Topographia Braunschweig Lüneburg: Fürstenberg

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Topographia Germaniae
Fürstenberg
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Gandersheim Stifft
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1654, S. 84–85.
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[T21]
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Fürstenberg.

Das Fürstliche Braunschweigische Wolffenbüttelische Schloß vnd Ampthauß Fürstenberg / soll von den Ruhe-Graffen von Dassel fundiret / vnd hernachmals von Hertzog Heinrichen dem Aeltern renoviret / vnd der Nahme anfangs dahero entstanden seyn / daß / weiln der Berg / worauff das Hauß gefasset / so nahe der Forst oder dem Holtze gelegen / es Forstenberg genennet worden / Etliche aber / daß / wie der Berg den Fürsten von Braunschweig / sampt der Graffschafft Eberstein angefallen / vnd zu dero Zeit von denselben in etwas renoviret / wäre es von den Leuten Fürstenberg genennet worden.

Dieses Hauß vnd Ampt soll folgender gestalt auß der vorgemelten Ruhe-Grafen Hände kommen seyn; nach dem der Graff sich mit einem Fräwlein von Schelnstein ehelich eingelassen / vnd die Herrschafft Schelnstein eine Voigtey zu Northeimb zu exerciren / vnd deßwegen daselbsten einen Voigt / ihre jura zu beachten / sitzend gehabt / deßwegen gemelte Herrschafft mit dem Stifft daselbsten in Streit vnd Irrunge gerahten / worinn mehrgedachter Graff von Dassel / als ein junger hitziger Herr / wegen angefangener Freundschafft sich auch gemischet / vnd durch etlicher Leute Anhetzung / Rahts worden / das Stifft vnd Closter in Northeimb auff eine bestimpte Zeit / in Brand stecken zu lassen / Massen dann erfolget / vnd noch heutige Stunde die daselbst verhandene rudera, sonderlich der gewesenen stattlichen Kirchen noch stehendes Maurwerck / bezeugen. Worüber dann dieser Graff für dem Röm. Reich / auch dem Papst / von dem Orden deß Closters hart angeklagt / auch bannisiret / endlich aber durch vornehmer Herren vnd Potentaten Vermittelung / wieder perdoniret worden / solcher gestalt / daß er vnter andern Puncten / für solche Außsöhnung / Fredelslohe / woselbsten das mahl noch eine kleine Capell gestanden / vnd eine grosse Walfahrt dahin gelegt gewesen / ein Closter bawen / sich seiner Heyraht begeben / vnd die Braut in sothanes Closter / [85] selbiges / als eine Domina zu verwalten / geben solte; Welches dann geschehen / vnd dero Behueff der Ruhe-Graffe / das Ampt Fürstenberg vmb ein gewiß stück Geld / dem Graffen von Eberstein verkauffen müssen / vnd hat nach dem gedachte Domina das Closter ins dritte Jahr verwaltet. Ist also das Ampt Fürstenberg / wie die Graffschafft Eberstein loß gefallen / mit derselben ans Hauß Braunschweig kommen.

Dieses Schloß ist auff einem zimlichen Steinfelsen / dahero es dann an Wasser gebricht / vnd dasselbe durch Röhren hinauff geleitet werden muß / belegen / in form vnd maß zweyer Häuser / mit zwey Zugbrücken / mit festen Mauren vmbgeben; derogestalt / daß wann es mit nohttürfftigen Leuten versehen / selbiges nicht so leichtlich übermeistert werden kan / vnd ist der hinderste Platz auff einer hohen Mauren / mit einem Vmbgang (woselbsten es einen über alle maß lustigen Prospect ins Stifft Paterborn vnd Corvey / auff die Statt Höxer / vnd die gantze schöne gegend abgibt / begriffen / gestalt dann vnter solchem Berge / gerade vnterm Hause / ein herrlicher fliessender Brunn / welcher mit Mauren / vnd einem Gewölbe / gleich einem Keller beschlossen / vmbgeben / selbiger kan mit Fischen auß dem Fürstenbergischen Pfuel / als ein sonderliches pertinentz Stücke / vnd Gehege Wasser / allemahl besetzet seyn vnd bleiben.

Die Wolgelegenheit dieses Ortes ist / wegen der allbereit angezogenen überauß lustigen gegend / billig zu loben / Ist daneben mit nohttürfftiger Fruchtbarkeit / arthafftigen Landes / Wiesen vnd Holtzes / stattlicher Mastung / wie nicht weniger guten Mergel / das Land zu begütigen / auch Steinkuhlen / worauß bequeme Steine / Häuser damit zu bedecken / auch Lägersteine / Pflaster in Höffen vnd Gassen damit außzulegen / gebrochen werden können / von dem lieben GOtt reichlich begabet vnd gesegnet.

Dieweil auch das Fürstl. Hauß Braunschweig Wolffenbüttel von langen Jahren hero / die Edele Voigtey in der Statt Höxer / neben der Schutz-Gerechtigkeit / auch anderen juribus zu exerciren / gehabt vnd noch / auch daselbsten einen Voigt / welcher Ihr Fürstl. Gn. jura über die Halßgerichte / vnd sonsten andere Gewaltthaten / neben dem Amptmann zum Fürstenberg beobachtet / bestellet / auch die Einnahme vnd Gefälle Derselben zu Register einbringen muß / das Hauß Fürstenberg auch nicht fern von der Statt Höxer abgelegen / dieselbe Statt aber / (angesehen selbige ein Grentz-Ort / vnd guter Paß zwischen dem Westphälischen vnd Nieder-Sächsischen Creisse ist) über alle masse / als wol kein Ort im Römischen Reiche zu finden / bey diesem vorgangenen Kriegs-Vnwesen hart betroffen / vnterschiedliche mahl so wol durch Sturm / als Accord eingenommen / offters gantz außgeplündert / die Einwohner niedergemacht / vnd wegen der continuirlichen Guarnisonen / Durchzögen vnd Verheerungen / fast zu grund gerichtet / vnd ruinirt worden / als ist durch solche Höxerische Lermen / das Hauß vnd Ampt Fürstenberg offters mit berühret / vnd erbärmlich in Verderb gesetzet worden.