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Zedler:Weltkluger, Weltkluger Mann

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Welt-Klugheit

Band: 54 (1747), Spalte: 1828–1829. (Scan)

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Literatur
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Weltkluger, Weltkluger Mann, Lat. Politicus, wird zwar fürnehmlich ein Staatskluger, aber auch ein solcher genennet, der, er sey am Hofe, oder habe mit Staats-Sachen nichts zu schaffen, wohl und geschicklich zu leben, und sich wohl aufzuführen weiß. Die fürnehmsten und allgemeinesten Qualitäten und Tugenden eines Weltklugen Mannes sind: 1) Eine wachsame Aufmercksamkeit, nemlich so wohl auf seinem eigenen, als anderer Menschen gantzen Zustand, auch auf alles, was dießfalls von Zeit zu Zeit paßiret, oder sich nur im geringsten verändert; 2) Ein aufgeweckter Kopff, und eine wohlgeübte Geschicklichkeit in gründlichem Nachdencken, um reiflich überlegen zu können, was aus allem, was man angemercket, aus allen vorgehenden Veränderungen, vor Folgerungen entstehen möchten; und was vor Rath dabey zu fassen; 3) Unermüdete Arbeitsamkeit und Application, seine Kräffte, seine Geschicklichkeit [1829] sie zu gebrauchen, seine Erfahrenheit, zu gehöriger Vollkommenheit zu bringen; 4) gnugsames Feuer, alles zu unternehmen, und standhafft auszuführen, was kluge Ueberlegung zu Beförderung seines Glücks an die Hand geben möchte; welches Feuer durch die ersten beyden Tugenden theils entzündet, theils gemässiget, und durch die dritte secundiret werden muß. Ein unachtsamer, ein unverständiger, ein verschlaffener, und ein Müßiggänger (wenn dieser letztere auch gleich ein gar galanter Müßiggänger ist) wird es im politischen Leben, zum wenigsten durch seinen Beytrag, nicht hoch bringen. Man muß also das sehr gemeine Vorurtheil ablegen, als ob das Handwerck eines Weltklugen, zum wenigsten fürnemlich in der Artigkeit der äusserlichen Sitten in Unterhaltung mässiger Gesellschafften bestehe, daß also ein Weltkluger nicht so gar übrig viel gründliches lernen dürffe, sondern dieses etwan den Schulleuten, oder denen, die sich auf die Gelehrsamkeit und Künste legen, zu überlassen habe. Müllers Philosophische Wissenschafften, II Th. p. 811 820. u. 823. Siehe auch den Artickel: Politicus, im XXVIII Bande, p. 1228. u. f.