc. v. 20. u. ff. Es fragt sich aber, wenn doch der Altar des HErrn mit in Egypten, und sein Mahl-Stein an dessen Grentzen gesetzt worden sey und gestanden, das ist, wenn sich die damit gemeynte Bekehrung mancher Egyptier zu GOtt begeben habe? Vitringa in I. c. Es. in implemento Prophetiae §. 7. u. f. behauptet, es sey der Anfang der Bekehrung des dem HErrn gebaueten Altars, und des im gesetzten Mahl-Steins mit der leiblichen und bürgerlichen Besserung verbunden, die da durch Alexandern den Grossen und Ptolomäum Lagi, der auch groß und noch darzu σωτὴρ Heyland geheissen, (alles nach dem Buchstaben angezogener Prophezeyhung) [1275] bewerckstelliget, und Egypten von dem Drangsal derer Perser befreyet, zugleich aber auch eine ziemliche Anzahl Juden (siehe den Artickel Alexander, Alexandria) in Egypten gebracht worden, welche den Namen des HErrn allda nicht ohne alle Frucht bekannt gemacht, und viele zu dessen Verehrung gebracht haben würden; welcher Anfang denn immer zugenommen, und eine ziemliche Anzahl derer Jüden-Genossen zuwege gebracht hätte, daß hernach viele dieser Art, auch aus Egyptischen Gegenden, nach Jerusalem, besage der Schrifft, Apost. Gesch. II. 10. VIII, 27. etc. gekommen, zu geschweigen, daß der von Onia dem IV. in der Heliopolitanischen Gegend erbauete Affter-Tempel und Altar, nicht wenig Aufsehens gemacht, und manchem den wahren GOtt zu suchen und zu finden, Gelegenheit gegeben haben mag, weshalber nicht nur die Juden, sondern auch die Christen in diesem Tempel und Altar die Erfüllung der angezogenen Worte Esaiä von einem des HErrn Zebaoths Namen aufzurichtenden Altar und Mahl-Stein enthalten zu seyn vermeynen. Joseph. Ant. Jud. XIII, 6. de Bello Judaico VII, 30. Huetius in Demonstrat. Evangel. Propos. VI. p. 551. u. f.

Gedachter Vitringa führet ferner an, I. c. §. 12. p. 781. b. u. f. daß um solche Zeit auch in Syrien, durch die daselbst wohl auf- und zum Bürger-Recht in Antiochia, der Haupt-Stadt, angenommene Juden, der allein wahre GOtt nicht ohne Nutz und Segen bekannt, und also der Anfang gemacht worden sey zu Erfüllung der Prophetischen Worte: Zu der Zeit wird eine Bahn seyn von Egypten in Assyrien, daß die Assyrer in Egypten, und die Egypter in Assyrien kommen, und die Egypter sammt den Assyrern GOtt dienen. Zu der Zeit wird Israel selb dritte seyn, mit den Egyptern und Assyrern, durch den Segen, so auf Erden seyn wird. Und der HErr Zebaoth wird sie segnen und sprechen: Gesegnet bist du Egypten, mein Volck, und du Assur, meiner Hände Werck, und du Israel, mein Erbe, Es. XIX, 23. 24. 25.

Der geringere Anfang sey zu mehreren Fortgang kommen, sonderlich in dem geistlichen Verstande, nach der Zukunfft Christi, da z. E. Israel mit Egypten und Assyrien selb dritte, Egypten ein Volck Gottes, Assur ein Werck der Hände GOttes, Israel ein Erbe desselben zeiget, und in denen auf einmal an einem Tage bekehrten drey tausend Seelen, unter andern aus Egypten, aus Asien, Elamitern oder Syrern, Mesopotamiern, und also Assyrern, aus Jüden, wie aus Jüden-Genossen, dargestellet hat, und sehen lassen; welches mit der Zeit noch weiter gekommen, daß dem HErrn Christo ein grosses Volck in Egypten, und Assyrien, wie auch in Judäa gesammlet, und der Orten eine grosse Anzahl Christlicher Kirchen und Gemeinschafft unter selbigen, diesemnach die Vollziehung der Prophetischen Worte, von Aufrichtung eines Altars und Mahl-Steins dem HErrn in Egypten, von Bekehrung derer Jüden, Egyptier, Assyrer oder Syrer, u. s. w. gesehen worden ist. Es kan das angeführte mit dem Artickel: Egypten, Egyptier, zusammen gehalten, und [1276] solcher daher mehrers erläutert werden, auch in ein und andern hieher Erläuterung geben.

Von dem Jacob lesen wir, daß er in bürgerlichen und leiblichen Dingen ein Mahl von Steinen aufgerichtet, daß es (acervus testimonii) ein Zeichen und eine Erinnerung des zwischen ihm und seinem Schwäher Laban aufgerichteten Bundes, und der von keinem Theil wider den andern feindselig zu überfahrenden Gräntze seyn solte, davon die Schrifft erzehlet: Laban sprach zu Jacob: So komm nun, und laß uns einen Bund machen, ich und du, der ein Zeugniß sey zwischen mir und dir. Da nahm Jacob einen Stein, und richtete ihn auf zu einem Mahl, und sprach zu seinen Brüdern: Leset Steine auf. Und sie nahmen Steine und machten einen Haufen, und aßen auf demselbigen Haufen. Und Laban hieß ihn Jegar Sahadutha: Jacob aber hieß ihn Gilead. Da sprach Laban: der Haufe sey heute Zeuge zwischen mir und dir, (daher heisset man ihn Gilead) und sey eine Warte, denn er sprach: der HErr sehe drein zwischen mir und dir, wenn wir von einander kommen; wo du meine Töchter beleidigest, oder andere Weiber dazu nimmest über meine Töchter. Es ist hie kein Mensch mit uns, siehe aber, GOtt ist der Zeuge zwischen mir und dir. Und Laban sprach weiter zu Jacob: Siehe das ist der Haufe, und das ist das Mahl, das ich aufgerichtet habe zwischen mir und dir, 1 Buch Mose XXXI, 44. u. ff.

Wie nun dieses ein Friedens-Mahl und Mahl-Stein öffentlicher gemeiner Grentzen, so zu sagen, zwischen Labanischer und Jacobischer Völckerschafft war, so hat es dergleichen Grentz- und Friedens-Mahl-Steine auch bey andern Völckern überhaupt gegeben, ja sie sind auch weiter ausgetheilet, und also zwischen Nachbarn und Nachbarn üblich worden, um die Grentzen richtig und sicher zu stellen, und einen jedweden desto friedlicher und ruhiger bey dem Seinen zu erhalten, daß aus dergleichen Mahlen gar was heiliges und hochgeachtetes geworden, welches man mit gutem Grunde in GOttes sonderbahrer Vorsorge und Aufsicht zu stehen geglaubet hat; wie auch dieses aus denen Worten und übrigen Umständen erhellet, die bey der Setzung des gedachten Labanisch-Jacobischen Mahl-Steins gebraucht worden, und sonst vorkommen sind: Der HERR sehe drein, zwischen mir und dir, wenn wir von einander kommen. Es ist hier kein Mensch (keine dritte Parthey) mit uns, siehe aber, GOTT ist Zeuge zwischen mir und dir, das Mahl sey auch Zeuge. Der GOTT Abraham, und der GOTT Nahor, und der GOTT ihrer Väter sey Richter zwischen uns. Und Jacob schwur, ruffte GOTT zum Richter und Zeugen an, in der Mahl-Stein-Sache, welches dann alles die gemachte Anmerckung bestätiget, daß man von uralten Zeiten geglaubet, es stünden solche Dinge unter einer gar besondern Vorsorge, Aufsicht und Handhabung GOttes, weil daran viel gelegen ist, das von ihm so hochgeliebte menschliche Geschlecht in Ruhe und Frieden [1277] zu erhalten.

Aus denen Ursachen und in der Absicht hat hernach der Allerhöchste bey seinem Volck einen besondern Fluch auf diejenigen setzen lassen, die da sich an Mahl-Steinen, Grentzen vergreiffen, und dencken würden, es habe nichts zu bedeuten, wenn sie dergleichen heimlich vor Menschen thun könten; zu deren Warnung er kund machen lassen, daß seine Allwissenheit darauf sehen, und seine Gerechtigkeit es richten wolle, wenn er befohlen, daß feyerlich ausgeruffen werden solte: Verflucht sey, wer seines Nächsten Grentze engert (der den Mahl-Stein, das Mahl- oder Grentz-Zeichen seines Namens verrückt) und alles Volck soll sagen: Amen. 5 B. Mose XIX. v. 14. Cap. XXVII, 17.

Wenn derer Gelehrten und Schrifft-kundigen Meynung nach, die Dinge des Buchs Hiob noch vor Mose geschehen sind, ist auch daher zu sehen, vor was vor ein grobes Laster man die Verrückung und Verletz- oder Gefährung der Grentz-Mähler und Mahl-Steine angesehen, indem man es mit unter die gröbsten Unthaten des Raubens, Mordens, u. s. w. gesetzet hat, Hiob XXIV, 2.

Alle Völcker sind diese Sache heilig und unverletzt zu erhalten sehr sorgfältig gewesen, und haben, allerhand schwere Straffen, nach denen Umständen des Verbrechens auf die Beleidiger der Mahl-Steine u. d. gl. gesetzet, an Geld, Geisselung, Abhauung der Hand, gäntzlicher Hinrichtung mit dem Schwerdt u. s. w. davon Gisebert gar umständlichen Bericht gegeben.

Titius in Jure civili hat erinnert, daß ein und anderes von einer alten abergläubischen Hochachtung der Mahl-Steine hergeflossen seyn möge. Die Römer insonderheit trugen grosse Sorge vor die Dinge, und machten gar genaue Ordnungen, schrieben auch pünctlich vor, wie es mit der Setzung, Untersuchung und Beurtheilung der Mahl-Steine und dahin gehörigen Fällen oder Zwistigkeiten gehalten werden solte. Sie machten aus dem Termino oder dem Mahl- und Grentz-Stein einen Gott in und aus Mißverstand der theuren Wahrheit, daß GOttes Auge und Gericht gar sonderbar auf dergleichen sähe, davon Hederich in Lexico Mythologico, voce: Terminus, die kurtz gefaßte Nachricht mittheilet: „Terminus Gr. Τίρμα, war ein Gott der Römer, welcher zuerst von dem Numa Pompilio eingeführet wurde, als er die Felder und andere liegende Gründe durch gewisse Grentz-Steine unterschiede, und wolte, daß solche vor heilig gehalten werden, und mithin unverrückt bleiben solten. Er hatte daher auch auf dem Monte Tarpejo seine Capelle, oder nur vielmehr seinen Altar, und als nach der Zeit Tarquinius dem Jovi daselbst einen recht prächtigen Tempel bauen wolte, und ihm sowol wegen dieses vermeynten Gottes, als auch anderer, geheiligte Oerter den Platz benahmen, gaben selbige bey angestelltem Augurio insgesamt zu erkennen, daß sie dem Jovi willig wichen, ausser dieser Terminus und Juventa, so nicht von ihren Stellen wolten. Und weil er denn auch mit keinem Dach überbauet werden durffte, wurde des Jovis Tempel also zugerichtet, daß zwar solcher Terminus mit in demselbigen stehen blieb, oben über ihm aber doch ein Loch in dem Dach gelassen wurde, und er also dennoch, wie anderwärts, also auch hier, unter freyem Himmel zu stehen kam. Er war aber denn nichts [1278] mehr, als ein roher Stein, und zwar solte er eben der seyn, welchen Saturnus ehemals an statt des Jovis verschlungen haben solte, und wurde ihm denn bloß mit Kuchen, Brey und Feld-Früchten geopffert, sonst aber auch zu Ehren die Terminalia den 21 Februarii gefeyert.“

Zu denen Mahl-Steinen gehören noch die Acervi Mercurii, oder lapidum avervi mercuriales, welche die Alten aufrichten liessen auf den Wegen, zu Ehren des Mercurs. Die Wanders-Leute vermehrten solche, so offt sie vorbey giengen, mit einem Steine. Denn der Mercurius oder Hermes wurde ein Präses der Strassen genennet bey denen Alten. Des Livii Worte sind schön, welche er hat Epist. V. Cent. 5. Mercurius viarum praeses est, Graecis ὄδιος, ὁδιὸς, in biviis aut triviis effingebatur trunco habitu & in lapidem rudem quadratum, quos HERMAS Graeci vocabant. Item signa erant & indicia viae pauci etiam lapides, si erant confecti aut dispositi, augebantur pietate, & superstitione praetereuntium. Auf diese Gewohnheit siehet Salomon Sprüchw. XXVI, 8. Wer einem Narren Ehre anleget, das ist, als wenn einer einen Edelstein auf den Rabenstein würffe. Seldemus de Diis Syr. Cap. XV; und Polus in h. I.

Siehe auch Grentzen im XI. Bande p. 831. Loch-Bäume im XVIII. Bande p. 98. und Marckungs-Steine.