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Zedler:Zeit von einer Woche

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Zeit der Einlassung und Antwort

Band: 61 (1749), Spalte: 845. (Scan)

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Literatur
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Zeit von einer Woche, Lat. Tempus unius Hebdomadis, oder Septimanae, ingleichen Tempus hebdomadale, wird sonst auch eine Zeit von sieben, oder von acht Tagen, Lat. Tempus septemdierum, Tempus Septidui, Septiduum, oder Tempus octo dierum, Tempus octidui, oder octiduum, genannt, und ist also besonders in Absicht auf die rechtlichen Fälle mit gutem Unterschiede davon zu reden, wie zum Theil schon in Ansehung der Zeit von einer Woche in dem Artickel: Woche, im XLVII Bande, p. 7. u. ff. und von denen auf drey, vier oder sechs Wochen gestellten, und alsdenn verfallenen oder zahlbaren Wechsel-Briefen in denen Artickeln: Wechsel-Briefe, (Verfall-Zeit der) im LIII Bande, p. 1342 u. ff. und Uso, im LI Bande, p. 877 u. ff. gezeiget worden; zum Theil aber und von denen in den Rechten nahmentlich bestimmten Zeit-Fristen von sieben und acht Tagen sind besonders die Artickel: Zeit von acht Tagen, und Zeit von sieben Tagen, nachzulesen.