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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4

Fällen Olendorf, Lewy und Richter je einen Betrug, im Falle Chrobock eine versuchte Unterschlagung, im Falle Hoffmann einen versuchten Betrug und im Falle Scholz einen vollendeten Betrug wider Großpietsch und Schröder und endlich mehrere Arrestbrüche und einen Siegelbruch für vorliegend erachtet. Der Angeklagte konnte nach Lage der Dinge nicht annehmen, es werde ihm gelingen, durch Verheiratung mit einer vermögenden Dame seine Gläubiger zu befriedigen. Der Angeklagte hat sich also im Sinne der §§ 332, 263, 246, 43, 136 und 137 des Strafgesetzbuches schuldig gemacht. Bei der Strafzumessung hat der Gerichtshof erwogen, daß es dem Angeklagten, wenn er mäßig gelebt hätte, sehr wohl möglich gewesen wäre seine Schuldenlast von 8000 Mark abzutragen. Anstatt dessen schaffte sich der Angeklagte eine kostbare Möbeleinrichtung an, kaufte sich Uhren bis zu 2000 Mark, unternahm kostspielige Reisen und machte an Damen kostspielige Geschenke. Der Gerichtshof hat ferner erwogen, daß der Angeklagte auch die Betrugs- und Unterschlagungsfälle unter Mißbrauch seines Amtes als Landgerichtsrat begangen hat. Der Gerichtshof hat daher, in Gemäßheit des § 74 des Strafgesetzbuches, auf eine Gesamtstrafe von 5 Jahren Gefängnis erkannt. Der Angeklagte befindet sich seit 9 Monaten in Untersuchungshaft. Mit Rücksicht hierauf werden 6 Monate in Abrechnung gebracht. Der Gerichtshof hat aber auch die Überzeugung erlangt, daß der Angeklagte eine ehrlose Gesinnung an den Tag gelegt hat, er hat daher dem Angeklagten Blumenberg die bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 4 Jahren aberkannt. – Bezüglich Abrahams hat der Gerichtshof für nachgewiesen erachtet, daß sich Abraham in den Fällen Ollendorf, Lewy und Richter je eines vollendeten Betruges schuldig gemacht hat. Er hat diese Betrugsfälle in ganz raffinierter Weise vorbereitet. Es war ihm auch bekannt, daß Blumenberg Uhren und Ringe nur kaufen wollte, um sie sofort zu verpfänden. Abraham war die eigentliche

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 125. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/129&oldid=- (Version vom 13.12.2023)