Zum Inhalt springen

Zedler:Zeit, (gewöhnliche oder übliche)

aus Wikisource, der freien Quellensammlung


Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
korrigiert
<<<Vorheriger

Zeit, (gewisse) oder eine bestimmte und ausdrücklich benannte Zeit-Frist

Nächster>>>

Zeit, (gewöhnliche Verjährungs-)

Band: 61 (1749), Spalte: 791. (Scan)

[[| in Wikisource]]
in der Wikipedia
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Linkvorlage für WP  
Literatur
* {{Zedler Online|61|Zeit, (gewöhnliche oder übliche)|791|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Zeit, (gewöhnliche oder übliche)|Zeit, (gewöhnliche oder übliche)|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1749)}}

Zeit, (gewöhnliche oder übliche) Lat. Tempus solitum, Tempus consuetum, consuetudinarium, oder consuetudine introductum, heist eine durch langen Gebrauch und Herkommen eingeführte, oder zu dieser und jener Handlung insbesondere anberaumte Zeit-Frist. Mithin ist deren Dauer oder Währung in Ansehung ihres ersten Anfangs oder Ursprungs nur von einer willkührlichen Bestimmung und in Ansehung ihrer Würckung auch von keiner weitern Verbindlichkeit, ausser da und in so fern alle die sonst zu einem so genannten Gewohnheits-Rechte gehörigen Erfordernisse dabey gebührend beobachtet werden; wie davon in denen Artickeln: Gewohnheit, im X Bande, p. 1389 u. ff. und Observantz, im XXV Bande, p. 273 u. ff. weitere Meldung geschehen.