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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4

über die Bastonade machen. Breithaupt sagte, als Strafmittel sei sie nicht angeordnet worden, aber den Zögling Schwarzenberg habe er auf die Fußsohlen schlagen lassen, weil er mit den Füßen die Schläge abzuwehren suchte. – Die anderen Angeklagten stimmten im allgemeinen den Angaben Breithaupts über das in Mieltschin übliche Straf- und „Erziehungs“-System zu. Sie selber seien sich, indem sie die angeordneten Züchtigungen vollzogen, nicht bewußt gewesen, daß sie sich strafbar machten. Breithaupt habe sie über diesen Punkt beruhigt, und auf ihn habe man sich verlassen. – Engels bemerkte: Er habe Pastor Breithaupt wegen seiner Erziehungsmethode einmal Vorhaltungen gemacht. Der Pastor habe ihn darauf nicht wenig „angehaucht“ mit dem Bemerken: das sei nicht seine Sache, mit Humanität und Menschenliebe sei bei den Knaben nichts auszurichten. Im weiteren bestätigte Engels, daß Breithaupt einmal den Zögling Schwarzenberg, weil dieser strampelte, auf die Fußsohlen schlagen ließ. Gegenüber seiner in der Voruntersuchung gemachten Angabe, daß Breithaupt für den Zögling Mauthe ausdrücklich 200 Schläge angeordnet habe, erklärte er jetzt, so genau wisse er das nicht. Übrigens seien dann tatsächlich „nur“ 60 bis 70 Schläge gegeben worden. Geschlagen habe er (Engels) zuweilen auch aus eigener Machtvollkommenheit, weil er Breithaupts Zustimmung stillschweigend voraussetzte. Er hatte die Klopfpeitsche anschaffen müssen. In wessen Auftrag und zu welchem Zweck der Erziehungsgehilfe Listander diese angeblich zum Kleiderreinigen bestimmte Peitsche habe zusammendrehen müssen, stehe nicht fest. Der Vorsitzende bedauerte, daß der Zeuge Listander nicht zu finden sei. – Wrobel bemerkte: Er habe auf seine Bedenken sich einmal von Breithaupt sagen lassen müssen: „50 Hiebe können die Jungen vertragen.“ Im Arrest wurden die Zustände erst anders, als die Untersuchungskommission dagewesen war. – Wendland: Er habe nie Bedenken gehabt. Über Mauthe

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 4. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 236. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_4_(1911).djvu/240&oldid=- (Version vom 16.12.2023)