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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4

Fiskus wider Goldstein führte der Angeklagte nicht den Vorsitz. Er hat aber auf Anfrage der Frau Granzow mitgeteilt: er werde bemüht sein, dem Schwiegersohn des Goldstein, Herrn Zernik aus den Akten Mitteilung zu machen. Zernik hat Blumenberg 10 000 Mark versprochen, wenn durch seine Bemühungen ein Vergleich herbeigeführt oder der Prozeß für Goldstein einen günstigen Ausgang nehme. Der Angeklagte Blumenberg hat nun, unter Mißbrauch seines Richteramtes, widerrechtlich die Vorlegung der Akten gefordert. Das frühere Preußische Obertribunal hat allerdings entschieden, daß die Verletzung einer Amtspflicht eine Amtshandlung zur Voraussetzung habe. Das Reichsgericht hat diesen Standpunkt verlassen und entschieden, daß auch durch eine Privattätigkeit eine Verletzung der Amtspflicht begangen werden kann. Ein solcher Fall liegt hier vor. Der Gerichtshof hat mithin für tatsächlich festgestellt erachte, daß der Angeklagte dreier Amtsverbrechen im Sinne des Paragraphen 332 des Strafgesetzbuches schuldig ist. – Bei der Strafzumessung hat der Gerichtshof erwogen, daß ein Schaden nicht entstanden ist und daß der Angeklagte durch Ausbeutung von Wucherern auf die Bahn des Verbrechens gedrängt worden ist, er hat daher dem Angeklagten mildernde Umstände zugebilligt. Adrerseits hat der Angeklagte sein Richteramt in der frivolsten Weise geschändet. Er hat das höchste Rechtsgut, die Unparteilichkeit und Unbestechlichkeit der preußischen Richter in schnödester Weise mit Füßen getreten und dadurch das Ansehen des preußischen Richterstandes in unerhörter Weise geschädigt. Der Gerichtshof hat in Anbetracht dieses Umstandes eine erhebliche Strafe für angezeigt erachtet. Für die beiden ersten Amtsverbrechen sind daher je 1½ Jahre Gefängnis für das dritte Amtsverbrechen 1 Jahr Gefängnis als angemessen erachtet worden. Der Gerichtshof hat außerdem in der Mobiliarverpfändung 11 Fälle des Betruges, im Falle Großmann Unterschlagung, in den

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 124. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/128&oldid=- (Version vom 13.12.2023)