Bismarck an Uhden
Bismarck an Uhden? Ein garstig Lied! Pfui, ein politisch Lied!
Nichts weniger, lieber Leser, nichts weniger als das.
Aber „Bismarck an Uhden!“ Ist denn Herr von Bismarck nicht –
Minister Seiner Majestät des Königs von Preußen? Allerdings. Aber nicht der Annexionsgraf, nicht der „deutsche Cavour“ aus dem siebenten Decennium des neunzehnten Jahrhunderts. Auch ist unser Uhden an der Erschaffung brauchbarer Hülfsarbeiter für das königlich preußische Obertribunal noch unschuldiger, als der Herr Chefpräsident aus dem Jahre des Heils 1866. Die gänzliche Schuldlosigkeit Beider an allen Verfassungsconflicten und Obertribunalsbeschlüssen unserer Tage erhellt am besten aus dem, wenn nicht localen, so doch chronologischen Alibi, dessen Beweis dieselben beizubringen im Stande sind; denn der kurze Briefwechsel, an welchen die Ueberschrift der vorliegenden Erzählung sich anknüpft, datirt aus dem November des Jahres 1751.
Auch ist der Gegenstand unserer Mittheilungen ein völlig unpolitischer und höchst harmloser – nicht ganz harmlos freilich für unmittelbar dabei Betheiligte, aber doch harmlos gegenüber vielen Dingen, welche heute die Gemüther der Menschen beschäftigen und das öffentliche Interesse in Anspruch nehmen; harmlos auch, insofern die hier in Rede kommenden Ein- und Uebergriffe eines absoluten königlichen Willens sich nur auf die Reorganisation von persönlichen Verhältnissen, auf die Beilegung eines Conflicts zwischen Gliedern einer dem Throne nahestehenden Familie beziehen und bei aller Rücksichtslosigkeit des Verfahrens dennoch durch eine liebenswürdige Beimischung allerhöchster Theilnahme und Milde gekennzeichnet werden.
Die Heldin unserer Erzählung ist eine Tänzerin, deren interessante Verhältnisse und Beziehungen zu allerhöchsten Kreisen ihrer Zeit ein zwar weit anständigeres, doch kaum minder großes Aufsehen erregten, als in den Tagen unserer Erinnerung das Auftreten einer ihrer Kunstgenossinnen in der Hauptstadt eines Landes, dessen Regierung bis heute noch vergeblich sich um die Hegemonie der dritten Staatengruppe in der projectirten deutschen Trias bewirbt.
Die Schicksale unserer Heldin, der berühmtesten Tänzerin des vorigen Jahrhunderts, sind mehrfach Gegenstand irrthümlicher, ja sogar absichtlich gefälschter Darstellungen gewesen. Die ersten authentischen Angaben verdanken wir dem um die Geschichtsschreibung der deutschen Bühne mannigfach verdienten Herrn Louis Schneider, welcher die auf unsern Stoff bezüglichen, im geheimen Staats- und Cabinets-Archiv aufbewahrten Documente im Original durchgesehen, gesammelt und in wortgetreuem Abdruck als Beilagen zu seiner „Geschichte der Oper und des Königlichen Opernhauses in Berlin“ zum ersten Mal veröffentlicht hat. Diese Documente und noch einige aus anderen Quellen geschöpfte Mittheilungen bilden das Material zu der folgenden Skizze, deren Absicht ist, in kurzen, gedrängten Zügen einen kleinen Beitrag zur Sittengeschichte des vorigen Jahrhunderts zu liefern. –
Das neue Berliner Opernhaus war im Jahre 1743 in der Gestalt vollendet, in welcher die Aelteren der jetzt lebenden Generation dasselbe bis zu dem genau hundert Jahre später, nämlich im Jahre 1843, erfolgten Brande gekannt haben.
Die für jeden Andern erdrückende Last der Regierungsgeschäfte und die Führung des ersten schlesischen Krieges hatten dem jungen Könige Friedrich dem Zweiten noch hinreichende Muße, Frische und Spannkraft des Geistes genug gelassen, um neben seinen wissenschaftlichen Arbeiten auch der Leitung und Verwaltung des Theaters, namentlich der Oper und des Ballets, bis in ihre kleinsten Einzelheiten das lebhafteste und eingehendste Interesse zu widmen. Kein Gesuch einer Sängerin, kein Gezänk unter Tänzern war dem großen Monarchen zu klein, um sich nicht persönlich mit der Erledigung desselben in einem oder dem andern Sinne zu befassen. So hatten die französischen Tänzer Marie Cochois und Tessier im August 1743 über Mißhandlungen von Seiten des Balletmeisters Poitier sich bei dem Könige beschwert. Zwar lautete die nächste Antwort des Königs an den Intendanten: „Ich melire mich nicht von allen diesen Sachen. Ich will das Plaisir haben sie tantzen zu sehen, das übrige kann er machen, wie er es gut findet, ohne mich davon zu meliren.“ Dennoch wurde wenige Tage später Poitier nebst seiner Geliebten, der sehr gern gesehenen Tänzerin Roland, auf königlichen Befehl entlassen, und diese Entlassung durch folgenden, vom Könige selbst verfaßten und in der Spener’schen Zeitung vom 22. August veröffentlichten Artikel dem Publicum verkündet: „Dieser Tage sind der Herr Graf von Gotter und der Herr Baron von Schwertz, Directores der Opera, genöthiget gewesen, den Balletmeister Herrn Poitier, welcher sich einer recht übermäßigen Botmäßigkeit über die Täntzer anmaßte und dessen Hochmuth sich so weit verging, daß er gegen besagte Directores tausend Insolentien verübte, fortzujagen. Man will hier keine umständliche Nachricht von allen Arten seiner üblen Aufführung mittheilen, indem deren Erzehlung bloß dazu dienen würde, bei dem Publico Verdruß und Eckel zu erwecken. Indessen bedauert man nichts mehr, als die Demoiselle Roland, eine sehr geschickte Täntzerinn, welche durch ihren stillen und angenehmen Charakter das unbescheidene Betragen ihres Compagnons einigermaßen wieder gut machte. Ohne hier genau zu untersuchen, in was vor Verbindungen die Demoiselle Roland mit dem Herrn Poitier sich etwa befinden möchte, so ist man doch bisher nicht im Stande gewesen, sie von einander zu trennen, und man kann den Besitz einer der größten Täntzerinnen von Europa nicht anders wieder erkaufen, man müste sich denn zu gleicher Zeit mit dem allerärgsten Thoren und dem allergröbsten Gesellen, den Terpsicore jemahls in ihrer Rolle gehabt hat, belästigen. Es ist also kein Gold ohne Zusatz, und keine Rose ohne Dornen.“
Daß der König diesen Artikel selbst verfaßt hat, geht aus einem eigenhändigen französisch geschriebenen Briefe desselben an Jordan hervor, in welchem er u. A. sagt: „Ich habe einen Artikel für die Berliner Zeitung verfaßt, in welchem Poitier in bester Manier ausgetrommelt (tympanisé) wird.“
Die durch Poitier’s Entlassung und namentlich durch den Abgang der Demoiselle Roland entstandene Lücke mußte möglichst bald ausgefüllt werden. Für den Ersteren wurde durch den preußischen Gesandten in Paris der Balletmeister Lany engagirt. Derselbe erbot sich, eine erste Tänzerin von dort mitzubringen; allein der König, durch die soeben gemachte Erfahrung belehrt, fürchtete, es könnte leicht wiederum ein zu vertrautes Verhältniß zwischen Balletmeister und Tänzerin entstehen. Er lehnte deshalb Lany’s Anerbieten ab und befahl, eine Künstlerin ersten Ranges in Italien zu engagiren. –
Die berühmteste Tänzerin Italiens war die damals in Venedig engagirte Barbara Campanini, von ihrem sie fast vergötternden Volke gewöhnlich La Barbarina genannt, ein ebenso schönes wie geistreiches und kühnes Weib, das trotz seiner Jugend den Lorbeer vollendeter Künstlerschaft schon an den Ufern der Themse gepflückt hatte. Der preußische Resident in Venedig, Graf Cataneo, welchem, wie vielen anderen diplomatischen Agenten Preußens, der Befehl des Königs, eine Prima Donna des Ballets zu suchen, zugegangen war, berichtete über seinen Fund nach Berlin und knüpfte bald darauf, von dem Könige dazu ermächtigt, Engagementsverhandlungen mit der Barbarina an. Ein Vertrag, durch welchen der Tänzerin bei einem fünfmonatlichen Urlaub ein Jahresgehalt von siebentausend Thalern gesichert war, wurde von ihr und ihrer Mutter unterschrieben und Behufs allerhöchster Genehmigung und Vollziehung nach Berlin gesandt.
Bei der Dürftigkeit und Schwerfälligkeit der damaligen Verkehrsmittel verging bis zur Ankunft der königlichen Cabinetsordre in Venedig einige Zeit – lang genug für die schöne Signora, um während derselben die Bekanntschaft eines jungen Lords Stuart [217] de Mackenzie zu machen und in dessen Herz die Fackel einer brennenden Leidenschaft zu werfen. Das jugendliche Paar mag glückliche Tage verlebt haben, so glückliche, daß, als der vom König vollzogene Vertrag endlich anlangte, die Schöne sich weigerte, denselben zu halten, und erklärte, sie zöge es vor, mit ihrem Lord nach Frankreich und England zu gehen. Umsonst versuchte Graf Cataneo sie zur Erfüllung der eingegangenen Verpflichtung anzuhalten. Alle Künste der Ueberredung, alle Androhungen von Zwangsmaßregeln scheiterten an der Hartnäckigkeit der stolzen Italienerin, welche, als ihr nach und nach jede Ausflucht genommen war, als letzten Trumpf die Lüge ausspielte, sie sei bereits mit Lord Stuart vermählt und könne ohne Genehmigung ihres Gatten überhaupt keinen gültigen Vertrag abschließen. Aus dem Bericht, welchen der Graf über diese Angelegenheit nach Berlin erstattete, geht hervor, daß er sich, um sein Recht durchzusetzen, vergebens an die Behörden der Republik Venedig gewandt. Es heißt in diesem interessanten Document: „Auf den Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät vom 31. (December 1743), von dem Engagement der Barbarina mich durch kein Hinderniß zurückschrecken zu lassen, habe ich die Ehre, Ew. Excellenz (den Minister von Podewils) zu ersuchen, Sr. Majestät mitzutheilen, daß, da ich die Regierung bisher nicht geneigt gefunden habe, sich in diese Angelegenheit zu mischen, ich mich an die Gesandten von Frankreich und von Spanien gewandt habe. Der Erstere hat in Folge dessen genannte Barbarina für den nächsten Sonntag zu Mittag bei sich eingeladen, und wir werden ebenfalls dort sein, um ihr gütlich zuzureden. Sollte ihr Engländer auf seinem Widerstand beharren, so werden wir sie entführen lassen, um sie auf der Gesandtschaft unterzubringen und dann unter sicherem Geleit zu den Füßen des Königs zu führen; denn ich habe ein von ihr eigenhändig unterzeichnetes Papier in Händen, durch welches sie sich verpflichtet, in den Dienst des Königs zu treten, und ihre gute Mutter ist eine in ihren Entschlüssen sehr feste Frau, die ihr Wort hält. So haben wir das Recht und zugleich die Sittlichkeit für uns; denn das arme Mädchen würde durch eine Verbindung mit dem Engländer sich zweifellos unglücklich machen. Aber es bedarf der umgehenden Uebersendung einer von Sr. Majestät eigenhändig unterzeichneten Vollmacht für das Engagement gedachter Barbarina, welche die in meiner ergebensten Depesche Nr. 223 vom 13. November angegebenen Bedingungen enthält; ich bürge dafür, daß, sobald dies Mädchen erst in Berlin ist, es Sr. Majestät sehr leicht werden wird, sie durch ein lebenslängliches Engagement zu binden.“
Der Widerstand, welchen die kleine Tänzerin dem großen König entgegenzusetzen wagte, brachte diesen in den äußersten Zorn, und er beschloß, seinen Willen um jeden Preis, selbst um den eines officiellen Conflicts mit der Republik Venedig, durchzusetzen. Die Sache hatte ihre Schwierigkeiten. Friedrich Wilhelm der Erste, der Vater des großen Königs, laborirte nämlich an einer unheilbaren chronischen Republikenscheu. Sein Widerwille gegen die republikanische Staatsform hatte so pathologische Formen angenommen, daß ein directer diplomatischer Verkehr des jungen Königreichs Preußen mit der alten Republik Venedig geradezu eine Unmöglichkeit geworden war. Auch der junge König hatte während seiner ersten Regierungsjahre im Drange wichtigerer Geschäfte die Anknüpfung einer diplomatischen Verbindung mit der Republik versäumt. Graf Cataneo war nur preußischer Resident in Venedig ohne jeden officiellen Charakter und daher nicht in der Lage, mit der Staatsregierung unmittelbar zu verhandeln. Man sah sich deshalb genöthigt, einen weiten Umweg einzuschlagen und die Verhandlungen durch den Grafen Dohna, den preußischen Gesandten in Wien, mit Contarini, dem venetianischen Gesandten ebendaselbst, führen zu lassen. Graf Dohna erhielt den Befehl, dem Signore Contarini anzudeuten, daß der König von der Republik Venedig die Auslieferung der Signora Barbara Campanini sofort und alles Ernstes verlange. Contarini theilte dies seiner Regierung mit; der Senat der Republik aber wies die Sache sehr kühl von der Hand, indem er es unter seiner Würde hielt, sich um das Engagement einer Tänzerin zu bekümmern.
Darüber auf’s Aeußerste gereizt, ließ der König mit Umgehung alles Rechtes und Gesetzes durch einen unerhörten Gewaltstreich die Equipagen des venetianischen Gesandten Capello, welcher im Begriff stand, von London über Hamburg durch die preußischen Staaten zu reisen, an der Grenze mit Beschlag belegen. Das große Aufsehen und die allgemeine Entrüstung, welche dieses unglaubliche Verfahren in der ganzen diplomatischen Welt hervorrief, veranlaßte den Grafen Dohna, dem Könige seine allerunterthänigsten Vorstellungen über einen Schritt zu machen, der geeignet sei, die besorglichsten Folgen herbeizuführen.
Diesen Brief beantwortete der König durch folgende vom 17. März 1744 datirte, französisch geschriebene Cabinetsordre: „Das Gerücht, dessen Sie in Ihrer Depesche vom 7. d. M. erwähnen, als hätte Ich die Equipagen des venetianischen Gesandten Capello anhalten lassen, ist so falsch, daß jene Equipagen sogar ohne irgend eine Abgabe zu zahlen durch meine Staaten gegangen sind, da die Befehle, welche Ich zur Einforderung derselben erlassen, auf die erste Nachricht, daß die Republik Venedig Mich in Sachen der Barbarina zu befriedigen gesonnen, sofort widerrufen worden. Ich hoffe, daß sie nicht vergessen werde, ihr Versprechen zu erfüllen, und bitte Gott etc. etc. Friedrich.“
Zweierlei geht aus diesem königlichen Schreiben hervor: erstens, daß die Thatsache, die es bestreitet, nämlich die Beschlagnahme der Equipagen, unleugbar wahr gewesen und erst später rückgängig gemacht worden ist; zweitens, daß der Senat der Republik trotz seiner anfänglichen Weigerung dennoch später dem so energisch ausgesprochenen Wunsch des Königs nachgegeben hat. Das Letztere erhellt auch aus einer vom 4. April 1744 datirten Cabinetsordre an den Grafen Dohna, in welcher der König den Wunsch ausspricht, der venetianische Senat möge die Tänzerin durch ein paar Leute, welche aber die volle Verantwortlichkeit für sie zu tragen hätten, nach Wien befördern lassen. „Sie,“ so heißt es dann weiter, „werden sie dann auf die für ihre Sicherheit angemessenste Weise auf dem Wege durch Schlesien nach Berlin bringen lassen und für die Ausführung dieses Befehls Sorge tragen. Sie werden nicht verfehlen, Alles dieses dem venetianischen Gesandten mitzutheilen, und Ich hoffe, die Republik werde Mir diesen kleinen Beweis von Aufmerksamkeit, welchen Ich von ihr verlange, nicht verweigern.“ Unter dieser Depesche bemerkte der König noch eigenhändig, der Graf Dohna habe sich „mit dem venetianischen Gesandten in Einvernehmen zu setzen über die Mittel, dieses Geschöpf sicher an Ort und Stelle zu schaffen.“
Das Resultat der Unterhandlungen zwischen dem Grafen Dohna und Contarini war folgendes: Der Senat verpflichtete sich, die Signora Barbara Campanini während der Nacht, geleitet von einer Compagnie Reiterei, aus Venedig fort und bis zur österreichischen Grenze bringen zu lassen; von dort habe der Graf Dohna sie in Begleitung eines der italienischen oder französischen Sprache mächtigen Menschen weiter zu befördern. Dagegen mußte der Graf Dohna dafür bürgen, daß die Tänzerin nach Ablauf ihres Vertrags keinen Augenblick mehr in Berlin festgehalten werden sollte.
Graf Dohna hatte einen Haushofmeister Namens Mayer, einen vielgereisten und ebenso gewandten wie energischen Mann. Diesem wurde der peinliche Auftrag ertheilt, die Barbarina auf ihrer unfreiwilligen Reise zu begleiten. Von Contarini erhielt er eine dem Militär-Commando an der Grenze vorzuzeigende Vollmacht, welche also lautete: „Dem Vorzeiger dieses Scheines ist an der venetianisch-österreichischen Gränze in Friaul zwischen Palmada und Gorizia die Frau Barbara (ihres Gewerbes Tänzerin) ohne Weiteres auszuliefern.“ Gleichzeitig wurde Mayer von dem Grafen Dohna mit einer ganz genauen Instruction für den Transport der Barbarina versehen, welche der Graf noch durch folgenden eigenhändigen Zusatz vervollständigte: „Als welche Barberina er auf alle Weise zu flattiren, ihr die Reise bequem zu machen und sie in guten Humeur zu setzen suchen, auch ihr versichern wird, daß sie in eine schöne Stadt, an einen großen Hof und in eines gnädigen Königs Dienste käme, worin sie alle Ursache vergnügt und zufrieden zu seyn, haben wird.“
Mit dieser Instruction und seiner Vollmacht versehen, langte Mayer am 16. April in Palma nova an der österreichisch-venetianischen Grenze an, woselbst er die unglückliche Barbarina in Empfang nahm. Vergebens hatten Lord Stuart de Mackenzie und der junge Graf von Calenberg, sein Freund und gleich ihm ein Verehrer der schönen Tänzerin, in Venedig Alles aufgeboten, um den preußischen Residenten zur Freigebung der wider alles Recht und Gesetz verhafteten Dame zu bewegen; vergebens waren sie der Reisenden vorausgeeilt, um auf österreichischem Boden ihre Befreiung durch Gewalt, durch List oder Bestechung, kurz, durch Mittel zu versuchen, deren Anwendung auf venetianischem Gebiete durch die starke Cavalerie-Escorte unmöglich gemacht wurde. Alles umsonst. [218] Wohlbehalten und sicher bewacht, kam die Aermste in Palma an, um hier den Händen ihres neuen Begleiters zur Weiterbeförderung nach Wien überliefert zu werden. Ueber den Act der Uebergabe sowie die denselben begleitenden Umstände erstattete Mayer seinem Herrn folgenden curiosen Bericht:
„Reichshochgeborner Graf,
Gnädiger und hochgebietender Herr!
Granitz d. 21ten April 44 in Steyermark a. Windisch Land.“
Zu Wien angelangt, wurde das „betrübte Frauentzimmer“ von ihrem Begleiter in dem Hotel der preußischen Gesandtschaft abgeliefert. Ihr junger Anbeter war bereits vor ihr dort gewesen, hatte den Grafen Dohna zum Vertrauten seiner Liebe und seines Leids gemacht und ihn um seinen Schutz und seine Hülfe angefleht.
[237]
Ueber den weiteren Verlauf der Sache berichten zwei französisch geschriebene Depeschen, die einander ergänzen. Die eine ist an den schon erwähnten Minister von Podewils, die andere direct an den König gerichtet. Jene soll hauptsächlich dazu dienen, Lord Stuart bei dem Minister Zutritt zu verschaffen, da der erstere von Gefühlen der Hochachtung gegen den letztern und der Verehrung gegen den König erfüllt sei und, wenn er sein Ziel, „seine Flamme zu krönen“, erreicht habe, gewiß mit Freuden einen Ersatz für die Tänzerin schaffen und die Kosten tragen werde. Außerdem wird darin Mayer behufs einer ihm für die vielen Mühen und Schwierigkeiten zu gebenden angemessenen Belohnung angelegentlichst empfohlen.
Diese Depesche wird durch folgenden, vom 29. April datirten Bericht des Grafen Dohna an den König ergänzt: „Obgleich der Mann, welchen ich zum Empfang der Barbarina abgesandt, sich in Goritz mit aller erforderlichen Klugheit und Festigkeit benommen und sowohl bei Gelegenheit den Beistand des Commandanten erbeten und auf Grund der Geleitsschreiben vom hiesigen Hofe erhalten, als auch das beträchtliche Geschenk zurückgewiesen hat, welches der verliebte Englische Lord ihm für die Erlaubniß einer Viertelstunde des Beisammenseins mit seiner Geliebten anbot: so habe ich es doch jedenfalls für gerathener gehalten, sie nicht durch Wien, sondern bei Preßburg über die Donau gehen, und von dort über Ratibor und Neustadt weiter reisen zu lassen; und da Herr von Hammerstein sich gerade nach Berlin begeben wollte, so glaubte ich für die Ausführung aller dieser Maßregeln keinen besseren Weg finden zu können, als ihn zu ersuchen, bis Gratz vorauszugehen und sich von da ab meinem Bevollmächtigten anzuschließen, um sie nach Berlin zu bringen. Der Engländer ist zweimal bei mir gewesen; er scheint mir ein Mensch von höchst eigenthümlichem Charakter zu sein. Er ist sehr sanft und sehr höflich, ein Mann von Welt, er besitzt Kenntnisse, gute Sitten, spricht gut Französisch, hat abgesehen von seiner unsinnigen Leidenschaft ein ganz gutes und gesundes Urtheil, und so weit man überhaupt sagen kann, daß Jemand über etwas Unsinniges vernünftig spricht, muß man ihm das Zeugniß geben, daß er es über seine Liebe thut. Er hat den leidenschaftlichen Wunsch, sich Ew. Majestät zu Füßen zu werfen und von Ew. Majestät Gnade für seine Verlobte zu erflehen, für deren Tugend er einstehe; er sagt, er wolle 100,000 Thaler Bürgschaft stellen, wenn es ihm gestattet wird, sie selbst nach Berlin zu führen und hier von der Gnade Ew. Majestät die Entscheidung über Leben und Tod zu erwarten. Er hat Herrn von Cataneo so für sich einzunehmen und zu rühren gewußt, daß dieser sich sehr angelegentlich für ihn verwandt hat. Er behauptet, sein ältester Bruder sei sehr zufrieden mit der von ihm beabsichtigten Vermählung; er sei unumschränkter Herr seiner Handlungen und seines Vermögens; Heirathen dieser Art seien bei ihm zu Lande etwas ganz Gewöhnliches, und Lord Hyndfort, der ihm entfernt verwandt, habe Ew. Majestät mildes Urtheil durch Nachrichten getäuscht, die so schlecht erfunden seien, daß sie höchstens als Einleitung zu einem Roman zu benutzen wären.“
Gleichzeitig mit diesen Depeschen und Berichten näherten sich auch die beiden Liebenden, freilich auf verschiedenen Wegen, dem Ziel ihrer Reise, der Haupt- und Residenzstadt Berlin, in welcher sie am 8. Mai des Jahres 1744 anlangten.
Der in dem Bericht des Grafen Dohna erwähnte Lord Hyndfort war der Gesandte Englands am preußischen Hofe und, wie bereits bemerkt, dem jungen Lord Stuart de Mackenzie ziemlich nahe verwandt. Sie waren politische Gegner, der Letztere Whig, der Erstere ein Hochtory, auch waren ihre Familienbeziehungen keineswegs die allerfreundlichsten. Dazu vielleicht noch auf Seiten des prüden Aristokraten die Furcht vor dem Scandal, den die Vermischung reinen englischen Vollblutes mit dem einer italienischen Roturière für die Familie herbeizuführen im Stande wäre; genug, der Vertreter Englands am Berliner Hofe setzte Alles daran, die Verbindung seines Vetters mit der Barbarina zu hintertreiben. So geschickt und erfolgreich hatte der Diplomat das Terrain zu bearbeiten gewußt, daß der junge Lord sogleich bei seiner Ankunft sich von der Fruchtlosigkeit jedes weitern Schrittes überzeugte und sich einzig auf einen Appell an die Gnade des Königs angewiesen sah. Am 8. Mai in Berlin angelangt, wandte er sich schon am folgenden Tage in einem (französisch geschriebenen) Briefe an den König, dessen Inhalt von dem Ernst und dem Feuer seiner Empfindungen Zeugniß geben mag. Derselbe lautet:
„Sire!
Ich weiß wohl, in einer wie nachtheiligen Stellung ich mich befinde, indem ich mir die Freiheit nehme, mich heut an Ew. Majestät zu wenden. Die Angelegenheit, um welche es sich handelt, gehört zu denen, welche die Welt als Schwäche zu verurtheilen gewöhnt, ja, verpflichtet ist. Vielleicht ist dieselbe auch, wie oft bei entfernten Gegenständen geschieht, Ew. Majestät in einem falschen Lichte dargestellt worden;[WS 1] weiß ich doch, daß einige meiner Verwandten (obgleich sie weder das geringste Recht, noch den geringsten Einfluß auf mich besitzen) alle Minen haben springen lassen, um Ew. Majestät einem Plane ungünstig zu stimmen, von dessen Durchführung die Ruhe meines Lebens abhängt.
Ich gestehe, es wäre das mehr als genügend, mir allen Muth zu rauben, besonders in Erwägung der unendlichen Kluft, welche einen so erhabenen Thron wie den Ew. Majestät von der bescheidenen Stellung eines einfachen Privatmannes trennt, bedächte ich nicht zugleich, daß ich die Ehre habe, zu einem Könige zu reden, dessen ebenso seltene wie bewundernswerthe Wahrheitsliebe selbst dem geringsten seiner Unterthanen den Weg zu seinem Ohre geöffnet hat – zu einem König, der durch die Größe seines Geistes und durch seine über die gemeinen Vorurtheile der übrigen Menschen weit erhabene Weisheit sich zu einer Höhe emporgeschwungen, die wo möglich noch ruhmreicher ist als die ausgezeichnete Stellung, welche seine Geburt ihm angewiesen hat.
Auf ebenso gerechte wie unantastbare Gründe gestützt, erkühne ich mich der Freiheit, Sire, Ihnen zu sagen, daß es mir niemals in den Sinn gekommen ist, mich (wie man, soviel ich seit meiner Ankunft hierselbst gehört, mich beschuldigt hat) dem Willen Ew. Majestät widersetzen zu wollen. Ich sollte meinen, daß mein an Lord Hyndfort gerichtetes Schreiben meine Empfindungen über diesen Punkt klar genug darlegt; denn ich erklärte ihm in diesem Schreiben, daß, falls Ew. Majestät (nachdem Sie von dem zwischen Fräulein Barbarina und mir abgeschlossenen Ehevertrage Kenntniß erhalten) dennoch auf dem Beschluß, sie nach Berlin kommen zu lassen, bestehen sollten, ich selbst bereit wäre, Sie zu Ew. Majestät Füßen zu führen. Rücksichtlich Derer, die sich in so auffallender Weise meiner Verbindung widersetzen, kann ich Ew. Majestät auf mein Ehrenwort versichern, daß die Gesetze meines Vaterlandes ihnen nicht das entfernteste Recht geben, sie mir zu verbieten oder mir irgend welche Hindernisse in den Weg zu legen, da ich bereits seit fünf Jahren vollständig über mich verfüge und meine gänzliche Unabhängigkeit sowohl von meinen Verwandten als auch vom Hof vor aller Welt dargethan, indem ich Beiden im Parlament fortwährend opponire. Hätte ich dies nicht gethan, so würden sie sich vielleicht weniger Mühe geben, in dieser Angelegenheit, in welcher ich, wie sie wissen, am leichtesten und tiefsten zu verletzen bin, mir Kummer zu bereiten. Uebrigens ist in England nichts gewöhnlicher als eine Ehe zwischen einem Manne aus einer der ersten Familien und einer Frau von geringerem Herkommen, da jede Frau vom ersten Augenblick an den Rang ihres Gatten einnimmt und so den Kindern aus dergleichen Ehen kein Abbruch geschieht. Ich darf mit voller Wahrheit sagen: ich habe erst nach sehr langem Nachdenken und reiflichem Ueberlegen meinen Entschluß in dieser Angelegenheit gefaßt, in welcher ich mich so gebunden und verpflichtet fühle, daß ich, selbst wenn ich es wollte, nicht mehr im Stande wäre, mich mit Ehren loszumachen.
Ich bitte Ew. Majestät ganz unterthänigst um Vergebung, wenn, um den ungünstigen Eindruck, welchen meine Absichten und mein Verhalten in dieser Sache auf Ew. Majestät vielleicht gemacht, zu zerstreuen, ich mich verpflichtet glaubte, Sie mit all’ diesen Einzelheiten zu belästigen und die Wahrheit in Ihrem richtigen [238] Gesichtspunkt Ew. Majestät zu Füßen zu legen, damit Sie, Sire, beurtheilen können, ob ich nicht vollen Grund habe zu wünschen, daß jene Dame, nachdem die zwischen uns bestehende Verbindung an die Oeffentlichkeit gelangt, ihrer Verpflichtung, noch auf der Bühne zu erscheinen, entlassen werde. Es bedarf keines Wortes mehr, um Ew. Majestät zu sagen, wie weit und wie tief eine solche Gnade meine Dankbarkeit verpflichten würde. Dasjenige, was mir mehr als Alles auf der Welt am Herzen liegt, hängt von der Milde und dem Erbarmen Ew. Majestät ab. Ihre Entscheidung erwarte ich mit der pflichtschuldigen Unterwerfung, mit welcher ich in allertiefster Ehrfurcht immer bleiben werde etc. etc.
Die einzige schriftliche Antwort, welche der König auf diesen rührenden Appell an die Allerhöchste Gnade erließ, lautete: „Reponatur“. (Werde zu den Acten gelegt.) Thatsächlich aber beantwortete der König das inständige Gesuch des Lords um die Befreiung seiner Verlobten von ihrer Verpflichtung, die Bühne zu betreten, mit dem Befehl: die Tänzerin habe am 13. Mai, also kaum fünf Tage nach Beendigung einer so aufregenden und angreifenden Reise, vor ihm zu erscheinen. –
Am 13. Mai wurde auf der Bühne des Schloßtheaters eine französische Komödie aufgeführt und Barbara Campanini erhielt den Befehl, in den Zwischenacten zu tanzen. Der Ruhm ihrer Künstlerschaft, der Ruf ihrer Schönheit und die abenteuerlichen Umstände, von denen ihr Engagement begleitet war, hatten das Interesse und die Erwartungen des Publicums auf das Höchste gespannt. Es war ein heißer Boden, den sie betrat, und heftig genug mag er ihr unter den zarten Sohlen der kleinen Füße gebrannt haben. Sie bedurfte alles Muthes, aller ihrer Energie; es galt, den mächtigsten der Feinde, den Zorn des gefürchteten Monarchen, zu besiegen.
Allein je furchtbarer der Feind, desto ruhmreicher ihr Sieg. Mit ihrem ersten Auftreten war er entschieden. Wie der große Cäsar bei seinem pontischen Triumph, konnte auch sie sagen: „Veni, vidi, vici.“ Ihre hinreißende Schönheit, von welcher das noch heut im Stadtschloß zu Potsdam aufbewahrte Portrait Zeugniß giebt, bezauberte den jungen König dermaßen, daß er gleich nach dem ersten Tanz ein längeres Gespräch mit ihr anknüpfte, und in diesem wußte sie ihn durch ihren sprudelnden Geist und ihre entzückende Anmuth so zu fesseln, daß alles Vorhergegangene im Augenblick vergeben und vergessen war.
Wie der Hirte, so die Heerde. Wie der König, so lag bald der ganze Hof und Alles, was mit ihm zusammen- und von ihm abhing, huldigend zu den Füßen ihres Talents und ihrer Schönheit. Wenige Tage darauf erschienen in der Spener’schen Zeitung deutsche und französische Gedichte, in welchen ihre Schönheit und ihre Meisterschaft gefeiert wurde, ja sogar ein zu ihrem Preise in lateinischen Distichen verfaßtes Carmen.
Man sah in ihr den erklärten Liebling, vielleicht bald die Geliebte des Königs. Wer ihren Reizen widerstand, wurde durch Liebedienerei und Eigennutz zu ihr gezogen. Je offener, ich möchte fast sagen, je absichtlicher der Monarch ihr seine Gunst bezeigte, desto eifriger umdrängte sie der Schwarm der Höflinge. Nur kurze Zeit und das mit Gewalt hergeschleppte „betrübte Frauentzimmer“ war der Brennpunkt und ihre in der Behrenstraße gelegene Wohnung der Sammelplatz der vornehmen Gesellschaft von Berlin.
Was in dieser ersten Zeit ihres aufgehenden Gestirns der arme Lord Stuart de Mackenzie gethan und gelitten haben mag, darüber fehlen uns nähere Nachrichten. Nur Zweierlei geht aus den uns aufbewahrten Documenten, die wir theilweise hier folgen lassen, hervor: erstens, daß die der Barbarina von dem König erwiesene Gunst der dauerhaft gearbeiteten Liebe des jungen Gentleman keinen Eintrag gethan, und zweitens, daß gegen Ende des Monats Juni eine Trennung der beiden Liebenden, wahrscheinlich durch eine allerhöchst befohlene Ausweisung des Engländers aus Berlin und dem zeitweiligen Umkreis der preußischen Staaten, erfolgte.
Das erste der erwähnten Documente ist ein vom 4. Juli 1744 datirter Bericht des Polizei-Präsidenten von Kircheysen an den König, in welchem es heißt: „Es ist der Lohn Laquay, welchen der Mackinzie mit sich von hier genommen, gestern Abend aus Hamburg zurückgekommen. Ich habe ihm sofort die ihm an die Barbarina anvertrauten Briefe, unter welchen er den ohne Aufschrift in derselben eigene Hände zu geben befehligt gewesen, abgefordert und Ew. K. Maj. solche sämmtlich unterthänigst einsenden sollen. Der Mackensie hat sich in Hamburg auf einem Schiffe nach London embarquirt.“
Diese Briefe – es sind ihrer drei – welche niemals an ihre Adresse gelangten, sind geeignet, eigenthümliche Lichter auf die Sitten jener Zeit überhaupt, sowie auf die hier in Rede stehenden Verhältnisse insbesondere zu werfen. Der erste derselben ist in französischer Sprache geschrieben und lautet folgendermaßen:
„Meine Liebe!
Hier angelangt und gezwungen, mich morgen nach England einzuschiffen, konnte ich nicht umhin, Dir eine Zeile durch meinen nach Berlin zurückkehrenden Diener zu schreiben. Ich war von der Botschaft, welche Se. Majestät mir zukommen ließ, so bestürzt, daß ich nicht genau weiß, ob er meinte, es sei mir, so lang ich in den Staaten des Königs weilte, oder so lange Du in denselben wärest, jeder briefliche Verkehr mit Dir untersagt. Ich glaube, es hieß, so lange ich daselbst wäre; so daß ich jetzt, da ich nicht mehr dort bin, diese Zeilen an Dich zu richten wage. Was habe ich bei der Trennung von Dir gelitten! Aber Du ahnst es, deshalb will ich Dich nicht mit der Schilderung meiner Leiden betrüben; bin ich doch überzeugt, daß der Abschied von mir Dir ohnedies schwer genug geworden ist. O mein Gott! wie traurig ist unser Schicksal, mein süßes Babbyli! Hätte ich nur eine Gelegenheit gehabt, Se. Majestät zu sehen, so bin ich überzeugt, es wäre mir dies erspart worden. Aber gewisse Leute haben sich wohl gehütet, mich dem Throne nahe kommen zu lassen, aus Furcht, ich könnte Wahrheiten sagen, von denen sie um keinen Preis möchten, daß sie zur Kenntniß Sr. Majestät gelangten. Ich lasse meinen Wagen hier für Dich zurück. Es wird nicht viel kosten, ihn zu Wasser nach Berlin kommen zulassen; Du wirst aber für einen Geleitschein sorgen müssen, um die Eingangssteuern zu sparen, sonst dürfte es doch theuer zu stehen kommen. Mein Diener wird Dir sagen, wo der Wagen ist, und dann kannst Du ihn sofort kommen lassen; ich denke, Du wirst ihn gebrauchen können. Obgleich wir getrennt und sehr weit von einander entfernt sind, kannst Du doch so sicher auf mich zählen, als wäre ich bei Dir; ich bin zu fest entschlossen, und wir sind zu eng mit einander verbunden, als daß wir einander jemals vergessen könnten. Eine Leidenschaft schwindet oft mit der Zeit; aber heilige, durch die Ehre geweihte Bande vermag keine Zeit zu zerreißen, und ich glaube für mich bürgen zu können, daß, wenn wir uns, und wäre es nach noch so langer Zeit, wiedersehen, meine Empfindungen ganz dieselben wie in dieser Stunde sein werden.
Ich baue auf Dich, meine Seele, wie auf mich selbst; und überzeugt, Du werdest, wenn Du irgend kannst, nicht ermangeln mir zu schreiben, hoffe ich recht oft Nachrichten von Dir zu erhalten. Zähle auf mich in allen Dingen. Leb’ wohl, meine Liebe.
Anima mia carissima, adio!
Der Unglückliche (L’infortuné).“
Der zweite Brief ist in englischer Sprache verfaßt, von demselben Tage datirt und „an den Abbé Colman“ gerichtet. Darin giebt Lord Stuart Bericht von seiner „peinvollen Reise“ und meldet, daß er, in Hamburg angelangt, sich in künftiger Nacht nach London einschiffen werde. Zugleich bittet er in etwaigen Briefen an ihn von seinem „kleinen Weibchen“ nur als von dem „Doctor“ oder „Capitän“ zu sprechen, und ersucht, den Bruder des Grafen um seine Vermittelung beim König anzugehen.
Der dritte Brief trägt in englischer Sprache die Ueberschrift: „Mein ewig theuerstes Weib, meine liebenswürdige, süße Molly“, und fährt dann Französisch fort: „Mit welchen Ausdrücken soll ich Dir die Qualen schildern, die ich ausstand, als ich so, wie es geschah, von Dir getrennt wurde! Ich zweifle nicht, daß Du, mein Herz, als Du bei der Rückkehr aus der Komödie die Nachricht erhieltest, auch schwer gelitten hast; aber wenn Du gelitten hast, so denke, was ich, allein und ohne jeden tröstenden Beistand, gelitten haben muß. O Gott! Der Gedanke daran macht mein Blut erstarren! Ich habe Dir einen kurzen Brief geschrieben (ob Du ihn erhalten hast, weiß ich nicht), in welchem ich Dir mein Mißgeschick schilderte. Da ich nicht wußte, ob man Dir denselben zustellen würde, wagte ich nicht, Dir Alles zu sagen. Jetzt aber kann ich offen zu Dir sprechen; denn mein Diener, der nach Berlin [239] zurückkehrt, wird Dir dieses Schreiben eigenhändig überreichen. Bin ich denn wirklich von Der; die mir so theuer ist, auf lange Zeit getrennt? Oder ist es ein Traum? Ach! es ist nur zu wahr, und Du, meine Seele, magst denken, was Dein unglücklicher Gatte empfinden muß. Mein Herz wird brechen – kaum habe ich noch eins! Was gäbe ich jetzt darum, Dich eine Viertelstunde sehen zu können! O Babby, ich fürchte, man hat uns für immer getrennt! Mein einziger Trost ist, Dein liebes Bild zu küssen und an Die zu denken, die mehr als meine Seligkeit ist. Als ich Dich nach Tisch verließ, dachten wir noch nicht daran, daß wir uns, wenigstens für lange Zeit, nicht mehr wiedersehen sollten. O Gott! Wo bin ich? Mußte zu allen unsern übrigen Qualen auch noch diese kommen? Hatten wir nicht vorher schon genug gelitten? O my dear Babby, erinnere Dich wohl aller Rathschläge, die ich Dir gegeben, denke an Alles, was ich Dir gesagt habe. Ich bin hier in Hamburg angekommen, um mich nach England einzuschiffen, da ich zu Lande nicht weiter reisen kann. Es ist ein Weg von mehr als fünfhundert (englischen) Meilen, und Gott weiß, wann wir ihn hinter uns haben werden; denn wir haben entsetzlich widrigen Wind. Diesen Abend noch muß ich das Boot besteigen, das mich nach dem hundert (englische) Meilen von hier ankernden Schiff bringen soll. Denke also an mich, wenn Du den Wind pfeifen hörst, und denke, daß er Dir vielleicht meinen letzten Segen zuträgt. Wäre es nicht für Dich, mein Abgott, so könnte mir der Tod niemals erwünschter kommen. Es liegen hier herum viel französische Rheder, die oft bis in die Mündung des Flusses hineinfahren; allein ich hoffe, weiter seewärts ein Kriegsschiff zu finden, dessen Capitän mein Freund ist. Ich habe Dir, meine Liebe, versprochen, Dir vor meiner Abreise noch brieflich meinen Rath zu ertheilen; ich will Dir deßhalb jetzt Einiges sagen, obgleich es mir bei der großen Aufregung und Bekümmerniß, in der ich mich befinde, kaum ordentlich gelingen wird. Ich halte es für überflüssig Dich aufmerksam zu machen, daß Du bei allen Liebenswürdigkeiten, die man Dir erweist, bei allen Vortheilen, die man Dir verspricht, auf Deiner Hut sein mögest. Haben sie Dich doch die Heuchelei von all’ dergleichen kennen gelehrt, indem sie mich aus Deiner Nähe vertrieben! Traue keinen schönen Worten; sei überzeugt, sie werden versuchen, Dich für immer dort festzuhalten, wenn Du nicht fest in Deinen Entschlüssen bist. Was Dein Benehmen angeht, so hoffe ich, Du werdest vorsichtiger als je sein – Du weißt schon, warum; habe ich Dir doch zur Genüge gezeigt, wo für Dich die Gefahr zu straucheln liegt. Ich bitte Dich also inständigst: sei auf Deiner Hut. Mache es Dir zur festen Regel, mit Niemandem, er sei wer er wolle, außer dem Hause zu speisen und nie auch nur einen Augenblick mit einem Mann allein zu bleiben. Sieh nicht einen und denselben Mann zu häufig, damit Du nicht mit ihm in’s Gerede kommst; denn wenn auch falsch, wird solch’ ein Gerede Dir immer schaden, und namentlich jetzt, wo man bemüht ist, alle Deine Handlungen zu vergrößern und zu übertreiben. Wenn Du an der Gesellschaft irgend eines Mannes, sei er wer er wolle, zu viel Gefallen zu finden meinst, so suche ihn gleich anfangs zu meiden, sonst läufst Du Gefahr, Denjenigen, der Dir so viel Liebe bewiesen und der sich Dir in allen Dingen als ein wahrer und treuer Freund bewährt, mit Undank zu lohnen. Komme Niemandem jemals zu nahe, dulde auch nicht, daß Dir Jemand zu nahe komme; Du weißt ja, was ich Dir über diesen Punkt gesagt habe. Gieb bei jeder Gelegenheit Zeugniß von dem Schmerz, den man Dir bereitet, indem man mich aus Deinen lieben Armen riß. Traue dort keinem Menschen, außer meinem Freunde, falls Du ihn kennen lernen solltest. Was Deine Gesundheit betrifft, so empfange im Fall einer Krankheit Niemanden, während Du zu Bette liegst; Du hast es früher nie gethan, und wirst es jetzt, ich bitte Dich darum, aus Liebe zu mir sicherlich nicht thun. Ich gebe Dir keinen Rath, den ich nicht selbst zu befolgen bereit bin – selbstverständlich, soweit es der Unterschied zwischen Mann und Weib zuläßt – und selbst wenn Du nach dereinstiger Wiedererlangung Deiner Freiheit mich nicht mehr begehren solltest, so bitte ich Dich, meinen Rath immer zu befolgen; denn ich gebe ihn Dir nur zu Deinem eigenen Besten und würde Dir stets dasselbe rathen, wenn ich auch (was Gott verhüte) Dich nimmer wiedersehen dürfte.
Aber ich fürchte nicht, daß wir uns jemals vergessen; trotz unserer Trennung und unseres Unglücks sind wir durch zu feste Bande aneinander gekettet. Die Bande, die uns einen, sind stärker als die der Ehe: es sind die der Liebe, der Freundschaft und der Ehre. Unsere gegenseitigen Verpflichtungen sind zu tief, als daß die Zeit sie brechen könnte; ich wenigstens, mein geliebtestes, süßes Weib (my dearest sweet wife), denke immer, daß Du meine Gattin bist und daß wir uns nur gezwungen für einige Zeit trennen. Hältst Du Dich gut, wie ich nicht einen Augenblick bezweifle, so bleibst Du für mich immer, was Du mir gewesen bist, und ich werde Dich, sobald es die Umstände nur erlauben, mit offenen Armen aufnehmen. Indem sie uns trennten, glaubten sie, sie könnten unsere Liebe erkalten machen; halten wir deßhalb um so fester zusammen, das ist das einzige Mittel, alle Schwierigkeiten, die sich unserem Glück in den Weg stellen, schließlich zu besiegen.
Sollte ich etwa anfangen, Dir weniger theuer zu sein, so bedenke, mein Herz, daß bei unserem Wiedersehen Deine Liebe zu mir sich wieder von Neuem entzünden kann, und betrachte unser Verhältniß nicht wie eine gewöhnliche Leidenschaft, sondern wie ein für uns Beide für das ganze Leben fest begründetes Glück. So wenigstens sehe ich es an, und so werde ich es immer ansehen. Bleibe immer mein, mein Engel; ich werde Dir stets angehören.
Noch auf Eins habe ich vergessen Dich aufmerksam zu machen: sollte Dir Jemand einen Liebesbrief schicken, so siegle denselben wieder zu und schicke ihn unbeantwortet zurück. Glaube mir: wenn Du meine Vorschriften immer befolgst, so wird man Dich nie mit irgend Jemandem in’s Gerede bringen, wie man es – Du weißt es ja – obgleich mit großem Unrecht, schon gethan hat. Du wirst, glaube ich, am besten thun, diesen Brief zu verbrennen; ‚Bun‘ könnte ihn sonst leicht finden, und was dann geschähe, weißt Du. Ich bitte Dich um Gotteswillen, nimm Dich in Acht, daß Niemand etwas von diesem Schreiben erfahre; denn unser ganzes Glück hängt davon ab, da man sonst glauben würde, Alles, was Du thust, geschähe auf meinen Rath. Bedenke auch, was ich Dir betreffs aller meiner Briefe gesagt habe – Du verstehst mich! – und sieh ja zu, daß Du, wenn Du mir schreibst, immer allein bist; denn einmal entdeckt, wären wir für immer verloren. Vielleicht kannst Du es erlangen, daß man es uns gestattet, uns jetzt, da ich so weit von Dir entfernt bin, offen zu schreiben. Findest Du keine Gelegenheit, Deine Bitte mündlich anzubringen, so versuche es schriftlich; aber sei vorsichtig und sage, Du hättest nur gehört, es wäre uns verboten, mit einander zu verkehren, jetzt aber, da ich Dir so fern sei, wünschest Du lebhaft die Erlaubniß zu einem Briefwechsel zwischen uns zu erhalten. Sage aber ja nicht, daß ich Dir etwas von dem Verbot unseres Briefwechsels mitgetheilt, da Du Dich doch so stellen mußt, als wüßtest Du seit meiner Abreise gar nichts mehr von mir und als sehntest Du Dich heftig, eine Nachricht von mir zu erhalten.
Du wirst das Alles sehr unklar und verworren finden; allein ich bin überhaupt kaum im Stande zu schreiben, denn ich befinde mich in einer wahrhaft bemitleidenswerthen Stimmung. Ich glaube, Du bist von meiner Treue gegen Dich, meine Theure, überzeugt; wenigstens solltest Du, meine Liebe, es sein. Du kannst mit Zuversicht auf meine Beständigkeit, meine Freundschaft und meine Liebe bauen; sollte ich Dich je auch im Geringsten nur im Stiche lassen, dann hoffe ich, wirst Du mich hassen, und das wäre der schrecklichste Fluch, der mein unglückseliges Haupt treffen könnte. O, wann werde ich meine liebe kleine Pitti wiedersehen? Daß sie immer die Meine bleibe, ist mein Gebet zu Gott. O meine süße Babby (my sweet Babby), wie niedergeschmettert bin ich jetzt bei dem Gedanken an unser vergangenes Glück! O, vergiß mich nur nicht, mein reizendes Weib (my lovely woman); denn Du bist mein und wirst es, wie ich hoffe, auch ferner sein. O denke an Alles, was wir so oft mit einander besprechen haben; dann halte ich es für unmöglich, daß Du mir jemals in irgend einer Weise untreu würdest. Erinnere Dich an Alles, was zwischen uns vorgegangen. Denke regelmäßig jeden Vormittag von elf bis zwölf Uhr an mich, dann werden unsere Seelen sich begegnen; denn ich vermag nichts zu thun, als an Dich, Du geliebtes Wesen, zu denken. Finden wir uns dann einst wieder, dann werden wir, nach so viel gemeinsam erduldetem Unglück, einander wohl lieben müssen. O, befolge alle meine Vorschriften und frage Dich jeden Abend, ob Du nicht während des Tages gegen eine derselben gefehlt habest. Lasse Dich nicht zu häufig mit Männern öffentlich sehen; man
[240] würde sonst sagen, Du habest mich vergessen. Halte Dich in Allem so vorsichtig, ja noch vorsichtiger, als Du gethan, während ich bei Dir war; denn sie glaubten immer, wenn ich erst fort bin, würdest Du ihnen in allen Dingen willfährig sein und nur meine Gegenwart habe Dich daran gehindert. Nun, mein Herz, denke an Alles und sei überzeugt, daß Du auf mich zählen kannst, als wäre ich bei Dir. Heut vor acht Tagen waren wir beisammen und ahnten nicht, daß wir so bald getrennt werden sollten! Sollten wir uns nimmer wiedersehen können? O Gott! Welch’ ein Gedanke! Bin ich jetzt schon meiner liebenswürdigen Gattin fern: bald werden weite Meere uns von einander trennen! O Gott! Muß ich denn alles das ertragen? Ja, ich muß, um sie, die mir so theuer ist, nicht ganz zu verlieren! Ich will thun, was in meinen Kräften steht, um mich aufrecht zu erhalten; aber verlasse Du mich nur nicht, nachdem ich Alles, was ich gethan, nur für Dich gethan! O mein Herz, denke oft an mich und an Alles, was ich Dir gesagt habe. Nochmals erinnere ich Dich: nimm Dich in Acht, daß ‚Bun‘ diesen Brief nicht sieht! Verbrenne ihn; vorher aber schreibe Dir gewisse Rathschläge ab, die ich Dir gegeben, und siehe jeden Tag zu, ob Du sie auch befolgst. Sei vorsichtig, damit ‚Bun‘ nicht das Mindeste davon erfahre! Nun, mein theuerstes, theuerstes Weib (my dearest, dearest wife), sage ich Dir Lebewohl – großer Gott! welch’ ein Lebewohl! Baue auf mich, mein liebes Kind, wie ich auf Dich baue. Von Dir getrennt oder mit Dir vereint, bin ich immer Dein. Wenn er Dir den Brief richtig abliefert, so gieb ihm einen Ducaten zum Lohn für seine Treue. Lebe wohl, theures, theures und nochmals theuerstes Weib; denke Deines Gatten, auch wenn er Dir fern weilt. Lebe wohl, Du Seele meiner Seele, Leben meines Lebens, my dearest Babby, farewell. Denke in dieser Stunde an – was? Du wirst mich verstehen![253]
Da, wie unser Gewährsmann versichert, die im letzten Abschnitte unserer Skizze mitgetheilten Briefe noch gegenwärtig im königlichen Cabinetsarchive zu Berlin aufbewahrt werden, so ist fast mit Sicherheit anzunehmen, daß sie niemals an ihre Adresse gelangt sind. Eine kaum geringere Wahrscheinlichkeit spricht dafür, daß das „betrübte Frauentzimmer“ das Ausbleiben
[254] aller Nachrichten über ihren ‚Infortuné‘ „mit der Ruhe der Philosophie und der Ergebung der Christin zu ertragen wußte.“ Wenigstens wurde „my dearest Babby“ durch den Gram über den verlorenen Geliebten in keiner Weise gehindert, vor dem entzückten Berlin alle Reize ihrer Kunst siegreich zu entfalten, von Triumph zu Triumph zu eilen und den König immer fester mit dem Zauber ihrer Schönheit zu umstricken.
Da sie namentlich den dritten und wichtigsten jener Briefe niemals erhalten, so ist sie einigermaßen zu entschuldigen, wenn sie den in demselben ihr ertheilten Verhaltungsregeln nicht gerade allzupünktlich nachgekommen ist. Ob die „liebe kleine Pitti“ den über die Behandlung ihr etwa zugehender Liebesbriefe ihr ertheilten Rath genau befolgt hat, ist uns nicht bekannt. Was wir aber bestimmt wissen, ist, daß „my lovely sweet Molly“ die „feste Regel, mit Niemandem, er sei, wer er wolle, außer dem Hause zu speisen“, sowie die, „nie auch nur einen Augenblick mit einem Mann allein zu bleiben“, auf das Allergewissenhafteste – gebrochen hat. Es ist unwiderleglich bekundet, daß der König nicht nur wiederholentlich sie zu kleinen Diners und Soupers unter vier Augen zu sich kommen ließ, sondern auch, wenn er bei diesem oder jenem seiner Generale speiste, ausdrücklich befahl, die Barbarina mit dazu einzuladen.
Auch scheint „ma charmante Babbily“ den Versuchen, sie in Berlin festzuhalten, nicht mit allzu festem Entschluß entgegengetreten zu sein. Wenigstens ist es urkundlich festgestellt, daß sie nach Ablauf ihres ersten Contracts, zu dessen Erfüllung man sich sogar dem Senate der Republik Venedig verpflichtet hatte, am 1. März 1745 freiwillig einen neuen Vertrag auf drei Jahre abschloß, durch welchen ihr unter der Bedingung, daß sie während der Dauer desselben sich nicht verheirathen dürfe, ein Jahresgehalt von siebentausend Thalern und ein jährlicher Urlaub von fünf Monaten zugesichert wurde, Bedingungen, welche, mit dem Maßstabe jener Zeit gemessen, noch großartiger als gegenüber unseren heutigen Verhältnissen erscheinen müssen und deren Bewilligung mindestens ebenso sehr der schönen und geistreichen Frau wie der ausgezeichneten Künstlerin gegolten haben dürfte.
Während der Dauer dieses ihres dreijährigen Vertrages blieb die Barbarina unbeschränkte Beherrscherin des Ballets. Von nicht ganz so langer Dauer war die Herrschaft, die sie über das Herz des Königs auszuüben verstand. Die höchste Blüthe derselben fällt in das Jahr 1746, in welchem sie, wie einige allerdings nicht ganz verbürgte Angaben bekunden, den Monarchen auf einer Badereise nach Pyrmont begleiten durfte.
Wodurch sie von dem Gipfel der königlichen Gunst allmählich wieder hinabglitt; ob der König an ihren Reizen gesättigt, ob ihr Betragen geeignet war, seine Zuneigung zu vermindern, wissen wir nicht. Nur soviel steht fest, daß es sich nicht um einen jähen Sturz, sondern, wie angedeutet, nur um ein allmähliches Herabsteigen auf der Leiter der königlichen Gnade handelt, deren unterste Staffel sie klugerweise erst nach Ablauf ihres Contracts betreten zu haben scheint. Wenigstens ist das erste authentische Document, welches uns den Verlust dieser Gnade bekundet, erst vom 8. Juni 1748, also etwa drei Monate nach dem Ende ihres Engagements datirt. Dieses Document ist ein von dem Directeur des Spectacles, Baron Suerts, an den König in französischer Sprache erstatteter Bericht, in welchem es heißt: „Ew. Majestät haben unter dem 22. v. M. (Mai) befohlen, daß von dem Gehalt der Barbarina diejenige Summe zurückbehalten werden solle, welche sie den Schwestern Vincent schuldet. Ich habe nach diesem Befehle gehandelt und denselben der Cassenverwaltung mitgetheilt; da sie aber bereits ihren Abschied, also auch nichts mehr zu fordern, da sie ferner erklärt hat, bald abreisen zu wollen, so bitten die Geschwister Vincent dringend darum, daß man sie vor Erledigung ihrer Schuld nicht abreisen lasse. Unter diesen Umständen habe ich mich an Herrn von Kircheysen (den Polizeipräsidenten) mit dem Ersuchen gewandt, Ew. Majestät Befehl auszuführen und sie vor ihrem Austritt aus Ew. Majestät Landen zur Bezahlung dieser sowie noch einiger anderer Schulden zu veranlassen. Ich halte mich verpflichtet, Ew. Majestät darüber zu berichten und Ihre weiteren Befehle abzuwarten“ etc. etc.
Der König decretirte am Rande dieses Berichts: „Muß dafür sorgen, daß die Leuthe bezahlet werden, seine Sache – oder muß sie arretiren lassen.“
An diesen Bericht schließt sich folgender vom 11. Juni datirter Rapport des Polizeipräsidenten von Kircheysen an den König:
„Allerdurchlauchtigster etc.
Der Baron v. Swerts hat gestern Abend mit Vorzeigung Ew. Maj. Allergnädigster Ordre von mir verlanget, die Barbarina, falls sie Mongoubert’s Forderung nicht bezahle, zu arretiren. Ich habe dieses befolget, und einen Polizey-Beamten ihr im Hause gelassen, auch ihr gesaget, daß mein Verfahren lediglich auf des B. v. Swerts requisition und auf das Ansuchen Mongoubert’s geschehe. Sie hat hierauf geantwortet, daß sie Niemanden allhier etwas schuldig sey. Wegen der Mongoubertschen Post wäre die Sache vor dem Cammergericht anhängig, das Geld alle baar deponirt, und nachdem sie den ihr deferirten Eyd abgeleget, hoffe sie täglich, von dieser Schuld durch eine Sentenz absolvirt zu werden, mithin habe der Mongoubert etwas an ihr nicht zu fordern. Ew. K. M. allerhöchste Befehle zu meinem Verhalten erbittend, erwarte ich in Submission“ etc. etc.
Noch an demselben Tage erstattete auch der Baron von Suerts einen Bericht an den König, in welchem er das von dem Polizeipräsidenten Gesagte bestätigt, von einem auch in Sachen der Geschwister Vincent „leichtfertig abgelegten“ Eide der Barbarina spricht und schließlich erklärt: „Da sie aber doch möglicher Weise (vom Kammergericht) freigesprochen werden könnte, Ew. Majestät hingegen befohlen haben, sie zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anzuhalten: so scheint es mir am gerathensten, den Augenblick abzuwarten, wo ihre Ungeduld sie bestimmen wird, lieber zu bezahlen als ihren Hausarrest noch länger aufrecht erhalten zu sehen.“
Diese Documente sind sprechende Beweise für die entschiedene Ungnade, in welche der ehemalige Liebling des Königs gefallen war.
Der auf den Rath des Barons von Suerts zu erharrende „Augenblick der Ungeduld“ ließ übrigens ziemlich lange auf sich warten. Fast einen ganzen Monat hindurch setzte die kleine Italienerin der Energie des großen Preußenkönigs einen Muth des passiven Widerstandes entgegen, der späterer aufgeklärterer Zeiten und einer besseren Sache würdig gewesen wäre. Vom 8. Juni bis zum 3. Juli duldete sie standhaft ihre häusliche Haft und die Gesellschaft eines Polizeibeamten, der aller Wahrscheinlichkeit nach das ihm von Vielen beneidete Glück, in ihrer entzückenden Nähe weilen zu dürfen, nicht seinem ganzen Umfange nach zu würdigen wußte. Endlich riß der Faden ihrer Geduld, und nachdem sie am 3. Juli allen ihren pecuniären Verpflichtungen nachgekommen war, verließ sie zwei Tage später den Schauplatz vierjähriger großer Triumphe und kleiner Leiden, um sich in Begleitung ihrer Schwester zunächst nach England zu begeben. –
War es Sehnsucht nach ihrem Lord, war es das Bewußtsein ihrer Verpflichtungen gegen den treuen Verehrer ihrer Reize, was sie nach England trieb? Haben die beiden Liebenden sich dort gefunden, und wie haben sie einander gefunden? Das sind Fragen, zu deren Erledigung wir, wie unsere heutigen Diplomaten jeder brennenden Frage gegenüber zu sagen pflegen, nicht genügend instruirt sind.
Wie aber eine spätere Geschichtsschreibung auf Grund bis jetzt noch unentdeckter Quellen diese Fragen auch beantworten mag: so viel ist sicher, die unauflöslichen „Bande der Liebe, der Freundschaft und der Ehre“, welche das leidenschaftliche junge Paar „viel zu fest aneinander ketteten“, als daß sie jemals getrennt werden konnten, wurden, ob in Wohlgefallen, ob in Haß, jedenfalls in Bälde gelöst. Denn schon nach wenigen Monaten, nämlich im Januar 1749, verließ die Barbarina den Boden des freien Albion und kehrte nach dem despotisch regierten Preußen zurück, um sich in das Joch weit bindenderer Verpflichtungen zu begeben, als die eines Engagements-Contracts mit dem königlichen Theater zu Berlin gewesen waren. Es war das Joch des heiligen Ehestandes, welches sie dem jungen Lord Stuart de Mackenzie gegenüber mit ziemlicher Leichtigkeit abgeschüttelt zu haben scheint, um es mit einem Anderen, welchen ein allgemein verbreitetes Gerücht in der Person des Geheimen Rathes von Cocceji gefunden haben wollte gemeinsam zu tragen.
Der Geheime Rath von Cocceji, der Sohn des Großkanzlers Samuel Freiherrn von Cocceji, des berühmten Verfassers des Allgemeinen Preußischen Landrechts, war ein Mann von großen körperlichen und geistigen Vorzügen, aber von einer ungezügelten Leidenschaft und in die Barbarina sterblich verliebt. Er hatte Gnade vor ihren Augen gefunden, und der Entschluß, sich mit einander zu vermählen, stand bei Beiden fest. War es zu verwundern, wenn die Eltern des geheimen Rathes, Beide Sprossen aus alten calvinistischen Patricierfamilien, Alles aufboten, um die Verbindung ihres Sohnes mit einer katholischen Theaterprinzessin zu verhindern?
Das erste Document, welches wir über diese Phase des reichbewegten Lebens der Barbarina besitzen, ist ein kurzes Schreiben [255] des Großkanzlers an den König. Dasselbe ist aus Cleve vom 4. Mai 1749 datirt. Es heißt in demselben:
„Ich bedaure von Herzen, daß mein Sohn durch eine unglückliche Passion sich zu neuen Ausschweifungen hat verleiten lassen. Ich werde alle Mühe anwenden, denselben durch vernünftige Vorstellungen aus dem Precipice, worinnen er sich zu werfen scheinet, zu retten. Wenn aber dieser Mensch zu weit gehen sollte, werde ich die Freiheit nehmen, bei Ew. K. Maj. Hülfe zu suchen.“
Die „neuen Ausschweifungen“ deren der Vater Erwähnung thut, gestatten einen Schluß auf „ältere Ausschweifungen“ des Herrn Sohnes. Ob der Gegenstand derselben auch schon die Barbarina gewesen, darüber weitere Untersuchungen anzustellen, fühlen wir uns hier nicht veranlaßt. Vielleicht beziehen sich jene Worte auf einen kleinen Exceß, dessen Gedächtniß, unserem Gewährsmann zufolge, durch mündliche Ueberlieferung in der Familie des ehemaligen Decorationsmalers Verona aufbewahrt worden ist. Nach diesen allerdings anderweitig nicht verbürgten Mittheilungen soll der Herr Geheime Rath von Cocceji sich so weit vergessen haben, bei einer Vorstellung, in welcher die Barbarina getanzt, auf die Bühne zu springen und ihr eine öffentliche Liebeserklärung zu machen.
Daß und in welcher Weise der König schon vorher sich m diese Angelegenheit gemischt haben oder in dieselbe hineingezogen sein muß, geht aus einem unter dem 12. April 1749 an den Geheimen Rath von Cocceji gerichteten, französisch geschriebenen Briefe hervor, in welchem es heißt:
„Ich will gern glauben, daß Ihr, wie Ihr durch Euer Schreiben vom 12. d. M. Mich überzeugen wollt, nicht beabsichtigt, Meinen Dienst und Meine Staaten zu verlassen. Auch betrifft Meine Verstimmung gegen Euch nicht sowohl diesen Punkt, als vielmehr das zügellose Benehmen, dessen Ihr Euch bisher schuldig gemacht, indem Ihr Euch an eine Landstreicherin und Abenteurerin hängt, die, wenn Ihr sie nicht bei Zeiten aufgebt, Euch nur Schande bringen wird. Der tödtliche Kummer, welchen Ihr Eurer von Mir bisher so besonders ausgezeichneten Familie bereitet, muß Mich höchst empfindlich berühren und wird Euch, wenn Ihr Euer Leben nicht ändert, Meine volle Ungnade zuziehen. Ihr solltet doch bedenken, wie viel Flüche Ihr von Eurem Vater auf Euch ladet, dessen Tage ein Leben wie das Eure verkürzen muß, was, wenn es geschehen und Ihr dann später einmal in Euch geht, Euch nur vergebliche Reue und Gewissensbisse bereiten kann. Wollet alles dieses wohl bedenken; ändert Euer Leben und betraget Euch wie ein anständiger und vernünftiger Mann, dann möget Ihr Euch Meiner Gnade und völligen Protection versichert halten.
Wie weit die verliebte Leidenschaft des Sohnes den königlichen Ermahnungen zugänglich gewesen, erhellt aus folgendem, in sehr schlechtem und orthographisch fehlerhaftem Französisch geschriebenen Briefe der Mutter an den König:
„Sire!
Wenn irgend etwas in der Welt im Stande wäre, mich zu trösten, so ist es das gnädige Schreiben, mit welchem Ew. M. mich beehrt. Ich würde nicht verfehlt haben, Ihnen schon viel eher meinen Dank auszudrücken, hätte nicht die Scham über die Antwort meines Sohnes an den Staatsminister, Grafen von Podewils, über welche derselbe, wie er mir sagt, bereits an Ew. M. berichtet, alle meine Gedanken geradezu verwirrt und in eine schreckliche Unsicherheit versetzt.
Indessen habe ich gestern erfahren, daß Ew. M. uns einer neuen Gunstbezeigung gewürdigt, indem Sie durch den Kämmerer Fredersdorf der Barbarina eröffnen ließen, daß Sie niemals eine Verbindung meines Sohnes mit ihr zugeben würden; daß dieselbe sich nicht mit der Hoffnung auf Ew. M. königlichen Schutz schmeicheln, daß sie vielmehr ein Land verlassen sollte, wo sie nur Unheil stiftete. Diese Nachricht hat mich zu solchem Dank verpflichtet, daß, so lange ich lebe, mein Herz dessen voll sein wird; hätte ich tausend Leben und gehörte ich einem andern Geschlecht an, ich würde dieselben nur im Dienst eines Monarchen verwenden wollen, der so gütig, der so im wahren Sinne der Vater seiner Unterthanen ist. Indem Ew. M. sich herablassen, sich mit den Angelegenheiten unserer Familie zu befassen, wolle Ihre Güte nur nicht ermüden, meinen unglücklichen Sohn, wenn es noch ein Mittel zu seiner Rettung gibt, trotz seiner Unwürdigkeit zu retten! Wenn Ew. M. ihm vielleicht durch einen Ihrer Secretäre schreiben ließe, daß die Barbarina die königliche Genehmigung zu einer Verbindung mit ihm nachgesucht habe, daß aber, da Sie ihn unmöglich eines so niedrigen Gedankens fähig hielten, noch ihm zutrauten, er würde durch eine so unwürdige Handlung seinen Vater unter die Erde bringen wollen, Ew. M. ihr befohlen habe, die preußischen Lande zu verlassen, ihn aber vor dem wahnsinnigen Einfall, ihr etwa zu folgen, warne; daß, sollte er sich ja so weit vergessen, Ew. M. ihn, in welchem Winkel Europas er sich auch verborgen hielte, als Ihren Unterthan reclamiren würden; daß aber, falls dies nicht seine Absicht wäre und er zu seiner Pflicht zurückkehrte, Ew. M. ihm, in Rücksicht auf seine Talente, die Gnade erweisen wollten, das Geschehene zu vergessen und ihn mit seinem Vater zu versöhnen! Indessen, Sire, meine Hand zittert, indem ich diese Bitte niederschreibe. Meine mütterliche Zärtlichkeit macht mich blind; wie hätte ich sonst die Kühnheit, meinem Könige dergleichen Vorschläge zu machen? Allein, Sire, Alles was ich besitze, verdanke ich der Großmuth Ihres erlauchten Hauses. Der hochselige König hat das Glück meines Vaters, Ew. M. haben das meines Gatten begründet und uns mit Gnaden überhäuft. Die Gnade, meinen Sohn von seiner wahnsinnigen Leidenschaft zu heilen, wird größer als all’ die anderen sein.
Schon zwei Posttage warte ich vergeblich auf Briefe von meinem Gatten, der sonst keine Gelegenheit, mir zu schreiben, vorübergehen läßt. Wenn er nicht etwa krank ist, so erhalten Ew. M. sicherlich ein von seinem Zorn ihm eingegebenes Schreiben. Sire, vergeben Sie ihm die Aufwallungen des Augenblicks; trotz alledem bleibt er doch immer Vater.
Ich bin etc. etc.
Berlin, 1. August 1749.Welchen Eindruck dieser Schmerzensschrei der zärtlichsten Mutterliebe auf den König gemacht, ein wie lebhaftes und werkthätiges Interesse überhaupt die ganze Angelegenheit ihm eingeflößt haben muß, zeigt die Schnelligkeit und Energie, mit welcher er bereits am zweiten Tage nach der Abfassung des mitgetheilten Briefes folgende, aus Potsdam vom 3. August datirte Cabinetsordre an den General-Lieutenant von Haacke erließ:
Euch wird nicht unbekannt sein, daß, nachdem die bekannte Barbarina, sich unvermuthet wiederumb in Berlin eingefunden, der älteste Sohn des Groß-Cantzlers v. Cocceji sich von neuen wiederumb dergestalt vergessen hat, daß derselbe mit gedachter Barbarina nicht nur den genausten Umgang hat, sondern auch die Absicht haben soll, sich mit derselben verheirathen zu wollen. Nun habe Ich ihr zwar bereits darüber durch den Etats Minister Gr. v. Podewils sehr serieuse Remonstrationen thun, auch ihn so wohl als die Barbarina besonders bedeuten lassen, daß Ich nimmermehr zugeben würde, daß diese Heirath geschähe, wobei der letzteren insonders insinuiret worden, daß, da sie sich Meiner Protection durch ihre Conduite ganz unwürdig gemacht, sie wohl thun würde, sowohl Berlin als Meine Lande gäntzlich zu quittiren. Derweile Ich aber besorgt bin, daß diese verführerische Creatur den jungen Cocceji dergestalt einnehmen und den Kopf verdrehen möchte, daß derselbe heimlich von Berlin weg gehe, um der Barbarina anders wohin außerhalb Landes zu folgen, wo er vermeynet, sich mit ihr trauen lassen zu können, Ich aber seinen würdigen Eltern dergleichen Chagrin und seiner Familie sothane Prostitution sehr gerne ersparen möchte, so ist Mein Wille, daß Ihr gedachten jungen v. Cocceji, und zwar unter guter Aufsicht, zu Euch oder auch nach seiner Mutter Hause kommen lasset und demselben alsdann zuförderst sein ohnvernünftiges und unbesonnenes Betragen, auch wie sehr er seine Eltern dadurch molestire, vorstellig machen, demnächst aber denselben ohne daß es einiges Aufsehen gebe arretiren, und solchen sodann, es sei in ein anderes Haus zu Berlin oder auch an einem andern Orthe außerhalb Berlins, bringen zu lassen, wo derselbe nicht echappiren oder einigen Connex mit der Barbarina haben kann. Auch soll niemand so viel es möglich ist seinen Aufenthalt erfahren, noch daß er überhaupt arretirt sei, woselbst er alsdann so lange bleiben, auch wohl verwahrt gehalten werden muß, bis die Barbarina von Berlin weg sei und Meine Lande quittirt hat, der pp. Cocceji aber sein ohnvernünftiges Betragen erkennen und der ihm so sehr unanständigen Passion entschlagen haben wird. Ihr habt Euch also hienach zu achten, und nach Erforderniß mit dem v. Cocceji deshalb zu concertiren, jedoch auch Eure Mesures dergestalt zu nehmen, daß der junge Cocceji derer Execution nicht etwa heimlich ausweichen kann, und übrigens aber alles was Ihr darunter thun werdet, dergestalt einzurichten, daß kein Mensch, er sei wer er wolle, weiter etwas davon erfahren noch wissen kann, wohin eigentlich derselbe gebracht und wo er geblieben sei. Ihr sollet übrigens der Mutter die Versicherung geben, daß Ich lediglich aus Égard vor Sie und ihres Eheherrn zu gedachter Resolution geschritten sei, inzwischen solches ihrem Sohn im geringsten nicht präjudiciren, sondern demselben seine Bedienung völlig conservirt bleiben, er auch sobald er wieder zu sich selbst gekommen und sich der Passion gegen obgedachte verführerische Creatur entschlagen haben würde, wiederumb auf freien Fuß gestellt werde und seine functiones nach als vor continuiren solle. Ich bin etc. etc.“
[286]
Der General-Lieutenant von Haacke führte die Befehle des Königs mit der Eile und Pünktlichkeit des im Dienst ergrauten Soldaten aus. Schon am nächsten Tage, am 4. August, erstattete er dem König seinen Bericht, den wir hier unverkürzt mittheilen. Ueberhaupt liegt der weitere Verlauf unserer Erzählung in den uns aufbewahrten Documenten so vollständig vor, daß wir dem Inhalt derselben nur wenige ergänzende Bemerkungen hinzuzufügen haben werden.
Der Bericht des Grafen von Haacke lautet folgendermaßen:
„Auf die von Ew. K. Maj. mir wegen des ältesten Sohnes des Groß-Canzlers v. Cocceji allergnädigst gegebenen Ordre habe ich ihn von Stunde an in solche Aufsicht genommen, daß er aus Berlin nicht entkommen soll; hiernächst aber sogleich mich mit dessen Mutter weitläuftig besprochen, wie man ihn, ohne Aufsehen zu machen, am füglichsten in Verwahrung halten kann. Sie danket Ew. K. Maj. allerunterthänigst vor diese gnädige Vorsorge. Weil es aber in einem Particulier Hause zu Berlin fast nicht möglich sein würde, ihn so genau zu verwahren, daß er weder echappiren noch einige Correspondenz mit der Barbarina haben könne, so habe ich zuförderst Ew. K. Maj. allerunterthänigst vorschlagen wollen, ob man ihn entweder bei dem Commandanten im Invaliden Hause hinbringen oder nach alten Landsberg auf das Schloß unter der Aufsicht des Capitain v. Demcke hinliefern solle. Wenn Ew. K. Maj. einen oder den anderen Vorschlag approbiren, so bitte nur um die nöthige Ordre an den Commandanten zur Annehmung und will hiernächst besorgen, daß er sofort in der Stille und ohne Aufsehen weg gebracht werde, auch niemand erfahre, wo er eigentlich hin gekommen. Die Barbarina betreffend, so muß Ew. K. Maj. allerunterthänigst [287] melden, daß sie gar nicht daran denket, außer Berlin zu gehen und Ew. Maj. Königl. Lande zu quittiren, sondern ich gewisse Nachrichten habe, daß sie noch gestern sich verlauten lassen, daß sie den Winter hier bleiben und die Lustbarkeiten abwarten wolle.“
Auf diesen Bericht erließ der König am 6. August folgende Ordre an den General-Lieutenant von Haacke:
„Mein Lieber etc. Ich habe mit Mehreren ersehen, was Ihr unter dem 4ten dieses Monats bei Gelegenheit der Euch zugesandten Ordre, den ältesten Sohn des Groß-Cantzlers v. Cocceji betreffend, melden wollen. Worauf ich Euch denn hierauf in Antwort ertheile, daß Ich allemal lieber sehen werde, wenn es nicht nöthig sein wird, daß gedachter junger Cocceji arretirt und weggebracht werden dörffe, um den davon nicht zu vermeydenden éclat zu evitiren und der Famille den Chagrin zu evitiren. Sollte aber derselbe so unsinnig sein und echappiren wollen, um sich mit der Barbarina zu verheirathen, wovon Ihr doch mit einiger Zuverläßigkeit informiret sein müsset, so ist alsdann nichts anderes zu thun, als daß Ihr denselben gantz in der Stille arretiren und weg bringen lasset, auf welchen falles Ich alsdann das Schloß zu Alten-Landsberg am convenablesten finde, um ihn daselbst verwahren zu lassen, bis er sich die Thorheit aus dem Kopfe geschlagen haben wird; zu dem Ende Ich Euch die verlangte Ordre an den Capt. v. Demke von des Pr. von Preuß. Regt. Infanterie hierbei unter einem Cachet volant übersende, von welcher Ihr aber nicht eher Gebrauch machen sollet, als bis Ihr versichert seid, daß es die unumgängliche Nothwendigkeit erfordert mehrgedachten v. Cocceji dahin zu schicken. Ihr habt also in der Sache mit sehr guter Ueberlegung zu Werke zu gehen.“
Die in dem königlichen Schreiben erwähnte Ordre an den Capitain von Daembke in Alt-Landsberg, welche Haacke unter dem „Cachet volant“ erhielt, lautete folgendermaßen:
„Mein Lieber! – Wann Euch der Gen.-Lieut. Gr. v. Haacke mit dieser Meiner Ordre den ältesten Sohn des Groß-Cantzlers v. Cocceji zusenden wird, so ist es Mein Wille, daß Ihr denselben als einen Arrestanten annehmen und ihn auf das Schloß zu Alt-Landsberg in eine verschlossene aber dennoch gute und gesunde Kammer bringen und ihn daselbst dergestalt halten lassen sollet, wie Euch gedachter G. L. v. H. solches schreiben und Euch deshalb nach Meiner ihm bekannt gemachten Intention mit umständlicher Instruction versehen wird, welcher Ihr dann in allen Stücken ein exactes Genüge thun müßt. Ich befehle Euch alsdann auf das angelegentlichste, daß Ihr so wohl selbst von diesem Arrestanten Niemanden aus der Welt, er sey wer er wolle, etwas sagen, zugleich aber auch Eure Anstalten dergestalt machen müßt, daß aller Eclat auf das Menschenmöglichste verhütet werde. Ihr habt Euch hiernach aus das genaueste zu richten. Ich bin“ etc. etc. –
Wie lange die Haft des geheimräthlichen Pastor fido gedauert haben, mit welchem Grade von Strenge sie gehandhabt sein mag, ist uns nicht bekannt. Keinesfalls war sie so lang und so streng, daß sie die beiden Liebenden verhindern konnte, zu Anfang des Jahres 1751 von einem kleinen Ausfluge – wohin, wissen wir nicht – als ein rechtlich und rite copulirtes Ehepaar nach Berlin zurückzukehren.
Wie es in den zwei Jahren von 1749 bis 1751 dem Helden und der Heldin unserer Erzählung ergangen, darüber fehlt uns jede zuverlässige Mittheilung. Das Einzige, was wir aus jener Zeit von ihnen wissen, ist, daß die Barbarina sich seit dem Anfang des Jahres 1749 ununterbrochen in Berlin aufgehalten und, wahrscheinlich zum großen Aerger des Königs, ein ungemein glänzendes Haus gemacht hatte.
Das nächste Document, welches uns wieder eine authentische Kunde über den ferneren Verlauf unserer Geschichte giebt, datirt aus dem November des Jahres 1751. Es ist eine „auf Königlichen Special-Befehl“ erlassene Ordre des Ministers von Bismarck an den General-Fiscal Uhden, zwei längst vergessene Würdenträger, deren Namen wir, um einer ebenso naheliegenden wie scherzhaften Analogie willen, in der Ueberschrift unserer harmlosen Erzählung aufzuführen uns erlaubt haben.
In dieser Ordre heißt es:
„Da sicher verlauten will, ob führe die sich hier aufhaltende ehemalige Täntzerin Barbarini so wohl in der Stadt öffentlich als in ihren Briefen den Nahmen von Cocceji: So wird dem Königl. Geheimten Rath und General Fiscal Uhden hiermit aufgegeben, dieselbe vor sich zu fordern und sie zu vernehmen, mit was vor Befugnüs Sie sich dessen unterstehe? Inmittelst keinen éclat davon zu machen, und von der Aussage zu meiner des Geheimten Etats Ministri von Bismark Erbrechung zu richten.“
Ohne Zweifel hatte die Familie Cocceji, deren mächtiger Einfluß dem entschiedenen Willen der beiden Liebenden gegenüber doch zu ohnmächtig war, um ihre Vermählung zu hindern, an der demonstrirenden Oeffentlichkeit, welche diese ihrer ehelichen Verbindung gaben, großen Anstoß genommen und sich mit der Bitte an den König gewandt, ihren guten protestantisch-patricischen Namen vor der Befleckung durch die katholische Tänzerin zu schützen. Daher der Special-Befehl des Königs an den Minister von Bismarck, daher die Ordre des Herrn von Bismarck an Herrn Uhden. Dieser erließ behufs der Ausführung des an ihn ergangenen Befehls ein Schreiben an die Barbarina, dessen Mittheilung im Original sowohl durch seine Kürze als durch das curiose Französisch, dessen sein geistreicher Verfasser sich rühmen konnte, gerechtfertigt werden dürfte. Dasselbe lautet:
„Mademoiselle,
C’est par une ordre Roiale qve j’ai à vous faire qvelqve proposition. Vous aimerez sans doute mieux à l’entendre chez moi demain matin à onze heure, qve de vous voir citée juridiqvement. Je suis du reste
à Berlin |
votre très-humble |
Unmittelbar nach Empfang dieser, trotz ihrer grammatikalischen und stilistischen Originalität doch ziemlich verständlichen Einladung, wandte Frau „Barbarina de Cocceji“ sich in einem von demselben Tage, dem 16. November, datirten französischen Schreiben an den König.
„Sire!“ so schrieb sie ihm, „die neuen Leiden, welche, wie ich fürchte, meine Feinde mir bereiten, ermuthigen mich, Sire, mich Ihnen zu Füßen zu werfen und Sie um Ihren mächtigen Schutz anzuflehen. Ew. Majestät allein kann mich aufrecht erhalten. Wie unglücklich wäre ich doch, wenn Ew. Majestät die Gnade, mit der Sie mich stets überhäuft, mir jetzt entzögen und Ihr Mitleid mir versagten! Der General-Fiscal Uhden hat mich zu morgen vorgeladen; da ich mir weder in Beziehung auf Ew. Majestät geheiligte Person, noch hinsichtlich Ihres Staates oder eines Ihrer Unterthanen irgend einen Vorwurf zu machen habe, so kann es sich nur um die von mir hier eingegangene Verbindung handeln. Gestatten Ew. Majestät mir, in dem ergebenen Vertrauen, welches ich zu Ihrer gränzenlosen Milde und Nachsicht hege, Ihnen Betreffs dieser Angelegenheit mein Herz zu öffnen. Eine unbesiegbare Neigung bindet uns, den Geheimen Rath von Cocceji und mich, schon seit langer Zeit an einander. Seine Treue im Dienst Ew. M., als deren Unterthan er die Ehre hat geboren zu sein. verbietet ihm, an ein Aufgeben desselben zu denken; andrerseits habe ich, von der unvergleichlichen Güte, die Ew. M. mir stets bewiesen, ermuthigt, keinen Anstand genommen, in Ew. M. Staaten zurückzukehren; und meiner Rückkehr nach Berlin folgte jene Vermählung, die mir bis zu dieser Stunde so viele Widerwärtigkeiten verursacht hat, daß ich glücklich wäre, Sire, wenn das Geständniß meines gegenwärtigen Zustandes mir nicht Ihren Zorn zuzöge. Meine Absicht war, mich gänzlich in Ew. M. Staaten niederzulassen. Ich stand deßhalb schon mit dem Geheimen Rath Buchholtz wegen des Ankaufs seines Hauses in Unterhandlung; da wir indessen nicht einig wurden, so beabsichtigte ich eben jetzt ein anderes zu erstehen. Ein mehr als zweijähriger ungestörter Aufenthalt in Ew. M. Staaten ließ mich hoffen, daß Niemand mir das Glück, unter Ew. M. schützendem Scepter zu leben, streitig machen würde. Wie betrübend wäre es mir, das Gegentheil zu erfahren, besonders jetzt, da ich in Kurzem einem neuen Unterthanen Ew. M. das Leben zu geben hoffe! Unter diesen so peinlichen Umständen werden Ew. M. mir verzeihen, wenn ich es wage, mich an Ihre Güte zu wenden und Ihre Königliche Gnade zu ersuchen, dem General-Fiscal zu befehlen, daß er bezüglich meiner Vermählung und meines hiesigen Aufenthalts von jeder weiteren Verfolgung Abstand nehme. Der väterliche Sinn Ew. M., welcher jeden Zwang der Herzen verabscheut, läßt mich Alles hoffen; aber das, was gegen mich spricht und worüber die Ehrfurcht mir Schweigen auferlegt, läßt mich Alles fürchten. Möchte doch ein gnädiger, meiner unterthänigen Bitte entsprechender Befehl die Betrübniß derjenigen enden, welche die Ehre hat, mit der tiefsten Ehrfurcht zu sein, Sire,
Ew. Majestät
ergebenste und allerunterthänigste Dienerin
Barbarina von Cocceji.“
[302] War es wirklich ein Gefühl der Theilnahme, welches der Brief der jungen Frau von Cocceji in dem König erweckte, oder war es eine leise Befürchtung, die ehemalige Tänzerin könnte das „Schweigen“, das „die Ehrfurcht“ ihr über so Manches auferlegte, doch am Ende einmal brechen: genug, der König verstand sich zu einem Schritte, welchen er wahrlich nicht allzu häufig that, nämlich zur Desavouirung eines Befehls, der entweder von ihm persönlich oder doch in seinem Namen von einem seiner Minister erlassen worden war. Er schrieb nämlich unter dem 18. November an den General-Fiscal, Geheimen Rath Uhden:
„Hochgelahrter etc. Da die bekante Barberina an Mich geschrieben und angezeiget hat, wie Ihr dieselbe vermittelst eines Schreibens vom 16. dieses citiret hattet, um Tages darauf vor Euch zu erscheinen und von Euch einige propositiones zufolge Meiner an Euch gelangten Königl. Ordre zu gewärtigen; Mir aber nicht erinnerlich ist, daß Euch deshalb von Meinetwegen etwas aufgetragen wäre, und Ich selbst also fast vermuthe, daß solches ihre bekante Heyrath, so sie heimlich getroffen, angehen mußte. So habe ich bewegender Ursachen halber resolviret und befehle Euch hierdurch, daß Ihr ohne einigen éclat davon zu machen, desfalls nicht wider gedachte Barberina agiren, sondern die Sache nur gäntzlich fallen lassen sollet, ohne erstere weiter deshalb zu beunruhigen. Was Ich aber hiernechst herbey verlange, ist, daß Ihr auf eine gute Arth von derselben zu erfahren und herauszubringen suchen sollet, wer eigentlich derjenige Geistliche gewesen, welcher dieselbe mit dem jungen v. Cocceji getrauet hat. Wovon Ihr Mir dann Euren Bericht mit aller Zuverlässigkeit erstatten sollet. Ich bin“ etc.
Der Wink war deutlich genug, der König wollte offenbar mißverstanden sein. Ein wahrer Staatsmann muß die Klugheit besitzen, zu rechter Zeit dumm zu sein. Uhden war – vielleicht in Folge einer in seiner Familie erblichen Tugend – zu brav, um jene Klugheit der Dummheit zu besitzen. Mit einer herzerfrischenden Biederkeit nahm er die Aeußerung des Königs im wörtlichsten Ernst, und mit einer Unschuld, wie man sie sonst nur bei den weiblichen Katechumenen eines der Heerstraße fern wohnenden Landgeistlichen findet, übersandte der ehrliche General-Fiscal dem Könige die Ordre des Herrn von Bismarck und schrieb ihm dazu:
„Ew. Königl. Majestet geruhen allergnädigst aus der beyliegenden Ordre Dero Ministerii sich vortragen zu lassen, daß ich die Barberina darüber vernehmen sollen, mit was vor Befugnis sie sich den Nahmen v. Cocceji zu führen unterstehe. Ich habe sie darauf nicht so wohl rechtlich citiret, um wider sie zu agiren, als durch ein Billet eingeladen, um ihre Antwort zu hören und befohlener maaßen davon zu berichten. Wenn Ew. Königl. Majestät nicht noch anders allergnädigst befehlen, werde auch dieses unterlassen; jedoch nach Dero höchsten Ordre, den Geistlichen, der sie getrauet, wovon jedoch noch zur Zeit nichts öffentlich bekandt worden, so viel möglich zu erforschen suchen.“
Der König beantwortete die Naivetät seines intelligenten General-Fiscals mit dem Befehl, die Sache, so weit es sich um die Verbindung der Barbarina mit dem Geheimen Rath von Cocceji handelte, auf sich beruhen zu lassen, da solche „einmahl geschehen“ sei und „ohne viele inconvenientzien nicht wohl wieder redressiret werden“ könne.
„Weilen aber“ – so fährt der König fort – „nicht zu zweiffeln, daß die Trauung gedachter Barbarina mit dem v. Cocceji durch ein Catholischen Geistlichen heimlich geschehen sein muß, und Ich fast vermuthe, daß solches durch den alten Pater Torck oder einigen von seinen Geistlichen zu Berlin unternommen worden; So will Ich, daß Ihr ersteren krafft Eures Amtes recht scharf zu Halse gehen und à la rigueur untersuchen sollet, ob gedachte Trauung von ihm geschehen, oder aber wer solche sonst von seiner Geistlichkeit verrichtet hat. Wenn Ihr nun solches ausgemachet haben werdet, so habet Ihr Mir Euren Bericht davon zu erstatten, weil Ich intentioniret bin, denen Catholischen Geistlichen zu Berlin sodann nachdrücklich declamiren zu lassen, daß derjenige unter ihnen, welcher sich zumahlen weiter unterfangen wird ohne vorgängige approbation Leuthe heimlich zu trauen, sodann davor auf das schärfste angesehen und auf seine Lebens Zeit nach einer Vestung gebracht und bey Wasser und Brodt gehalten werden soll.“
Der arme Uhden hatte in der Ausführung dieses königlichen Befehls keine glücklichere Hand als in der Vollziehung der früheren. Trotz aller Mühe, die er sich gab, gelang es ihm nicht, den Schuldigen zu entlarven. Nur so viel wurde durch die Vereidigung sowohl des Geheimen Raths von Cocceji, als sämmtlicher katholischer Geistlicher Berlins festgestellt, daß weder der Pater Torck, noch einer seiner Berliner Amtsbrüder die Trauung vollzogen hatte.
Den von dem General-Fiscal hierüber erstatteten Bericht fertigte der König in einer sehr kühlen Antwort ab, an deren Schluß er sagt, er erachte „vor der Hand am convenablesten zu sein, daß Ihr unter der Hand und mit einer guten Arth, allenfalls auch durch dessen (Cocceji’s) zu der Zeit gehabten Domestiquen solches zu erfahren suchen sollet.“
[303] Ob der biedere Uhden diesen würdigen Weg mit glücklicherem Erfolg eingeschlagen, ob seine Diplomatie mit Dienern geschickter als mit Herrschern fertig zu werden wußte, darüber Vermuthungen aufzustellen, müssen wir der größeren oder geringeren Meinung überlassen, welche die geneigten Leser unserer Erzählung sich von den Fähigkeiten dieses geistreichen Staatsmannes gebildet haben. –
So hatten der Muth und die Ausdauer der Liebenden dem energischen Willen des großen Königs und dem dienstfertigen Gehorsam seiner nicht ganz so großen Staatsmänner gegenüber eine wenigstens negative, stillschweigende Anerkennung ihrer ehelichen Verbindung durchgesetzt.
Nicht in demselben Maße war es ihnen gelungen, die Familie des jungen Gatten zur Anerkennung oder wenigstens zur Duldung ihrer Ehe zu bewegen. Im März oder Mai 1752, also mehr als ein Jahr nach der Trauung seines Sohnes mit der Barbarina, wandte der Großkanzler sich in einem längeren Briefe an den König, in welchem er denselben ausführlich und energisch an die ihm selbst unter dem 12. August 1749 (s. oben) ertheilten königlichen Versicherungen sowie an die seinem Sohne gegenüber kundgegebene königliche Meinung erinnert.
„Da ich nun“ – so heißt es dann weiter – „die gewisse Nachricht habe erhalten, daß mein Sohn mit der berüchtigten Barbarina sich wirklich außer Landes von einem catholischen Priester, ohne Proclamation und wider das Verbot seiner Eltern, folglich wider die Landesgesetze trauen lassen, so bin ich gezwungen, die von Ew. K. Maj. mir versicherte Assistenz zu imploriren. Ew. Königl. Maj. geruhen selbst zu ermessen, daß da Ew. K. M. mich zu denen hohen Ehrenämtern erhoben, mir nicht zu verdenken steht, wenn ich meine durch Ew. K. Maj. fundirte Familie vor Schaden zu sichern suche. Wer vermag aber solches zu hoffen, wenn die Barbarina des Groß-Cantzlers Schwiegertochter heißt, und welche Familie wird sich der Meinigen alliiren, wenn dieses lüderliche Weibsstück à la tête ist? Ich werfe mich also zu Ew. K. M. Füßen und bitte, mir zu erlauben: Daß ich die Sache durch den Weg Rechtens (welches Ew. K. M. auch dem geringsten Unterthanen nicht versagen) ausmachen darff. Wann aber Ew. K. M. ja besondere Ursachen haben, meinem Gesuch hierüber nicht zu deseriren, so will ich mir wenigstens die Gnade ausbitten, daß Ew. K. M. geruhen mögten, diese Leuthe an einen anderen Ort zu versetzen. Ich habe diesen Sohn alle Tage vor Augen, wann ich in den geheimbden Rath gehe, und ohne Alteration kann ich ihn nicht ansehen. Ew. K. M. werden also nicht zugeben, daß ich meine grauen Haare mit Hertzeleid in die Grube trage. Ew. K. Maj. erbarme sich über den rechtmäßigen Schmertz eines betrübten Vaters, welcher sich lediglich in Ew. Maj. Arme wirft.“
Der König bedurfte einiger Zeit, um dieses Attentat eines gekränkten Vaterherzens auf die weichsten Seiten seiner landesväterlichen Großmuth zu erwidern. Erst nach mehreren Wochen beantwortete er das Schreiben des Großkanzlers, mit schweigender Uebergehung der übrigen in demselben enthaltenen Bitten, dahin, daß er in die Versetzung seines Sohnes, jedoch ohne jeden Gewinn oder Verlust an Gehalt und Amtswürde, willigte. Er befragt den Vater über das Einkommen seines Sohnes, fordert ihn auf, geeignete Vorschläge bezüglich der Versetzung zu machen, und schließt dann mit der Bemerkung:
„Ihr werdet leicht einsehen, daß Alles was Ich hierunter thuhe, aus einer foiblesse von Mir gegen Euch geschiehet, indem sonsten mehr angeführter Euer Sohn, so lange er in Meinen Diensten nichts versiehet, auch nicht von Mir zu bestrafen sein würde, da dessen unbesonnene Heirath eigentlich Meinen Dienst nicht afficiret. Ich werde demnach Eure weiteren Vorschläge deshalb vorstehendermaßen erwarten und bin übrigensFriedrich.“
Zwei Tage nach Erlaß dieser Antwort an den Vater richtete der Sohn ein Gesuch an den König, in welchem er sich über die neue Verfolgung von Seiten seiner Familie beklagt und gegen eine etwa beabsichtigte Versetzung protestirt, da seine Gattin soeben mit Allerhöchster Genehmigung ein Haus in Berlin gekauft und er gerade die Unterbringung ihres übrigen Vermögens in die Hand genommen habe.
Auf diesen vom 31. Mai datirten Protest erhielt der Herr Geheime Rath bereits am nächsten Tage folgenden Bescheid, in welchem der König zur Genüge bewies, daß er auch in französischer Sprache deutsch zu reden verstand:
„Euer Schreiben vom 31. vorigen Monats habe Ich erhalten. Vergeßt nicht, wie gröblich Ihr Euren Vater beleidigt habt, indem Ihr ohne seine Zustimmung, ja gegen seinen Willen ein Mädchen geheirathet, das in keiner Weise für Euch paßt. Da aber er seinerseits Euch in gerechter und verdienter Weise mit Entziehung Eures Erbtheils und Ausschließung von seiner Geschlechtsnachfolge bestraft hat, so habt Ihr Euer gebührend Theil erhalten. Uebrigens habt Ihr die Landesgesetze offenbar verletzt, durch Eingehung einer heimlichen Ehe, welche von denselben unbedingt verboten, ja sogar für völlig ungültig erklärt wird. Außerdem muß Ich Euch in’s Gedächtniß rufen, wie gröblich Ihr Mich selbst getäuscht, indem Ihr dem Grafen von Podewils vorgezogen und selbst auf Euer Ehrenwort versichert habt, daß Ihr weder verheirathet noch Willens wäret, Euch zu verheirathen. Allen gegen Eure Aeltern verübten Beleidigungen habt Ihr die Krone aufgesetzt, indem Ihr Eurer Mutter einen unverschämten und der, von jedem anständigen Menschen seinen Aeltern gezollten Rücksicht und Verehrung gänzlich entbehrenden Brief geschrieben habt, für welche Niederträchtigkeit allein Ihr verdient hättet, von Eurem Vater in irgend eine Festung gesteckt zu werden. Aus diesem ganzen unbesonnenen Benehmen hättet Ihr selber wohl denken können, daß Ihr ganz vergeblich Meinen Schutz gegen Eure Aeltern nachsuchet, und daß Ich Euch niemals auf gleiche Linie mit Eurem Vater setzen würde, einem so ehrwürdigen Manne, dessen ganzes Leben durch große und erhabene Dienste ausgezeichnet ist, die er Mir und Meinem Staate geleistet hat. Da indeß Euer Vater nachsichtig genug gewesen ist, Euch nicht, wie er hätte thun sollen, in eine Festung zu stecken; da er außerdem Mich nicht ersucht hat, Euch zu einer Trennung und Scheidung von der gesetzwidrig von Euch geehelichten Person anzuhalten, sondern seinen gerechten Unwillen gegen Euch bis zu dem bescheidenen Wunsche gemäßigt hat, einen Menschen, der der Schandfleck seiner Familie ist, nicht mehr vor Augen zu haben und von dem Anblick eines widerspänstigen Sohnes befreit zu werden, der, um seine Schuld voll zu machen, die Frechheit hat, ihm auf seinen Spaziergängen trotzig gegenüberzutreten, der außerdem die seiner Mutter gebührende Rücksicht so gröblich vergessen kann – da, sage Ich, Euer Vater nichts weiter von Mir verlangt, als Euch für die kurze Zeit, die er noch zu leben hat, an ein anderes Collegium zu versetzen: so habe Ich allen Grund Mich zu verwundern, wie Ihr dazu kommt, Euch über diese seine Vorschläge zu beklagen, statt ihm zu danken und ihn zu preisen für seine große Mäßigung und seine Güte, die so weit geht, daß er durch Eure Versetzung Euch nicht einmal eine Einbuße an dem Gehalt und dem Rang, den ich Euch nur aus Rücksicht auf seine Verdienste verliehen, zugefügt wissen will. In Rücksicht alles dessen weiß Ich Euch keinen andern Rath zu geben, als aufrichtig in Euch zu gehen, vernünftig zu werden, das Unrecht, welches Ihr Euren Aeltern angethan, zu erkennen und die Thorheiten, die Ihr in früherer Zeit begangen, durch ein verständiges, ehrenwerthes und tadelloses Betragen wieder gut zu machen. Das ist das Einzige, was Euch zu thun bleibt, um das Andenken an die Verirrungen Eurer Jugend bei allen anständigen Leuten zu tilgen.“
Wie ernstlich dem Könige die Anbahnung einer wirklichen Versöhnung zwischen Vater und Sohn am Herzen lag, geht aus dem rücksichtsvollen Zartsinn hervor, mit welchem er in diesem Briefe an den Sohn die Fürsorge, daß derselbe an Gehalt und Rang nicht geschädigt werde, als vom Vater ausgehend darstellt, während umgekehrt gerade er, der König, es war, der sie der Erbitterung des Vaters gegenüber geltend gemacht hatte. Von derselben wohlmeinenden Absicht, von demselben rücksichtsvollen Zartgefühl giebt ein anderes Schreiben Zeugniß, welches der König gleichzeitig mit dem an den Sohn gerichteten Briefe an den Vater absandte. In diesem Schreiben, in welchem der König dem Großkanzler für seinen Sohn die Wahl zwischen Stettin, Küstrin und Glogau freistellt, deutet er zugleich an, es werde ihm angenehm sein, wenn der Vater in seinen damaligen weiteren Vorschlägen hinsichtlich des Sohnes sich „nicht so gar hart über sein Sujet ausdrücken“ werde, da derselbe „doch eigentlich nichts in seinem Dienste versehen“ habe, und Alles, was der König behufs seiner Versetzung thäte, lediglich zur „mehreren Beruhigung“ des Vaters geschähe.
Der Großkanzler muß sich für Glogau entschieden haben; wenigstens wurde der Geheime Rath von Cocceji mit Beibehaltung seines Rangs und Gehalts nach dieser Stadt und Festung versetzt. Seine Gattin folgte ihm bald dorthin.
Ob später eine Versöhnung mit der Familie stattgefunden, wissen wir nicht; doch scheint der Umstand, daß die Barbarina seit jener Zeit Berlin nie wieder gesehen, einigermaßen dagegen zu sprechen. Die Ehe des geheimräthlichen Paares soll, wie glaubwürdige Zeugen versichern, eine äußerst glückliche gewesen sein. Die von dem Vater ausgesprochene Enterbung konnte das Paar einigermaßen verschmerzen, da, nach Angaben unseres Gewährsmannes, die Freifrau von Cocceji bei dem Tode ihres Gatten außer drei nicht unbedeutenden Gütern in Schlesien ein baares Vermögen von mehr als hunderttausend Thalern besaß, welches sie zur Gründung eines Stiftes für achtzehn adelige Fräulein verwandte. In Anerkennung dieser edlen Handlung verlieh der Nachfolger Friedrich’s des Großen ihr im Jahre 1789 das Diplom einer Gräfin von Campanini.
Noch lange nach ihrem am 7. Juni 1799 zu Barschau in Schlesien erfolgten Tode lebte dieser Name in dem dankbaren Andenken Vieler, die sie durch reichlich gespendete Wohlthaten erfreut, noch Mehrerer, die sie durch den hinreißenden Zauber ihres liebreizenden Wesens entzückt hatte.
- ↑ Es gewährt uns besondere Freude, im vorstehenden Artikel die, unsers Wissens, bis jetzt einzige nicht dramatische und nicht metrische Arbeit des bekannten Redacteurs des „Kladderadatsch“ veröffentlichen zu können. Die Redaction.
- ↑ Copia (in französischer Sprache).
„Der Graf von Calenberg und Herr von St. André empfehlen sich der Mademoiselle Barberina und werden, wenn sie es ihnen gestattet, sich die Ehre geben, ihr vor ihrer Abreise im Morgenanzug ihre Aufwartung zu machen.“
„Goritzia, den 17. April 1744.
Herr Stouardt de Machinzie verspricht hierdurch direct mit der Post nach Wien zu gehen und noch heut abzureisen ohne weder dem Fräulein Barbarina Campanini noch irgend Einem ihrer Begleiter etwas Uebles zuzufügen, welches Versprechen ich durch Unterschrift meines Namens und Hinzufügung meines Wappensiegels bekräftige.
Stouardt de Machinzie.“
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: werden