Zur Judenfrage (Hoffmann)/Einleitung

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[5] Die allgemeine Preußische Staats-Zeitung enthielt in ihren Nummern 229 und 230 vom 19. und 20. August 1838 unter den damals neuesten Nachrichten über die Bevölkerung des Preußischen Staats auch eine Uebersicht der Anzahl und Vertheilung der Judenschaft auf dem Grund der zu Ende des Jahres 1837 vollzogenen Zählung mit Vergleichungen des Ergebnisses früherer Zählungen, namentlich des Jahres 1822. Seitdem sind beinahe vier Jahre verflossen, und es ist inzwischen eine neue Zählung am Ende des Jahres 1840 vollzogen worden, welche die Folgerungen fast durchgängig bestätigt, die die Vergleichung der Zahlenverhältnisse für den fünfzehnjährigen Zeitraum von 1822 bis 1837 ergab. Auch sind die Zahlen, welche dieser Aufsatz enthält, wesentlich in die Schrift aufgenommen worden, welche unter dem Titel „die Bevölkerung des Preußischen Staats“ im Jahre 1839 im Verlage der Nikolaischen Buchhandlung erschien; sie befinden sich daselbst Seite 81 bis 92. Es würde hiernach ganz überflüssig und ungehörig seyn, auf diesen Gegenstand wieder zurückzukommen, wenn nicht vorausgesetzt werden müßte, daß es den Eindrücken, welche Zeitungsblätter hinterlassen, wie diesen Blättern selbst ergeht. Sehr wenige Leser denken daran, dieselben aufzubewahren, das Tagesgespräch findet bald neuen Stoff, und nach wenig Wochen bleiben nur dunkle Erinnerungen [6] selbst von dem zurück, was in erster Neuheit mit Theilnahme gelesen wurde. Aufschriften, wie die vorerwähnte, behalten nur für einen kleinen Kreis von Gelehrten und Geschäftsmännern einen bleibenden Werth; der bei weitem größte Theil der Zeitungsleser erfährt deren Dasein nur durch bald wieder vergessene Anzeigen und Beurtheilungen. Wenn es indessen noch eine Verstärkung der Gründe für eine wiederholte Behandlung dieses Gegenstandes bedurfte; so würde dieselbe leicht in den Urtheilen zu finden sein, welche jetzt einen beträchtlichen Theil der Tagesgespräche bilden, und nur zu klar beweisen, wie sehr jene frühere Nachrichten in Vergessenheit gerathen sind. Hierzu kommt, daß jetzt statt des fünfzehnjährigen Zeitraumes ein achtzehnjähriger mit gleicher Zuverlässigkeit betrachtet, und auch manche daran geknüpfte Bemerkung dem Zeitbedürfnisse gemäßer aufgestellt werden kann.