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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4

Triebfeder für die verbrecherischen Handlungen Blumenbergs. Es liegt Betrug im Rückfalle vor. Der Gerichtshof hat aber in Betracht gezogen, daß die Vorstrafen Abrahams nur geringe waren, er hat ihm daher auch mildernde Umstände zugebilligt. Andererseits mußte im Hinblick auf die Handlungsweise des Angeklagten das Strafmaß erheblich sein. Der Gerichtshof hat daher gegen Abraham auf zwei Jahre Gefängnis erkannt und da er sich auch seit 9 Monaten in Untersuchungshaft befindet, 6 Monate in Abzug gebracht. Auch sind dem Angeklagten, mit Rücksicht auf seine an den Tag gelegte ehrlose Gesinnung, die bürgerlichen Ehrenrechte auf vier Jahre aberkannt worden. Bezüglich des Angeklagten David Hepner hat der Gerichtshof in dem Falle Großpietsch und Schröder eine Beihilfe zum Betruge gefunden. Da Hepner noch nicht vorbestraft ist, hat der Gerichtshof nur auf 500 Mark Geldstrafe, im Unvermögensfalle auf 50 Tage Gefängnis erkannt. Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, sind den Angeklagten, soweit Verurteilung erfolgt ist, die Kosten des Verfahrens auferlegt worden. – Der Angeklagte Blumenberg nahm anscheinend das Urteil mit ziemlichem Gleichmut entgegen. Der Angeklagte Abraham war förmlich zusammengebrochen, er weinte heftig.

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 126. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/130&oldid=- (Version vom 13.12.2023)