Geschichte von Kloster Heilsbronn/Königshofen (Das Amt An der Wieseth oder Waizendorf)
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Pfarrdorf. Graf Friedrich von Truhendingen verkaufte mit Zustimmung seiner Frau, Agnes, 1287 für 100 Pfd. Heller seine Besitzungen in Königshofen und Wiesethbruck an seinen Gevattermann, den 13. Abt Heinrich und sein Kloster. Zur Zeit des 16. Abts Gamsfelder erhielt das Kloster Gefälle daselbst, welche Herman, ein heilsbronner Mönch, dem Konrad von Dietenhofen abgekauft hatte. Der Bestimmung des Schenkers [510] gemäß sollten diese Gefälle für die Kranken im Hospital verwendet werden. Ein Jude Salomo zu Onolzbach machte aber dem Kloster den Besitz streitig, da er an den Verkäufer Konrad von Dietenhofen Forderungen hatte. Der Kläger unterlag und erklärte 1337 in einem Verzichtbriefe, ausgefertigt unter der Stadt Onolzbach Insiegel, daß er allen Ansprüchen an des Klosters Güter zu Königshofen entsage. Noch länger und heftiger stritt man über den Klein- und Wiesenzehnten, welchen die heilsbronner Unterthanen in Königshofen dem dortigen Pfarrer Frank verweigerten. Zwei vom 20. Abt Stromer und vom Pfarrer Frank erwählte Schiedsrichter entschieden gegen das Kloster. Anders der Papst Gregor XII., welcher das Urtel umstieß und in zwei Erlassen von 1406 und 8 dahin erkannte, daß kein heilsbronner Unterthan von seinen Gütern um Königshofen den Zehnten zu geben schuldig sei. Während dieses Prozesses wurde zur Zeit des soeben gedachten Pfarrers Frank zu Königshofen die Kaplanei daselbst nachhaltig dotirt und eine ewige Messe gestiftet von Hans zu Pappenheim und seiner Mutter. Der Stiftungsbrief lautete: „Ich Hans Marschalk zu Boppenheim und ich Anna Marschalkin, geborene von Breysing, bekennen, daß wir uns andächtiglich vorgenommen haben, zu unserer und unserer Vorfahren und Nachkommen Hilf und Trost und Gott zu Lob und Ehre eine ewige Meß zu stiften zu unserer lieben Frauen Pfarrkirche zu Königshofen, indem wir zu dieser Meß stiften all unsere Großzehnten, wo wir die haben zu Königshofen, Oberkönigshofen, Waizendorf, Bechhofen, Sachsbach, Mosbach und Gräbenwinden. Diese Zehnten soll jeder Caplan zu der Meß fürbaß nießen ewiglich. Auch geben wir dazu den dritten Theil des Zehnten zu Kaltengreuth und alle Großzehnten zu der Mühl bei Königshofen. Auch geben wir dazu Haus und Hofrait und sechs Morgen Acker zu Königshofen, 12 Mgn. Holz in der Haid gelegen gegen Brunn und Birkach. Ferner geben zur Stiftung der Caplanei die Pfleger der Pfarrkirche mit unserem Wissen und Willen zwei ewige Kühe von anderthalb Gulden. Durch diese neugestiftete Kaplanei soll der Pfarrer nicht beeinträchtigt werden. Was in [511] der Pfarrkirche oder in den Capellen (Sachsbach und Bechhofen) bei den Messen geopfert wird, soll der Caplan dem Pfarrer ausantworten, auch sonst keine pfarrlichen Rechte haben; aber er soll den Pfarrer vertreten bei Krankheit oder Abwesenheit und ihm gehorsam und pflichtig sein mit Singen und Lesen, wenn er das begehrt. Auch soll er in der Woche nicht mehr als drei Tage feiern und keinen Freitag oder Samstag ohne Meß sein. Deß zu Urkund geben wir diesen Brief mit unseren beiden anhangenden Insiegeln und mit des Pfarrherrn zu Königshofen eigenem Insiegel. Und ich Conrad Frankh, zu der Zeit Pfarrherr zu Königshofen, gebe meinen guten Willen dazu. 1407.“ Die in diesem Stiftungsbriefe genannte „Mühle bei Königshofen“, Weihermühle, wurde heilsbronnisch. Der Besitzer derselben verweigerte 1557 die Abreichung des Zehnten an die Kaplanei. Dagegen beschwerte sich der damalige Pfarrer Hoppinger bei seinem Lehensherrn, dem Bischof in Eichstätt, als Pfarrpatron von Königshofen, und legte seiner Beschwerdeschrift, zum Nachweis über die Zehntpflicht des Müllers, obige Urkunde in Abschrift bei. Diese beiden Schriftstücke wurden vom Bischof dem 33. Abt Schörner zugeschlossen. Der Abt wies nach auf Grund der Saalbücher, daß der Müller nicht von seinem ganzen Gute, sondern nur von neun Morgen den Zehnten zu geben habe. Marschalkin Anna, eben genannt als Mitstifterin der Kaplanei, ließ angeblich auch die Ortskirche umbauen und sich darin begraben. Die heilsbronner Aufzeichnungen geben darüber keine Nachricht. Dagegen konstatiren sie inhaltlich eines vom Abt Wegel i. J. 1477 ausgestellten Vererbbriefes, daß in Königshofen ein klösterliches Institut bestand. Der Brief lautet: „Wir Bruder Peter (Abt Wegel) thun kund, daß wir der geistlichen Schwester Elsen der dritten Regel St. Franciscen Ordens und ihren Nachkommen unser Gut zu Königshofen zu der rechten Hand des Weges, so man gen Watzendorf hinaus geht und etwo der Katharina Knollin eigen gewesen ist, erbweis verliehen haben gegen ein halb Simra Korngült, 60 Pfennige etc. jährlich. Soll das Gut in gutem Stand halten, bei uns Recht nehmen. Damit die Schwestern ihres geistlichen [512] Lebens nach ihrer Regel ganz leben können, so nehmen wir von ihnen keine Steuer.“
Es geboten in Königshofen in der Zeit, als sich das Kloster Heilsbronn dort ansiedelte, sechs Dorfherrschaften: das Stift Herrieden, die Grafen von Truhendingen, die Herren von Dietenhofen und von Holzingen, die Markgrafen (Kurfürsten) und die Herren von Seckendorf. Die Güter der vier Erstgenannten kamen durch Kauf und Tausch an Heilsbronn, so daß nur noch drei Herrschaften dort geboten: die Markgrafen, die Herren von Seckendorf und das Kloster Heilsbronn. Diese drei haderten oft miteinander wegen Gerichtsbarkeit, Kirchweihschutz, Schenkgerechtigkeit etc. Einer dieser Konflikte wurde durch einen Vergleich beigelegt, welchen der Kurfürst in folgender Weise formulirte: „Wir Albrecht (Achilles) etc. thun kund: Es sollen drei Schenkstätte in Königshofen sein: eine auf dem markgräflichen Gute des Kunz Trew; die zweite auf dem heilsbronnischen des Kunz Meier; die dritte auf dem seckendorfischen des Matthes Wirth. Sonst soll Niemand schenken, außer an den drei Kirchweihen. An diesen Kirchweihen soll Hans von Seckendorf von Birkenfels in Bechhofen schirmen. Die heilsbronnischen Unterthanen im Dorfe brauchen kein Stetgeld zu geben; aber die anderwärts wohnen, haben es an Hans von Seckendorf zu entrichten. Maß und Gewicht haben die beiderseitigen Amtleute zu besichtigen. Onolzbach 1480.“ Die hohe Obrigkeit und Fraisch stand dem Markgrafen zu. Während des ganzen Reformationsjahrhunderts war Streit zwischen den Parochianen und den Pfarrern wegen des Novalzehnten, welchen die heilsbronner Unterthanen insgesammt verweigerten. Die heilsbronnische Schäferei in Oberkönigshofen wurde vom 28. Abt Wagner i. J. 1542 an Anton und Wolf Springer für 500 fl. verkauft. Der großen Drangsale in Königshofen während des 30jährigen Krieges ist oben bei Waizendorf Erwähnung geschehen. Laut einer Inschrift in der Kirche wurde am 10. Aug. 1632 die Kirche von Kroaten eingeäschert, wobei viele Ortseinwohner verbrannten.
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