Zedler:Schlendrian

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Band: 35 (1743), Spalte: 50. (Scan)

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Schlendrian, Formulae procedendi vulgares, heißt der gemeine Gerichts-Brauch, oder diejenigen Formeln und Redensarten, derer sich die mehresten Advocaten bey denen Proceß-Sachen und rechtlichen Verfahren gemeiniglich zu bedienen pflegen, oder auch die hergebrachte Gewohnheit, nach welcher bey denen Processen von ihrem Anfange bis zu Ende verfahren und gehandelt wird. Siehe Proceß im XXIX Bande p. 659 und ff.