Zwey merkwürdige Reichshofraths-Erkenntnisse die Reichs-Stadt Schweinfurt und die Reduction des dasigen Raths betr. zur Berichtigung dessen, was Büsching, Normann und Gercken von letzterem sagen

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Autor: Johann Georg Reizer
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Titel: Zwey merkwürdige Reichshofraths-Erkenntnisse die Reichs-Stadt Schweinfurt und die Reduction des dasigen Raths betr[effend] zur Berichtigung dessen, was Büsching, Normann und Gercken von letzterem sagen
Untertitel:
aus: Journal von und für Franken, Band 1, S. 723–727
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1790
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Quelle: UB Bielefeld, Commons
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VI.
Zwey merkwürdige Reichshofraths-Erkenntnisse die Reichs-Stadt Schweinfurt und die Reduction des dasigen Raths betr. zur Berichtigung dessen, was Büsching, Normann und Gercken von letzterem sagen.
Martis 14 May 1776.
Schweinfurth Stadt, die Verwaltung der gemeinen Güter, und Justizpflege daselbst betreffend, sive Reichsstadt Schweinfurtischer Syndicus| von Stieve sub praesentato 22da Marty nuperi exhibet allerunterthänigste Anzeige würklich eingelangten Berichts et supplicat pro clementissime concedendo ad ejus decopiationem adhuc termino duorum mensium, appon. ultimum conclusum.

 In eadem Burgermeister und Rath zu Schweinfurt sub dato 7ma Martii et praesentato 23tia Aprilis nuperi erstatten per de Stieve allerunterthänigsten Befolgungs-Bericht ad rescriptum caesareum de 13tia Ianuarii anni praeteriti, cum adj. a num. 1-64. inclusive et ultimo concluso.

 In eadem der Kaiserl. gefreyte Richter und Reichsvogt daselbst von Schegk sub dato 3tia hujus exhibet per de Stieve allerunterthänigste Litteras. Cum adjuncto.

 1mo) Ponatur des Magistrats der Reichsstadt Schweinfurt, wie auch des Reichsvogts von Schegk allerunterthänigste exhibita de praesentato 23tia Aprilis et 3tia May anni currentis ad acta.

 2do) Cum notificatione infra rescripti rescribatur dem Magistrat der Reichsstadt Schweinfurt: Kaiserliche Majestät hätten aus dessen Bericht wahrgenommen, welchergestalt Er in Folge Conclusi de 16ta Ianuarii anni praeteriti die rückständiggewesene Rechnungen aufnehmen, und auch in Ansehung des Obereinnahms-Adjuncti Vorschriftsmäßig verfahren lassen, daneben auch puncto der Holz-Abgaben an den äußeren Rath und Achter-Stand untern 21ten Februarii anni currentis diesen zu Annehmung einer gewißen Klaffter-Zahl, statt des Ackerholzes, der Kaiserlichen Vorschrift| gemäs, bestimmet hatte, endlich puncto des Justizwesens zu besserer Beförderung desselben den Rathsschluß de 24 Septembris 1697 auf die gradus in affinitate, welche bisher in Consanguinitate beym Austreten beobachtet worden, erstrecket, und auch sonst zu besserer Beobachtung seiner obrigkeitlichen Pflichten ein und anderes verordnet hätte: kayserliche Majestät ließen es nun zwar bey den von ihme dieserhalb gemachten Verfügungen lediglich bewenden; befählen aber auch ihm Magistrat hierdurch ernstlich, auf die Erfüllung dieser getroffenen Verfügungen mit mehrerem Fleiß, als solches in Ansehung der bisher von ihnen selbst angeordneten Verordnungen geschehen, zu wachen: Gleichwie nun kayserliche Majestät die Unthulichkeit des von dem Burgermeister Schmidt eingereichten Plans zur Verbesserung des Ökonomie-Wesens wahrgenommen, und mithin denselben hierdurch schlechthin zu verwerfen, Sich bewogen fünden; So genehmigten allerhöchst dieselbe dagegen die von dem Magistrat zur besseren Einrichtung der Städtischen Öconomie getroffene Einrichtungen wegen geschwinderer und sicherer, auch richtigerer Erhebung der Stadtgefälle, Einschränkung derer Stadt-Ausgaben im Stall- und Bau-Amte, Reduction der überflüßigen Soldaten, und Abstellung aller Mißbräuche bey Collationen und im Weinkeller, und befählen ihm zugleich, die daraus erfließende und angegebene Vortheile und Erspahrniß mit den jährlichen Überschüssen seiner Cassen, wie auch die in adjuncto 64. seines Berichtes angegebene activa bey| Chursachsen, in dem Baumgärtnerischen Concurs, und den künftigen Kirchen-Fundum mit den Überschüssen aus den Gesang-Büchern, auch den Kaufschilling des Tuchmacherischen Hauses lediglich und allein zur Tilgung der vorhandenen Passivorum zu verwenden; dahingegen und da bey ordentlicher Verwaltung des gemeinen Wesens, und bey genauer Anwendung dieser Zahlungs-Mitteln, das oeconomicum hoffentlich wieder hergestellet werden könnte, Er von den übrigen vorgeschlagenen Zahlungs-Mittelen zur Zeit sich zu enthalten, sonst aber sich seinen Pflichten, und dem Wohl der Stadt gemäs, die Wiederaufhelfung des gemeinen Wesens auch Beobachtung der Gesetze hätte angelegen seyn zu lassen.

 3tio) Cum notificatione supra rescripti, rescribatur quoque dem Kaiserlichen Reichsvogt von Schegk: Kaiserliche Maiestät könnten zwar demselben keines Weges eine Einmischung in die Städtische innere Verfaßung, und in judicialibus gestatten, wollten ihn aber jedoch hiedurch ernstlich erinnert haben, deferne Er in Erfahrung brächte, daß Magistratus sich in Erfüllung der vorgeschlagenen und genehmigten Verbesserungsmitteln, auch zweckmäßiger Anwendung der in rescripto nahmhaft gemachten Zahlungs-Mitteln säumig finden lassen wollte, solches sofort Kaiserlicher Maiestät zu weiterer gerechtesten Verordnung allerunterthänigst anzuzeigen; so viel aber

|  4to) die Verbesserung des Salarii des Magistrats anlanget, Fiat Votum ad Sacram Caesaream Majestatem.
Johann Georg Reizer. 


Lunae d. 3. Iunii 1776.

 Schweinfurt Stadt, die Verwaltung der gemeinen Güter und Justizpflege daselbst betr.

 Publicatur resolutio caesarea: Ihro Kaiserl. Maiestät haben gehorsamsten Reichs-Hofraths allerunterthänigstes Gutachten allergnädigst approbiret, dem zur allerunterthänigsten Folge rescribatur dem Magistrat der Reichsstadt Schweinfurt: daß aus bewegenden Ursachen derselbe bey vacant werdenden 2 Burgermeister-Stellen, 2 Stellen im Scabinat, 4 im innern, und 4 im äussern Rath, solche fernerhin nicht wieder besetzen, vielmehr bey Absterben der vorgedachten Personen, denen überlebenden in jedem departement die Salaria dieser nicht wieder zu besetzenden Stellen per Capita zutheilen solle.

Johann Georg Reizer.