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Zedler:Zeit, (Gegenwärtige) oder die Heutige Zeit

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Band: 61 (1749), Spalte: 788. (Scan)

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Literatur
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Zeit, (Gegenwärtige) oder die Heutige Zeit, Lat. Tempus praesens oder bodiernum, begreifft in genauerer Erklärung derer rechtlichen Verbind- und Handlungen eigentlich weder die vergangene, noch die künfftige Zeit unter sich, wie besonders Hondedeus Vol. I, Consil. 63. n. 62. mit mehrerm darthut, und unter andern auch in denen Artickeln: Verlöbniß, (gegenwärtige) im XLVII Bande, p. 1182. und Verlöbniß, (zukünfftige) ebend. p. 1198 u. ff. in Ansehung derer auf solche Zeiten geschlossenen Verlöbnisse; wie hingegen in Ansehung des auf eine gewisse und bestimmte Zeit eingegangenen Verkauffs in dem Artickel: Verkauff, im erstbemeldeten XLVII Bande, p. 954 u. ff. umständlicher ausgeführet worden. Ob und in wie fern aber solches dennoch in einem oder dem andern Falle Statt haben könne, davon ist so wohl in dem Haupt-Artickel: Zeit, als auch in denen Artickeln: Zeit, (gewisse) und Zeit-Rechnung, einige Anzeige zu befinden.