Zedler:Weinhüter, Weinberghüter, Weingarthüter

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Band: 54 (1747), Spalte: 792. (Scan)

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Weinhüter, Weinberghüter, Weingarthüter, ist eine Person, so zu Hütung der Trauben im Weinberge bestellet ist, und davor überhaupt etwas gewisses zum Lohne bekömmt. Ein Hausvater soll sich bey heran nahender Weinreiffe nach bekannten, getreuen und muntern Leuten umthun, die seine Weinberge mit Fleiß hüten; er soll auch währender Zeit, da die Hütung geschiehet, ihnen unverdrossen nachsehen, und ihren Fleiß und Treue prüfen und erfahren: Denn diese Leute bedürffen gewiß einer guten Obsicht, und man hat Exempel, daß ob sie zwar andern das Stehlen verwehren, sie doch selbsten so viel mausen, daß der Hausvater in nicht geringen Schaden dadurch gesetzet wird. Die Zeit ihrer Hütung gehet an, so bald die Beere an den Trauben anfangen weich zu werden, etwan gegen das Ende des August-Monats oder Anfang des Septembers, und währet bis die Weinlese vorbey ist. Sie bauen an erhöheten gelegenen Orten Hütten, darinnen sie das Weingebürge übersehen mögen, oder wenn selbiges eben ist, richten sie hohe Bäume auf, durchbohren dieselben, daß die Löcher eine halbe Elle weit von einander stehen, und legen starcke höltzerne Sprossen ein, an denen sie auf- und absteigen können, oben machen sie ein Wagenrad fest, und eine Strohhütte darauf, in welcher sie weit um zusehen, und alles was im Weinberge geschiehet, zu entdecken vermögend sind. Sie sollen niemand Trauben geben, viel weniger verkauffen, doch ist ihnen erlaubt, krancke Leute, schwangern Weibern, und an etlichen Orten, denen müden Reisenden, wenn sie darum ansuchen, nach Gelegenheit ein paar Trauben ohne Entgeld zu reichen; sie haben auch die Freyheit, diejenigen Leute, so ohne ihre Erlaubniß Trauben brechen, zu pfänden.