Topographia Bohemiae, Moraviae et Silesiae: Brig
Diß ist die Haupt-Stadt im Hertzogthum Brig / unter welches die Städte / Strehlen oder Strela / Ohlau / Nimptsch / Pitschen / Creuzburg / Löben und Michelau / gehörig seyn / wie in der Schlesischen Chronik stehet; wiewol Melchias Nehel / in Exegesi Silesiae, Löben und Michelau / außlässet / und darfür Ritzschen setzet: und Johann Heinrich Hagelganß / in Beschreibung der Käiserlichen Erbländer / pag. 70. seq. folgende Städte / als Strelen / Olau / Nimptsch / Pitschen / Creutzburg / Löben / Michelau / Conitzstatt und klein Oels / ins Brigische Fürstenthum rechnet. Was Reichenstein und Silberberg anbelangt / so haben die beyde Hertzogen von Brig und Lignitz / wegen deß Bergwercks / solche Oerter mit einander. Und seyn diese Hertzogen eines Geschlechts / und kommen noch her von dem uhralten Königlich-Polnisch-Pyastischen Stamm. In dem IV. Theil deß Theatri Europaei Meriani stehet fol. 927. b. daß Anno 1642. sich die 3. junge Hertzogen / als Herr Görg / Herr Ludwig / und Herr Christian / allhie / als diese Stadt belägert worden / befunden hätten. Nun machet aber D. Jacobus Schickfusius, Käiserlicher Rath / Cammer-Fiscal in Ober-Schlesien / auch Fürstlich-Lignitzischer Rath / die besagte Fürsten / zu Hertzogs Johann Christian / gewesenen Ober-Hauptmanns in Schlesien / Söhnen / deren der erste Anno 1616. der ander Anno 1617. und der dritte im Jahr 1618. gebohren worden; und denen 3. Herren Brüdern Jonas Scultetus sein Silesiam Inferiorem dedicirt hat. Darauß zu schliessen / daß hochgedachter Hertzog Johann Christian / so Anno 1591. gebohren worden / Brig / als sein Hof-Lager / werde innegehabt haben; wie es sich dann auch findet / daß er ums Jahr 1620. allhie / sein Herr Bruder / Hertzog Görg Rudolph aber / der Anno 1595. auff diese Welt kommen / zur Lignitz Hof gehalten / und daß ein jeder etliche junge Herren gehabt; wiewol gedachter Nehel saget / daß im Jahr 1641. Hertzog Johann Christian zu Lignitz / ohne Kinder / und Hertzog Görg Rudolph / so Kinder / und Hertzog Görg Rudolph / so Kinder / zu Brig / ihr Hof-Lager gehabt. Welche [135] 2. widerwertige Meynungen die jenige zu vertragen wissen werden / denen diese Sach besser / als uns weit Abwesenden / bekandt ist. Was aber die Stadt Brig anbelangt / so ligt dieselbe 6. kleine Meilen von Breßlau; und soll ihr Nam von dem Polnischen Wort Berega herkommen / welches in Teutscher Sprach ein hohes Ufer heisset; und zwar auß dieser Ursachen / weiln um die Stadt das Ufer an der Oder / auff der Teutschen Seiten / gegen Mittag zu / so hoch liget / das der Oder-Fluß daselbst nicht zu überschwemmen pfleget. Etliche seyn in denen Gedancken / als solte Brig eben die Stadt Brigitium seyn / so Käiser Valentinianus belägert / so sonsten Bergentio genant / und zum Illyrico gerechnet wird / allda er Anno 375. gestorben ist. Welches aber ungewiß. Dieses aber ist gewiß / daß Bretislaus II. Hertzog in Böheim / Anno 1096. die Stadt Brig mit Gewalt eingenommen / geplündert / zerstört und geschleifft / welche hernach wieder auffgebauet / und von Boleslao, Hertzog zu Schweidnitz / (welcher Hertzog Heinrichs deß Dicken allhie 3. Söhne Vormund / und deßwegen selbiger Zeit Herr über Brig war) zusamt dem Schlosse / mit einer Mauer umzogen / und / seinen Pupillen zum besten / mit Wällen und Gräben / bevestiget worden; die hernach die Hertzogen Fridericus II. Georgius II. und Joachimus Fridericus, Hertzogen zur Lignitz und Brig / als die / vermög habender absonderlichen Privilegien / mit bauen und bevestigen / es zu thun wol befugt waren / noch mehrers bevestiget haben. Ihre Grösse und Disposition an Gassen / ist der Stadt Franckfurt an der Oder nicht fast ungleich. Sie ligt auff einem gar schönen ebenen Boden / in guter und gesunder Lufft / auch in sehr fruchtbaren und köstlichen Aeckern. Es gibt viel Teiche herum. Gegen Mitternacht zu / hat es einen mächtigen grossen Wald. Die Kirch zu S. Niclas / als die Pfarrkirch / ist ein hohes und mächtig grosses steineres Gebäu / mit allem Fleiß verfertiget; an welcher zween altfränckische starcke und dicke Thürne stehen. Die Thum-Kirche / welche viel kleiner / aber zierlich / hat einen künstlichen Predig-Stul / welcher / zusamt dem Fundament in der Erden / ein einiger Stein / und von Strehlen Anno 1573. den 16. Augusti / mit 16. starcken Pferden / hieher gebracht / zu einem Predig-Stul außgehauen und polirt / schöne Biblische Historien darein gestochen / und mit Farben / etc. angelegt worden ist. Der Fürsten Stamm-Register ist in dieser Kirchen sehr artlich außgefertiget; die Fürstliche Grufft aber / oder die Begräbnuß / ist unter der Kirchen. Vor dem Opplischen Thor ist ein neue Kirche zur H. Dreyfaltigkeit. Die Fürstliche Schul allda / hat Hertzog Görg der Ander Anno 1564. und folgende Jahr / mit grossen Unkosten / statlich in Stein auffbauen / und auff jedwedere Seiten deß Tachs / oben mit 9. Gibeln (Aerckern) nach Anzahl der Musen / zieren lassen. Ist Anno 1569. eingeweyhet worden. Die Stadt-Schul ist auch gantz steinern / darinn die Buchdruckerey gehalten wird. Es hat da zween Spitäl / ein Seelen-Hauß und Brech- oder Infection-Hauß. Die Fürstliche Burgk ist Anno 1544. von neuen zu erbauen angefangen worden; darbey ein Lust- und Baum-Garten / Renne-Bahn / etc. Das Rathhauß ist groß und statlich / und ist der Platz groß und viereckicht. Das Zeughauß / und nicht weit davon / gegen der Oder / die sehr grosse Fürstliche Mühl / mit verdeckten Rädern / seyn auch zu sehen. Die Gassen seyn wol disponirt und die Häuser mehrern Theils von Stein. Es hat auch allda / vor dem jetzigen Krieg / gewaltige Vorstädte / Vorwerck und Gärten / gehabt. Vor dem Oder-Thor / auff der mächtigen grossen Au / halten die Polen jährlich drey Ochsen-Märckt / nemlich auff Trinitatis, Jacobi und Marien Geburt / da viel tausend Ochsen hinkommen und weit getrieben werden. Für dem Breßlauischen Thor / über die Ratte hinauß / ist ein langes nutzliches Steinpflaster wider die böse Wege verfertiget / an welches Ende ein breiter und hoher Stein / mit schwehrer Menschen- und Roß-Mühe / auß dem Strehlischen Steinbruch dahin gebracht / ist auffgerichtet worden / darinn der Schlesische Adler / und nachfolgende Verß gehauen seyn.
Straverunt alii nobis, nos posteritati,
Omnibus at Christus stravit ad astra viam.
Es hat zu Brig / in Ehe-Sachen / ein [136] Consistorium, und seyn da viel der Augspurgischen Confession Zugethane / auch auß frembden Landen / ordinirt / vor diesem worden / und vielleicht noch. So hat es auch daselbst löbliche Stadt-Ordnungen / darunter dann diese seyn: I. Man soll keinen guten Montag machen, II. Bey Nacht nicht baden. III. Nichts Unsaubers außgiessen. IV. Kein Vieh auff dem Platz und der Gassen umgehen lassen. V. Keine Jungfrau vom Tantze heimführen. VI. Es solle Niemand im tantzen sich verdrehen. VII. Man soll sich zeitlich nach Hauß verfügen. VIII. Bey keinen Nacht-Täntzen sich finden lassen. IX. Die Kinder fleissig zur Schule halten. X. Viel Heu und Streu in der Stadt nicht verstecken / etc. Es führet die Stadt in einem rothen Schilde / drey eysenfarben Ancker / an einem Ringlein / zum Wappen. Und hat sie vom Wasser / Feuer und Krieg / viel außstehen müssen. Und haben sonderlich Anno 1428. die Hussiten auß Böheim / die Stadt / samt dem Schloß / auch Closter und Kirche / verbrennet. Anno 1507. den 19. Augusti / hat ein Zimmermann der gern Arbeit gehabt hätte / die Stadt angezündet / und 69. Häuser in brand gesetzt / hat auch alle Brunnen-Schwengel / mit den Eymern / abgehauen: ist aber wieder mit Feuer gestrafft worden. Und diese bißher geführte Beschreibung ist guten theils / auß deß Curei, durch Schickfusium vermehrten / Schlesischen Chronik / so Anno 1625. außgangen / genommen worden. Anno 1628. den 29. Aprilis / alten Calenders war allhie ein schröcklich Ungewitter. Anno 1633. den 8. 18. Jenner / brachten die Schwedisch-Sächsische und Brandeburgische / durch Accord / ihre Besatzung in Brig. Es wurde aber diese veste Stadt Anno 1635. nach dem Pragerischen Schluß / restituirt / und Käiserliche Besatzung hinein gelegt; es kamen auch die Fürsten / so deß Religions Frieden im Römischen Reich fähig seyn / bey Ihro Käiserl. Majestät wieder zu Gnaden. Um dem 17. Brachmonat Anno 1642. ward Brig mit 6. Schwedischen Regimentern berennt; den 18. dieses / das Fußvolck / und die Stücke / darvor gebracht / und zur Belägerung ein Anfang gemacht; darinnen die Besatzung rebellisch sich zu erzeigen angefangen. Es lagen / ausser der obgedachten 3. jungen Hertzogen von Brig / damals in der Stadt / die 2. Obristen / Ranft und Mörder / mit 1200. Soldaten / und mangelte es an Außfallen / und Gegenwehr / nicht. Allein wolten die Soldaten Geld haben / deßwegen dann zwischen dem Hertzog / der Burgerschafft / dem Commendanten / und den Soldaten / eine Uneinigkeit entstunde: Unterdessen aber die Schwedischen nicht feyerten / die Fürsten-Schul / oder das Gymnasium, beschädigten / das Schloß übel zurichteten / und ziemlich Volck von den Belägerten verderbten. Gleichwol / unangesehen sie so grossen Ernst / als an einigem Ort / darvor gebraucht / minirt / Feuer-Ballen / Stein / und bey 150. Granaten / hinein geworffen; so haben sie doch den 25. Heumonat / neuen Calenders / bey der Nacht / mit Hinterlassung 1500. wo nicht gar 2000. Mann / ausser anderm grossen empfangenen Schaden / darvon abziehen müssen / als sie der Käiserlichen starcken Anzug / zum Entsatz / vernommen hatten.