Zedler:Weltlich, oder Weltlichkeit

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Weltliche, oder Welt-Leute

Band: 54 (1747), Spalte: 1831. (Scan)

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Literatur
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Weltlich, oder Weltlichkeit, Lat. Secularis, oder Temporalis, und Seculum, heißt in den Rechten ein gewisser Stand oder Ordnung, so dem Geistlichen entgegen gesetzet ist, wie denn auch besonders in Deutschland die Reichs-Fürsten in Geist- und Weltliche unterschieden werden. Jablonsky. Siehe Secularis, im XXXVI Bande, p. 945. u. Seculum, ebend p. 953. wie auch Laye, im XVI Bande, p. 1233. u. f. Sonst mercken wir hier noch an, daß Johann Angust Majer in den Anmerckungen zu dem von ihm herausgegebenen Joh. Daniel Herrnschmidts Unterrichte von der Geistlichen Trägheit (Halle 1724. in 8.) p. 260. den Unterscheid unter Weitlichen und Geistlichen verwerffe, wenn man durch Geistlich nur den Lehrstand verstehe, und deriviret solchen aus dem Pabstthum her: allein in den Uschuld. Nachrichten des Jahrs 1724. p. 212. wird hierbey erinnert, es könne solcher Unterscheid doch wohl bestehen, ohne daß man sich des Päbstlichen Sauerteigs theilhafftig mache.