Gesetz, betreffend die Abänderung der Maaß- und Gewichtsordnung
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(Nr. 976.) Gesetz, betreffend die Abänderung der Maaß- und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868. Vom 7. Dezember 1873. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: Einziger Paragraph.
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