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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4

alle die Vorwürfe, welche seit langer Zeit und systematisch gegen das Auswärtige Amt geschleudert wurden, in nichts zerfallen, daß sie unwahr sind von A bis Z. Und das ist meiner Überzeugung nach im vollsten Umfange erreicht. Was nun die Artikel der „Welt am Montag“ betrifft, so liegt bei Leckert und Lützow Beleidigung wider besseres Wissen vor. Leckert bestreitet seine Schuld und sagt, er hätte dem Lützow keine Information gegeben, die in die Presse kommen sollte, alles sei nur gesprächsweise erzählt worden. Ferner behauptet er, daß er nicht den Namen Eulenburg genannt habe. Aber diese Behauptungen sind Ausflüchte, denn es steht fest, daß Leckert einen wenigstens im Inhalt ähnlichen Artikel vor der Veröffentlichung in der „Welt am Montag“ schon dem Zeugen Rippler zur Veröffentlichung angeboten hat. Ferner ist erwiesen, daß Leckert den Lützow nach dem Erscheinen des ersten Artikels in der „Welt am Montag“, der ja in der gesamten Presse – zu ihrer Ehre sei es gesagt – mit Recht als kecke Erfindung und erlogene Behauptung gebrandmarkt wurde, mittels Postkarte zur Besprechung des weiteren Operationsplanes aufforderte. Er räumte hierdurch seine Täterschaft gewissermaßen ein. – Man muß sich verwundert fragen, kann denn ein nur einigermaßen vernünftiger Mensch solch eine Nachricht für wahr halten, wenn er nicht einen zuverlässigen Gewährsmann hat. Besteht hier aber ein Gewährsmann? Nie und nimmermehr! Es handelt sich vielmehr um den „großen Unbekannten“. Hat der Angeklagte aber keinen Gewährsmann, so hat er sich die Sache eben aus den Fingern gesogen, mag dies noch so unglaubwürdig erscheinen. Bei einem solch hohlen Renommisten ist es schon zu glauben. Welch eine Unverschämtheit von Leckert, zu behaupten, daß er eine Audienz beim Reichskanzler gehabt habe! Und mir scheint, er glaubt noch heute, daß er eine Audienz beim Reichskanzler gehabt hat. Wie hat der Angeklagte nicht Herrn Werle, den Verleger des „Breslauer Generalnzeiger“

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 216. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/220&oldid=- (Version vom 12.11.2023)