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Zedler:Wenden, ein Mecklenburgisches Fürstenthum

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Wenden, ein Hertzogthum

Band: 54 (1747), Spalte: 2002–2003. (Scan)

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Wenden, Lat. Venedorum Principatus, ist ein Mecklenburgisches Fürstenthum, welches von nachstehender Nation noch heutiges Tages den Nahmen führet. Es ist das gröste unter den Mecklenburgischen Provintzen, und grentzet zur rechten an Pommern und an die Herrschafft Stargard, unten an die Marck Brandenburg, zur lincken an die Elbe und an das Lauenburgische, wie auch an die Grafschafft Schwerin, und an die Herrschafft Rostock. Als Mecklenburg vor diesen so getheilet war, daß zu Güstrow eine besondere Hofhaltung war, so wurde dieses Land insgemein nach der Hauptstadt das Fürstenthum Güstrow genennet. Es ist ohngefehr 18 Meilen lang und 6. Meilen breit, und gehören dazu die Städte Güstrow, Dömitz, Parchim, Grabow, Sternberg, Waren, Malchow, Plawe, Stuvenhagen, Ivenach, Malchin nebst verschiedenen kleinen Städten. Es war vor diesem eine eigene Linie in dem Hause Mecklenburg der Fürsten in Wenden, welche sich mit Heinrich Burewins des jüngern Sohne, dem Nicolotus, anhebt. (Siehe den Artickel: Mecklenburg, im XX Bande, p. 45 u. f.) welcher 1277. verstorben, und zwey Söhne hinterlassen, Heinrichen den Jüngern, und Johann den Friedfertigen. Jener ist von seinen eigenen Söhnen Heinrichen und Nicolotus, die in die dritte Vermählung nicht willigen wolten, umgebracht worden, wodurch aber gedachte Söhne sich der Erbfolge verlustig gemacht. Dieser setzte das Geschlechte fort, und seine beyden Söhne Nicolotus II und Johann III stifteten zwey Linien, deren die erste meistens zu Goldberg, die andere zu Waren residirte. Von beyden lieset man, daß sie 1316. dem Könige in Dänemarckt Erichen VII. sich zu Vasallen unterworffen. Nicolotus II. Sohn, Johann IV. zeugete Nicolasen IV. in dessen Söhnen Henningen und Johann VII. die Linie erloschen. Johann III. der Stifter der andern Linie, hatte zwey Söhne, Bernharden und Nicolasen III. davon jener Johann IV. zeugte, dessen Sohn Christoph ohne Erben starb. Dieser Nicolas III. hinterließ Johann V. der zu Werla residirte, und ohnbeerbt starb, und Lorentzen, der ein Vater war Balthasars, der ebenfals ohne Kinder verschieden, und Wilhelms, welcher erstlich den Geistlichen Stand ergrif, hernach auf Päbstliche Dispensation denselben wieder verließ, aber aus der Ehe mit Sophien, Hertzogs Bogislaus VII. aus Pommern Tochter, nur eine einige Tochter, Catharinen, hinterließ, so an Ulrichen II. Hertzog zu Mecklenburg, aus der Stargardischen Linie vermählet wurde. Weil also nach Wilhelms Tode 1436. kein männlicher Erbe vorhanden war, so entstund zwischen dessen nächsten Agnaten Heinrichen dem Fetten, Hertzoge zu Mecklenburg, und dem Churfürsten zu Brandenburg, Friedrichen I. dem der letztere Fürst Wilhelm, und sein Bruder Balthasar, 1415. die Lehns-Huldigung geleistet hatten, und der also als Lehns-Herr erben wolte, ein langer Proceß, der endlich zu Wittstock 1442. so verglichen wurde, daß das Land Heinrichen verbleiben, der Lehns-Nexus aufhören, und hingegen dem Churfürsten zu Brandenburg die Eventual-Erb-Huldigung geleistet, und bey dem künftigen Abgange der Hertzoge die Erbfolge in alle Mecklenburgische Lande vorbehalten solle. Crantz. Vandal. Speners Syllog. p. 724. Pontan. Hist. Dan. L. VII. p. 416. Acta publ. in der Staats-Cantzel. T. 14. p. 1. u. f. Schutzfl. res Mecklenb. XIV. Europ. Herold P. I. p. 497. Hübners vollständige Geographie, III Th. p. 577. Arnolds Historische und Politische Geographie, p. 922. Uhsens Geographisch-Historisches Lexicon. Martini Anweisung zur Neuen Staats-Geographie, p. 466. Schmidens Politische Fragen, II Band, p. 443. Einleitung zu den Geographischen Wissenschaften, p. 91. Abels Preußische und Brandenburgische Reichs- und Staats-Historie, p. 113. Ebend Preuß. Geographie, p. 462. Müllers kleiner Atlas, I Theil, p. 484. Hübners Polit. Historie, Theil VI. p. 483.