Zum Tode verurtheilt
Ein Menschenleben mag dem Tode noch so nahe, des Todes noch so sicher sein, in der Regel glimmt der Docht schon erloschner Lebenslampe, die Hoffnung, die Möglichkeit der Genesung oder wenigstens noch einiger Tage oder Wochen schweren, schmerzhaften Athmens noch so lange fort, bis der Sterbende im Schlafe ober in glücklicher Unbewußtheit, vielleicht umlächelt von glücklichen Visionen, sein Auge zum letzten Schlummer schließt, ohne es zu wissen. Ja, Mancher lallt noch fieberhaft von alle dem Schönen, was er thun will, sobald er nur erst wieder gesund sei, zu den Umstehenden, bis er endlich vergißt, einen angefangenen Satz neuer Hoffnungen und guter Vorsätze zu vollenden, da er dabei einschlief, um nicht wieder zu erwachen. Insofern hat der natürliche Tod für den Sterbenden nicht die Schrecken, die sich der Gesunde, Lebende wohl gelegentlich einbilden und ausmalen mag. Auch der Soldat, der sich in Kanonendonner, Kugelregen oder Bajonnetenspitzen stürzen muß (in der Regel, um die stupide Laune oder die verbrecherische Anmaßung dieser und jener Diplomaten zu befriedigen), hat erstens die wirre Aufregung der Schlacht und dann zweitens die Hoffnung für sich, daß nicht „jede Kugel apart ihren Mann treffe“ und er ja wohl mit einer Medaille lebendig davon komme und wohl gar hohe polizeiliche Concession bekommen könne, einen Leierkasten zu drehen.
Wir wollen die menschliche Natur nicht unterschätzen und zugeben, daß edle, energische Naturen dem Tode schon Tausende von Malen fest und gefaßt in’s Auge gesehen oder ihm gar entgegengegangen; aber wir sind auch überzeugt, daß die Hoffnung, mit dem Leben davonzukommen, viel nothwendiger für Ausführung heroischer, todesmuthiger Thaten sei, als der sich gern rühmende Mensch zugeben will. Die großen Thaten, vollbracht mit Lebensgefahr, sind zahllos; – zugegeben. Aber heroische Thaten mit sicher vorausgesehenem, unvermeidlichem Tode, Curtiusthaten, werden ungeheuer selten, wenn man die, wie es psychologisch nothwendig ist, abzieht, welche aus krankhaftem Lebensüberdruß, aus Furcht vor einem sichern, schrecklicheren Tode hervorgingen.
Wir haben das Zeugniß eines englischen Geistlichen, der mehrere Jahrzehnte lang zum Tode verurtheilte Verbrecher religiös für den Galgen weihen mußte, der auf diese Weise Hunderte während der je sechs Tage vor dem sichern Tode zu bearbeiten hatte, und immer vergebens, daß jeder so Verurtheilte bis unter den schmachvollen Querbalken des Galgens immer seine ganze Lebenskraft in die Hoffnung auf eine Begnadigung concentrirte und nur so die unsäglichen Qualen dieser sechs Tage ertrug. – „Obgleich in manchen Fällen,“ erzählt er, „die verurtheilte Person die Gerechtigkeit des Todesurtheils [WS 1] zugab – freilich hab’ ich dabei meine Zweifel in die Ehrlichkeit dieses Zugeständnisses, da es gewöhnlich mit dem Hintergedanken gemacht ward, es werde Mitleiden und Begnadigung erregen – schien es ihr doch immer absolut unglaublich und zu ungeheuerlich, daß Menschen, Mitmenschen mit der Gewalt, ihr das Leben zu retten, es auf eine so scandalöse, den ganzen Staat, die ganze Gesellschaft schändende Art nehmen sollten. Daß die Gefängniß-Behörden, gegen ihn so menschlich, so human, ja oft zuvorkommend (wie gegen jeden definitiv Verurtheilten), daß die Regierung, die Königin und gütige Mutter, die Nation, die christliche Welt es ruhig geschehen lassen könnten, einen Menschen unter das offene Himmelslicht hinauszuführen, in die Mitte einer gaffenden, sich grauenden Menge, um ihn „am Halse aufzuhängen, bis todt“, erscheint ihm nicht nur empörend, sondern auch schlechterdings unbegreiflich, obgleich er weiß, daß Hunderte, Tausende vor ihm auf dieselbe Weise öffentlich umgebracht wurden. Er schließt mit verzweifelter Energie seine Augen dem ihn sicher erwartenden Schicksale, so lang’ er irgend kann, bis zur letzten Nacht, nicht selten bis zu dem Augenblicke, wo er sich unter den „Querbalken“ stellen muß und ihm die baumwollene Mütze über das Gesicht gezogen wird. In den meisten Fällen richtet der Unglückliche seine ganze Energie auf diesen einen unmöglichen Punkt der Begnadigung. Fast immer hatte ich auch guten Grund, an der Ehrlichkeit eines religiösen Bedürfnisses zu zweifeln und ihn vom Leben auf „wichtigere“ Dinge hinzulenken. „Wichtigere?“ denkt er. Was kann es für einen Menschen Wichtigeres geben, als die Frage, ob er nächsten Montag oder Dienstag, morgen, in einer Stunde vielleicht umgebracht werden oder – leben soll?“
So der alte, englische Gefängniß-Geistliche.
An einer andern Stelle heißt es: „Ich fürchte, manche respectable Person in seidener Cravatte, statt mit dem Stricke um den Hals, zu empören, wenn ich die Meinung ausspreche, daß ich diesen Geisteszustand verurtheilter Verbrecher weder unnatürlich, noch tadelnswerth finde. Verbrecher sind fast immer Menschen ohne Erziehung und Schule, ohne Religion und Glauben, ohne Wissen und Sittlichkeit. Die Gesellschaft, der Staat hat sie vernachlässigt („der Verbrecher ist des Staates eigenstes Verbrechen,“ sagt Bettina). Sie dachten nie daran, an ein großes „Jenseits“ zu glauben, an mehr, als die Befriedigung der kurzsichtig nächsten, unmittelbarsten Bedürfnisse und Leidenschaften. Es ist unmöglich, solche Naturen in sechs Tagen zu moralischen Helden und religiös Erhabenen umzuwandeln. Wenn nun außerdem diese Unglücklichen, mit denen wir’s zu thun haben, von einem Alles übertäubenden Schrecken gequält werden, der nur in der wahnsinnigen Hoffnung einer Milderung oder Begnadigung – dieses Irrlichtes – zuweilen auf Augenblicke und Minuten sich mühsam etwas abschwächen läßt, um dann desto furchtbarer wieder durch die Adern zu brennen und grauenhaft um die Ohren zu brausen – so kann man sich die Vergeblichkeit unserer religiösen Arbeit wohl erklären. Ich sage nichts von dem Peinlichen unserer Aufgabe, wie wir den Qualen unserer armen Sünder zusehen müssen, den zitternden Hoffnungen, die kochend auf- und absteigen, um zuletzt erbarmungslos erwürgt zu werden, dem vergeblichen Flattern und den verzweifelten Flügelschlägen des gekäfigten Vogels. Wenn es auf uns Gefängniß-Geistliche ankäme, gäb’s gewiß keine Todesstrafe mehr. Bilde sich Niemand ein, daß der Mörder nach „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ behandelt werde, daß wir ihm thun, wie er Andern gethan. Er sagte es seinem Opfer nicht voraus, daß er nach so und so viel Tagen zu einer bestimmten Stunde unfehlbar sterben müsse; er steckte sein Opfer nicht zu diesem Zweck in eine dunkele, undurchdringliche Zelle und ließ es sorgfältig bewachen Tag und Nacht, daß es nicht entkomme, daß es sich nicht selbst den Tod gebe. Während einer solchen Zeit stirbt der Mörder wohl fünfhundert Tode. Die flüggen, todesmuthigen Helden, welche mit kaltblütiger Ruhe und Tapferkeit sterben, sind eine Fabel, eine Farce, was auch in der letzten Minute des letzten Actes geschehen mag in der Mitte von tausend verbrecherischen oder rohen Massen, welche, wie das Publicum im Theater, etwas ungewöhnlich Ideales, Großartiges, Heroisches von ihm verlangen. Der Gefängnißwärter, immer in seiner Zelle, um Selbstmordversuche zu verhüten und den Helden für das Publicum draußen, das schon früh um drei Uhr anströmt, aufzubewahren, weiß nichts von diesem Heroismus, und obgleich ein „Atheisten-Gelächter“ manchmal statt der „beleidigten Gottheit“ sich geltend macht – kein Mensch allein und ohne diese furchtbare Sympathie des Gefängnißwärters wird Gott herausfordern.
„Ich habe zum Tode verurtheilte Menschen in fast jeder Geistesverfassung kennen gelernt – versunken in stumpfe Gefühllosigkeit der Verzweiflung, ruchlos, wüthend, boshaft und manchmal sogar affectirt witzig (der bei weitem furchtbarste und peinlichste aller Zustände); aber in ihren Zellen, allein mit mir und dem Wärter, war nie Einer wirklich „flügge“, nie Einer dann und wann ohne heimliche oder offene Hoffnung auf Milderung oder Gnade. Ich will blos zwei Fälle, die ich gleichzeitig zu „behandeln“ [175] hatte, Wegen ihrer Gegensätze und ihrer Gleichheit näher beleuchten.“ – Wir erzählen sie in etwas kürzerer Form.
Mary B. lag zum Tode verurtheilt wegen Vergiftung ihrer eigenen Schwester, für deren Gatten sie in dämonischer Leidenschaft brannte, obgleich sie kaum den Mädchenjahren entwachsen war. Als ich sie zuerst besuchte, hatte sie noch ziemlich eine Woche zu leben. Sie erzählte mir, daß sie mit einem Bleistift auf einem Stückchen Papier ausgerechnet, wie viele Minuten dies seien. Ich sprach ihr lange und eifrig zu. Als ich sie verließ, kreischte sie mit einem Schauder: „Hundert und zwanzig von den Minuten verloren!“ Ihre Wärterin erzählte mir, daß sie bei jedem Schlage der Gefängnißuhr laut aufgeschrieen[1] und jeden Morgen nach dem Erwachen eifrig nach der Zeit gefragt habe, um zu heulen und zu brüllen, wenn es später war, als sie erwartet. Die Minuten und Stunden in einer engen Zelle mit dem kleinen Fensterchen an der Decke in furchtbarster Qual zugebracht beweinte sie mit leidenschaftlichstem Schmerze und schrie oft: „O könnt’ ich diese Stunden zurückrufen!“ Vierundzwanzig Stunden vor ihrem Ende suchte sie dies Ende gewaltsam durch Selbstmord zu meiden; aber ich erfuhr nachher, daß sie diesen Versuch in der Gewißheit der Vereitelung gemacht, um dadurch vielleicht Mitleid zu erregen. Die Wärterin, ich, der Inspector, der Gouverneur, alle wurden mit wahnsinniger Wuth bittender Verzweiflung angefallen, daß wir Gnade, Aufschub vermitteln sollten. Einige Male schien sie mir reuig, andächtig, zerknirscht zuzuhören und verrieth dann den wirklichen Beweggrund, indem sie mich beim Weggehen umklammerte: „Nicht wahr, Sie sagen, daß ich nun reuig bin und von nun an ein sündenloses Leben führen werde?“
Jeder, der etwas Erfahrung in diesem Gebiete hat, weiß, wie thöricht die Behauptung ist, daß Zuchthaus oder Strafarbeit oder sonst ausgesuchte Pein für’s ganze Leben keine große Gnade für den zum Tode verurtheilten Verbrecher sein könne. Männliche fürchten ihn ebenso, wie weibliche Verbrecher. Letztere scheinen sogar oft gefaßter, weil man die schneller eintretende Abspannung, den daraus folgenden Stumpfsinn für Ergebenheit etc. ausgibt. Mary B., jung und ungemein kräftig, kam nicht zur Wohlthat dieses Stumpfsinns. Sie schrie und jammerte immer von Rettung und der gnädigen Königin. Wenn sie’s nur wüßte, wenn nur Jemand einen Augenblick ihre Qualen fühlte, könnte, dürfte sie nicht sterben! So oft sich ihre Zellenthür öffnete, sprang sie auf und spannte mit hoffnungsvollem Eifer Augen und Ohren für das Wort der Gnade. Ein ander Mal fragte sie wieder nach den geringsten Details, wie „es“ gemacht würde, wo „es“ geschehen sollte. Nie nannte sie die Vollstreckung ihres Urtheils anders als „es“. Sie erzählte oft von ihren Träumen, von Tagen, Scenen, Spielen ihrer Kindheit und Unschuld und brach dann in die entsetzlichen Krämpfe unsäglicher Qualen aus. Die Nacht vor ihrem Tode brachte sie hinter den Eisenbarren ihrer Zelle zu, Abschied nehmend vor den Sternen und der Welt voller Schönheit. Aber vom Schaffot blickte sie immer zurück nach dem Gefängnisse, von wo allein die Gnadenbotschaft kommen konnte. Ihr Gesicht ward endlich verhüllt, ihr gedämpfter Schrei erstickt von der – Fallthür.
Robert S., wegen Einbruchs und Mord zum Galgen verurtheilt, schien sein Schicksal mit Ruhe zu erwarten und auf keine Gnade zu hoffen. Ich fand ihn stets achtungsvoll und ohne Klage. Er war in allen religiösen Dingen fabelhaft unwissend, aber keiner der stupiden Idioten, wie die Meisten seiner Art, sondern zeigte löblichen Eifer, sich belehren, sich trösten, sich für den Himmel vorbereiten zu lassen. Nur bekümmerte es ihn, daß er nichts für die hinterbleibenden Seinen thun könne. Endlich glaubte er ein Mittel gefunden zu haben. Er bekam Erlaubniß, einen Anatomen, der gern Leichname kaufte, zu sprechen und sich ihm zu verkaufen. Der Anatom kam am Abende vor der Urtheilsvollstreckung und unterhandelte mit dem Verurtheilten. Da der „Leib“ meine Sache nicht war, bekümmerte ich mich weiter nicht darum, hörte aber unwillkürlich, daß der Doctor und Anatom den ihm gebotenen „Artikel“ ganz abgelehnt, gar nichts darauf geboten habe. Am nächsten Morgen wurde Robert S. vor dem Gefängnisse gehenkt und begraben. Ich hatte ihn bis zum letzten Augenblicke begleitet, getröstet und ruhig, gefaßt, männlich gefunden und nie bemerkt, daß er Hoffnung auf Milderung oder Gnade gehegt habe. Und doch hatte ich mich auch in diesem Falle täuschen lassen.
Als ich den Anatomen einige Wochen später in Gesellschaft traf, sagte er mir die Gründe, weshalb er den sonst kostbaren Robert S. nicht gekauft habe. „Die Sache ist,“ sagte er, „daß ich den Leichnam dieses Burschen schon früher gekauft hatte, er mir aber betrügerisch davon gelaufen war. Er wurde schon vor zwei Jahren einmal gehenkt und mir als Leichnam in’s Haus geliefert. Des Nachts erschreckt er meine Frau beinahe zum Tode, als er wieder zu sich gekommen und aufgestanden war. Da ich kein Henker, sondern Arzt bin, curirte ich den stiernackigen Kerl und entließ ihn nach vierzehn Tagen ganz wohl. Er versprach mir die zehn Pfund, die ich für ihn an seine Frau gezahlt, redlich wieder zu geben. Aber er hielt nicht nur nicht Wort, sondern bringt sich auch zum zweiten Male in die Schlinge – ein köstliches Beispiel für die „Abschreckungstheorie“. Ich wollte ihn nicht zum zweiten Male bezahlen. Ich hab’ ihn doch gekriegt und auch gefunden, weshalb er, wie Sie sagen, so gefaßt war. Er hatte sich diesmal nicht auf den Zufall verlassen, der ihm das vorige Mal vermöge einer ausbleibenden Verengung des Strickknotens das Leben gerettet, sondern sich mit einer silbernen Röhre versehen. – Sie sehen, wie er, einmal gehenkt, sich für den Henker bestimmt glaubte. Man sollte Verbrecher-Typen zu curiren suchen, aber nicht warten, bis sich ihre Mißbildungen entwickelt haben. – Solche Silberröhren hab’ ich schon in manchem Halse gefunden. Es ist bekannt, daß die schweren Verbrecher von Profession hartnäckig an den Nutzen dieser Röhren glauben, obgleich nie eine geholfen hat. nie helfen kann. Nachdem ich abgelehnt, hatte er mit dem Wärter verhandelt, der ihn ausgraben sollte. Der Wärter that es, und ich bekam ihn für einen civilen Preis.“
So lag selbst in diesem einzigen Falle, wo der Gefängnißgeistliche Fassung und Todesmuth gefunden zu haben glaubte, die geheime Hoffnung, mit dem Leben davon zu kommen, zu Grunde. – Der Verbrecher ist des Staates eigenstes Verbrechen, und ein doppeltes, wenn er zuletzt noch angeblich zum Wohle desselben umgebracht wird.
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: Todestheils