Topographia Westphaliae: Soest
Ligt in der Graffschafft Marck / nahend Loen / nicht weit von der Lipp / in ebnem Feld / vnd zwischen gar fruchtbarn Feldern. Hat ein doppelte Maur vnd tieffe Gräben / auch 30. Thürn / vnd darunter 6. Hauptthürn / so hoch / starck / vnd an der innern Maur / zum Schutz der Statt / stehend / rings herumb / vnd wolversehen / auch 10. Pforten / oder Statthor: Vnd 6. gemeine Bürgermühlen / denen man das Wasser nicht nemmen kan. Gelen. schreibet / sie gehöre dem Ertzbischthumb Cölln. Es gibt da viel Kirchen / vnter welchen die gar grosse zu S. Patroclo, dem Märtyrer / gar berümhbt / vnd eine Probstey ist / auch einen sehr hohen Thurn hat. Vnd wird selbiger Heilige für der Statt Patron gehalten. Wichboldus, der 63. Bischoff zu Cölln / so An. 1306. gestorben / ligt allhie begraben. Sonsten ist die Statt in 10. Pfarren außgetheilt / vnd wird / nach Münster / für die fürnembste / vnd gröste Statt in Westphalen gehalten / die 2. Meilen von der Lippstatt gelegen / vnd vor dem jetzigen Krieg gar Volckreich gewesen ist. Soll vor diesem allda nur ein Schloß gestanden seyn / dabey nach vnd nach / wegen der guten Gelegenheit deß Orts / eine Statt auffkommen / vnd dieselbe stätigs vermehret worden; daher ihr auch der Namen / gleichsam Zusat / oder Zusatz / kommen seyn solle. Hat viel vmbgelegene Dörffer vnter ihr. Vnd seyn von dannen viel gelehrte / vnd Kriegstapffere Leute entsprungen; vnd wird daher noch heutigs Tags vom Hanseatischen Bund / in welchem sie ist / geehret; Vnd wann etwas fürfällt / so deß Bunds halber den benachbarten Stätten anzuzeigen / so zu gemeiner der Stätte Wolfahrt dienet; dieselbe aber / wegen allerhand Verhinderungen / bey den Bundstägen / selber nit erscheinen können / so wird solches entweder dieser / oder der Lippstatt / zugeschrieben. Es gibt vnter der Burgerschafft auch Geschlechter / die Saltz Junckern im Dorff Passendorff / da ein Saltzwesen / seyn. So hat die Statt vnderschiedliche Privilegia, vnter welchen auch dieses / daß sie / vor andern Westphälischen Stätten / nicht allein auff ihrem eygenen / sondern auch deß benachbarten Fürsten Grund vnd Boden / allerhand Wild jagen / vnd fällen darff; vnd die hohe vnd nidere Obrigkeit / hat. Keyser Friderich der Erste / hat diese Statt dem Ertzbischoff Reinoldo zu Cölln / zusampt dem gantzen Hertzogthumb Westphalen / biß gar nahend an den Rhein / wegen seiner trewen Dienste / so er ihm / in Belägerung der Statt Meyland / von welcher Hertzog Heinrich der Löw / zu Sachsen / gewichen war / trewlich geleystet / gegeben; welches Hertzogthumb sein Nachfolger / Ertzbischoff Philippus, mit mehrern persönlichen Diensten / vnd Liefferung 50. Marck lötiges Silbers / ihme / vnd seinen Successoribus, von gemeltem Keyser / kaufflich / vnd erblich / zuwegen gebracht hat. Es haben aber die von Soest sich beklagt / daß von einem der folgenden Ertzbischoff zu Cölln / ihnen in ihren Freyheiten Eintrag geschehe; daher sie auch von selbigem Ertzstifft gewichen seyn / vnd in deß Hertzogen von Cleve / vnd Berg / vnnd Graffen zu der Marck / Schutz / sich begeben haben; vnter welchem sie seithero deß 1440. Jahrs / lebet, wiewol sie / nach deß letzten Hertzogs Tod / viel außgestanden / vnd benebenst der obgedachten Lippstatt / ein weil deß Herrn Churfürsten von Brandeburg / Hertzogen zu Gülch / Cleve vnd Berg / etc. ein weil der vereinigten Niderländer / ein weil anderer Besatzung / einnehmen / vnd sonsten deß Kriegs Vngemach erfahren müssen; dessen sie auch vor der Zeit nicht geübriget gewesen. Dann vorangedeuter Ertzbischoff von Cölln / Namens Dieterich / von deme / die Statt Soest / zum Hertzogen Adolpho von Cleve / gefallen war / hat Hertzog Wilhelmen zu Sachsen vmb Hülff angeruffen / welcher bald mit einem Böhmischen Kriegsheer kommen / vnd / sampt andern deß Ertzbischoffen Helffern / die eine grosse Menge Volcks darfür gebracht / die Statt sehr hart belägert / ihr grossen Schaden zugefügt / vnnd sie gestürmet / aber gleichwol nicht erobert. Es hat hierauff besagter Hertzog von Cleve / der ihr / durch seinen Sohn Joannem, vnd den Graffen von der Lippe / in besagter Belägerung starcke Hülff gethan / sie bey ihren Freyheiten gelassen; wie dann die Statt in den alten Reichs Registern Monatlich auff 20. zu Roß / vnd 120. zu Fuß / angelegter / sich befindet / die aber folgends die Hertzogen von Gülch / vnd Cleve / sine onere eximiert haben / gleichwol die Sach noch An. 1602. in Camera beruhet hat. Vnd wird sie noch vnter die Reichs-Stätte deß Westphälischen Craisses gesetzt. Es gehen auch die Appellationen von hinnen nach Speyer. Siehe Thom. Mich. de Jurisd. th. 54. lit. G. 3. p. 53. Daß ist diese Statt die vergangene Jahr viel außgestanden / dessen ist hieoben gedacht worden. Vnd seyn davon die Geschichten der Jahren 1616. (in welchem die Spanier den 8. Aprilis) 1622. (darinn Hertzog Christian von Braunschweig / Bischoff zu Halberstatt / im Januario) vnd 1625. (in welchem den 12. Februarij / die Brandeburgische / gantz vnversehens / sie eingenommen haben) zu lesen. Anno 1633. im Decemb. bekam sie Hessische Besatzung. An. 1636. ward sie im Septemb. von den Keyser erobert / vnd durch Fewer vbel verderbt. Anno 1638. im Januario / nahmen sie die Hessische durch einen Kriegslist ein / verliessens aber wider. Anno 1640. im September / ward sie wider von den Hessischen / auß der Lippstatt / vberfallen. Ohne was sie sonsten erlitten hat / vnd vns vnwissend ist. Es ligt nicht weit davon der fürnehme Flecken Loen / auch in der Marck / vnd bey den Gräntzen deß Hertzogthumbs Westphalen.