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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6

vertagt werden würde, sondern nur, daß ein Gericht sich wohl nicht dazu hergeben werde, solche Anwürfe in Abwesenheit der betreffenden Zeugin entgegenzunehmen. Ich habe gefragt, ob die Verteidiger nicht auf eine Reihe vorgeschlagener Zeugen verzichten wollten, da sonst wohl eine Vertagung notwendig werden würde. Ich werde in Zukunft mein Benehmen danach einrichten, daß solche privaten Besprechungen nicht in dieser Weise verwertet werden. Die Entsendung eines Gerichtsarztes nach Meran habe nicht ich, sondern die Kammer abgelehnt. Wir haben uns gesagt, daß eine einmalige Untersuchung durch einen Gerichtsarzt zu nichts führen könne, abgesehen davon, daß ein preußischer Gerichtsarzt in Österreich nicht zuständig ist und die Zeugin nicht gezwungen werden kann, aus dem Ausland hierher zu kommen. Von einer schlechten Behandlung des Angeklagten im Gefängnis ist mir nichts bekannt. Was die Behauptung des Angeklagten betrifft, daß das Urteil bereits nach der ersten Verhandlung festgestellt worden sei, so weiß ich nicht, wer so etwas erzählt haben soll; ich weiß aber, daß wir in der Kammer keinen irgendwie dahin auszulegenden Beschluß gefaßt, noch irgend etwas über die Höhe der Strafe gesprochen haben. Es ist also in keiner Weise ein Urteil schon festgelegt. Was die behauptete Anfrage des Staatsanwalts bei dem Onkel des Angeklagten, dem Botschafter in London, betrifft, so erkläre ich, daß ich von der Sache absolut nichts weiß. – Landrichter Kriener: Ich erkläre, daß ich mich nach keiner Richtung hin für befangen halte. Von einer Äußerung über den Erwerb des Geldes durch den Angeklagten, weiß ich überhaupt nichts mehr. Dagegen erinnere ich mich, die Frage an Justizrat Meschelsohn, ob er Syndikus der Firma A. Wertheim sei, gerichtet zu haben. Ich erkläre, daß dies lediglich zu meiner persönlichen Information dienen sollte. – Landgerichtsrat Elsner: Ich erkläre, daß ich mich nach keiner Richtung hin befangen fühle. Da gegen mich irgendwie

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 156. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_6_(1912).djvu/160&oldid=- (Version vom 2.2.2024)