Zedler:Termin, (Leuterungs-Prosecutions-)
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Termin, (Leuterungs-Prosecutions-) Lat. Terminus Leuterationis prosequendae, oder Terminus Prosecutionis Leuterationis, ist die Zeit, binnen welcher die erhobene und gehörig introducirte Leuterung auch weiter fortgesetzet, und zu Recht ausgeführet werden muß. Siehe Leuteratio, im XVII. Bande, p. 669. u. ff.