Zedler:Termin, (Licitations-)
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Termin, (Licitations-) Lat. Terminus Licitationis, heißt diejenige Zeit, oder der Tag, an welchem die auf öffentlich zu subhastirende Güther geschehenen Licita bekannt gemacht, oder die deshalber versiegelt eingereichte Schreiben eröffnet, und mit denen übrigen in der Ordnung, wie die darinnen enthaltenen Licita auf einander steigen, registriret und abgelesen werden. Siehe Subhastation, im XL. Bande, p. 1530. u. ff. und Termin (rechtlicher).