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ADB:Adalbert I. (Erzbischof von Hamburg-Bremen)

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Artikel „Adelbert, Erzbischof von Hamburg-Bremen“ von Ernst Steindorff in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 56–61, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Adalbert_I._(Erzbischof_von_Hamburg-Bremen)&oldid=- (Version vom 4. Dezember 2024, 08:56 Uhr UTC)
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Adelbert: Adalbert, Erzbischof von Hamburg-Bremen (geb. um 1000?), gest. 16. oder 17. März 1072, einer von den drei Söhnen, welche der sächsisch-thüringische Graf Friedrich Herr von Goseck a. S. mit seiner wahrscheinlich dem Weimarischen Grafenhause entstammenden Gemahlin Agnes erzeugte. A. selbst liebte es, seinen Stammbaum u. A. auf die Griechin Theophano, Gemahlin Kaiser Otto’s II. zurückzuführen; ob mit Recht? Auch das unläugbar vorhandene Verwandtschaftsverhältniß zwischen A. und den Wettinern ist dunkel. Für Adalberts ganzes Leben wurde entscheidend, daß seine Mutter, eine Frau von höherer Bildung, welche noch die Klosterschule von Quedlinburg durchgemacht hatte, ihn zum Kirchendienst bestimmte und ihn zu diesem Behuf an das Domstift [57] in Halberstadt brachte. Von hier aus begann er seine Laufbahn als Subdiacon der genannten Kirche, um dann mit der Zeit zur Würde eines Dompropstes emporzusteigen. Daß er dabei zeitweilig, etwa 1044 und zu Anfang 1045 König Heinrich III. als Kanzler für Italien diente, ist höchst wahrscheinlich, obwol nicht ausdrücklich bezeugt; jedenfalls muß A. dem König spätestens damals persönlich bekannt und werth geworden sein. Denn als am 15. April 1045 das hamburgische Erzstift durch den Tod des Erzbischofs Alebrand – Becelin erledigt wurde, da war es A., der vom Könige investirt und von zwölf Bischöfen zu Aachen, wie es scheint Mitte Juli 1045, besonders feierlich ordinirt, an Becelins Stelle trat – eine in jeder Beziehung ausgezeichnete und bedeutende Persönlichkeit von edler Gestalt, regen Geistes, in seltenem Grade beredt; makellos in seinem Lebenswandel, aber frei von mönchischer Askese; wohlwollend gegen Niedere, aber stolz gegen seines Gleichen, und wie Magister Adam von Bremen, sein Geschichtschreiber, versichert, während seiner besten Tage nur tadelnswerth wegen eines Hanges zur Eitelkeit, welche allerdings mit den Jahren immer stärker wurde und schließlich in Verbindung mit anderen Untugenden und Schwächen alle besseren Eigenschaften in dem Wesen des Mannes so sehr zurückdrängte, daß selbst ein so warm mit ihm sympathisirender Beobachter wie Adam nicht umhin kann, ihn einer wirklichen Entartung zu zeihen. – A. begann seine Thätigkeit insofern unter günstigen Auspicien, als damals in dem großen außerdeutschen Gebiet der Erzdiöcese sehr christlich gesinnte Fürsten herrschten: in Dänemark und Norwegen König Magnus, ein Sohn des als Märtyrer verehrten Olafs d. H., in Schweden König Anund Jacob, dessen Vater Olaf Skautkonung das westgothländische Bisthum Skara gegründet hatte; unter den zur Diöcese Hamburg gehörigen Ostseewenden aber war eben damals zur Alleinherrschaft gelangt Godschalk, ein Sohn des christlichen Obodritenfürsten Uto und Eidam des späteren Dänenkönigs Svend Estrithson, beseelt von einem wahren Feuereifer, seine Unterthanen zum Christenthum zu bekehren. Ungünstig dagegen, ja geradezu verhängnißvoll für Adalberts ganze Regierung und weiteres Leben war der Umstand, daß er mit seinem nächsten Nachbar, mit dem Sachsenherzog Bernhard II. aus dem billungischen Hause, mit dem er u. A. die Residenz in Hamburg theilen mußte, von Anfang an auf gespanntem Fuße lebte und zwar hauptsächlich deshalb, weil A. sich entschlossen zeigte, das Recht seiner Kirche auf vollständige Immunität dem Herzog gegenüber nachdrücklicher zu wahren, als es seine letzten Vorgänger gethan hatten. Der Herzog andrerseits wollte in dem neuen Erzbischof nichts Anderes sehen, als einen ihm vom König gesetzten „Aufpasser“, dem er das Leben möglichst verbittern dürfe, und so kam es alsbald unter ihnen zu Reibungen, welche A. veranlaßten, sich neben seinen geistlichen Pflichten mit besonderem Eifer auch noch dem Dienste des Hofes und des Königs zu widmen, eifriger vielleicht, als er unter anderen Umständen gethan haben würde. Denn daß seine ursprüngliche Hofpolitik in ihrem letzten Grunde aus einer aufrichtigen, von persönlichem Ehrgeiz freien Hingebung an das Interesse seiner Kirche hervorging, das bekundete er wol niemals deutlicher, als auf jenem denkwürdigen Römerzuge Heinrichs III. (1046–47), wo man nach Absetzung von drei simonistischen Päpsten A. auf den Stuhl Petri erheben wollte, wo dieser aber die ihm zugedachte Ehre ablehnte und die Wahl auf einen seiner Halberstädter Collegen, Bischof Suidger von Bamberg, als Papst Clemens II. hinlenkte. – War nun aber schon vor dem Römerzuge Adalberts Verhältniß zu den Billungern schlecht gewesen, so wurde nach demselben durch allerlei Zwischenfälle ihre Feindschaft noch ärger, und es bedurfte, allem Anscheine nach, der persönlichen Einwirkung des Kaisers, um (1048 Ende des J.) ein Abkommen herbeizuführen, welches wenigstens von Seiten des Erzbischofs als [58] förmlicher Friedensvertrag aufgefaßt wurde, während allerdings die Billunger in Wahrheit nicht daran dachten, dauernd Frieden zu halten. Wesentlich gestützt durch jenes Abkommen entwickelte dann A. in den nächsten Jahren auf dem rein kirchlichen Gebiet nach allen Richtungen, namentlich als Metropolit der skandinavischen Völker und der zwischen Eider und Peene wohnenden Ostseewenden eine ganz außerordentliche und von entsprechenden Erfolgen begleitete Thätigkeit, so daß um 1050, während innerhalb des bisherigen Bereichs der Erzdiöcese die Zahl der Bisthümer, Stiftskirchen und Klöster überall im Steigen begriffen war, nach Norden hin sogar die ursprünglichen Grenzen überschritten und Island, Grönland, sowie die Orkneyinseln in den Bereich der hamburgischen Mission gezogen werden konnten. Kein Wunder daher, wenn Papst Leo IX., der zweite Nachfolger Clemens’ II. und, wie dieser, ein alter Freund Adalberts ihn durch eine Bulle vom 6. Jan. 1053 unter Hinweisung auf das Vorbild des Bonifacius zum päpstlichen Legaten und Vicar des h. Stuhles ernannte, oder wenn das Bremen jener Tage, zeitweilig Adalberts hochbegünstigter Lieblingssitz, in Adams Geschichtswerk gepriesen wird als ein neues Rom, in welchem, angezogen durch die seltenen Tugenden des Erzbischofs, fromme Völker schaarenweise aus aller Welt, vorzüglich aber aus dem Norden zusammenströmten. Ganz unbestritten freilich war Adalberts oberhirtliche Autorität wol nur unter den Wenden im Bereiche Godschalks, der nicht nur persönlich seinem Metropoliten Beweise großer Ehrerbietung gab, sondern auch alle Bischöfe und Priester, welche ihm von Hamburg aus zugesandt wurden, bereitwillig aufnahm. Im Norden dagegen, wo inzwischen durch den Tod des kinderlosen Königs Magnus (Ende 1047) bedeutende politische Veränderungen eingetreten waren, zunächst vor Allem eine neue Trennung Dänemarks und Norwegens stattgefunden hatte, regte sich mehr und mehr ein Streben nach Unabhängigkeit von der deutschen Elbmetropole, am stärksten bei dem neuen König von Norwegen, Harald dem Hartwaltenden, und in Schweden, sobald hier nach dem Tode Anund Jacobs (1051?) dessen Bruder Emund der Alte zur Regierung kam. Aber auch Svend Estrithson, der neue König von Dänemark, der mit A. wegen einer uncanonischen Ehe ohnehin lange in Streit lebte, hätte sich ihm gerne entzogen und aus den sieben Bisthümern seines Landes eine eigene national-dänische Erzdiöcese gebildet. In der That hatte der Papst schon zugestimmt, A. dagegen, gleichfalls um seine Einwilligung ersucht, widerstrebte anfangs und wollte auch schließlich nur bedingungsweise auf das dänische Project eingehen, für den Fall nämlich, daß ihm der Papst gestatte, im Hamburg ein Patriarchat zu errichten und diesem allein innerhalb des deutsch-wendischen Gebietes unmittelbar zwölf Suffraganbisthümer zu unterwerfen, darunter solche, die wie Stade und Lesum erst neu gegründet, oder wie Verden erst von einem anderen deutschen Erzstift (Mainz) abgelöst und für Hamburg erworben werden mußten. Die Verhandlungen zogen sich indessen in die Länge und Leo’s IX. († 19. April 1054) Nachfolger Victor II. bestätigte A. die ihm von Leo ertheilten Vorrechte einfach (Bulle vom 27. Oct. 1055), ohne des Patriarchats zu gedenken. Auch A. selbst ließ es lange Zeit auf sich beruhen, um erst gegen Ende seines Lebens unter ganz veränderten Umständen darauf zurückzukommen.

Zunächst mußte er erleben, daß Kaiser Heinrich III., der Urheber seines Glücks und der stets bereite Förderer seiner Interessen, am 5. Oct. 1056 starb und daß für dessen Sohn und Nachfolger, den erst sechsjährigen König Heinrich IV. unter der Leitung der Kaiserinmutter Agnes eine vormundschaftliche Regierung eingerichtet wurde, welche bei allem guten Willen doch nicht entfernt im Stande war, das Reich mit solcher Kraft zu regieren, wie es der verstorbene Kaiser wenigstens in seinen besseren Zeiten gethan hatte. Für A. machte sich der Unterschied [59] von sonst und jetzt besonders in seinen Beziehungen zum billungischen Herzogshause fühlbar. Als Herzog Ordulf, Sohn und Nachfolger des im J. 1059 verstorbenen Bernhard II. noch bei Lebzeiten seines Vaters einmal die friesischen Besitzungen des Stiftes Bremen überfiel und heillos verwüstete, ward des Erzbischofs Klage bei Hofe verlacht und es blieb ihm nichts anderes übrig als sich in die Umstände zu fügen, und wie er schon früher gethan hatte, auf dem Wege der Güte, namentlich durch Verleihung von Beneficien den unversöhnlichen Haß der Billunger wenigstens momentan zu beschwichtigen. Andrerseits freilich fehlt es doch auch nicht an Zeichen, daß die neue Regierung, insbesondere die Kaiserin Agnes, wenn sie nur konnte, es sich angelegen sein ließ, A. zu begünstigen. So wurde ihm laut königlicher Urkunde vom 25. April 1057 eine Grafschaft in Friesland überlassen, auf die er schon unter Heinrich III. Ansprüche erworben haben soll, und es ist daher wol kaum zufällig, wenn wir A. nicht unter den mißvergnügten Fürsten finden, welche, Erzbischof Anno von Köln an ihrer Spitze (1062 April oder Mai), den Hof in Kaiserswerth überraschten und den König mit List seiner Mutter entrissen, um ihn unter die Vormundschaft der Bischöfe zu bringen. Aber allerdings, nachdem diese Umwälzung einmal stattgefunden hatte, da säumte A. nicht, mit den leitenden Männern des neuen Regiments in die engste Verbindung zu treten, vorzüglich mit Anno von Köln, dem bedeutendsten derselben, obwol ihm dieser barsche und streng asketische, dabei aber doch keineswegs immer loyale Emporkömmling innerlich eben so sehr zuwider war, wie Anno sich von ihm abgestoßen fühlte. Nichts destoweniger aber gingen sie jetzt eine Weile Hand in Hand mit einander und erreichten dadurch, daß sie spätestens Mitte 1063 allgemein als die alleinigen Regenten des Reichs anerkannt waren, Anno unter dem Titel eines „magister“ des Königs, während A. urkundlich der „patronus“ desselben heißt, und beide zusammen von Adam als „consules“ bezeichnet werden. Dem jungen, unter so verschiedenartigen Einflüssen aufwachsenden König stand persönlich A. unzweifelhaft viel näher als Anno, wie er ihn denn auch im Herbste 1063 allein, ohne Anno, auf einem Feldzug gegen Ungarn begleitete und bei dieser Gelegenheit wiederum eine sehr erhebliche Erweiterung seines weltlichen Fürstenthums davon trug, nämlich um zwei seither in Laienhänden befindliche Grafschaften, von denen die eine, die sog. Grafschaft Stade, sich stückweise durch die ganze Diöcese Bremen erstreckte, während die andere ein friesisch-sächsisches Grenzcomitat war und als solches dazu diente, eine bessere Verbindung zwischen Bremen und den andern friesischen Besitzungen des Erzbischofs herzustellen. In den großen Reichsgeschäften dagegen, namentlich in der Politik des deutschen Hofes gegenüber den beiden Prätendenten, welche damals um das Papstthum kämpften, Honorius II. und Alexander II., überwog zunächst der Einfluß Anno’s, bis in dieser Beziehung mit dem Concil von Mantua (Ende Mai 1064) ein für Anno ungünstiger Wendepunkt eintrat, der es A. ermöglichte, seit Ostern 1065 (feierliche Schwertnahme des Königs in Worms) das Reich etliche Monate hindurch fast allein zu regieren und zwar anfangs mit solchem Ansehn, daß er einerseits den König von dem schon weit gediehenen Plane eines Römerzuges vollständig wieder zurückbrachte (Mai 1065), andrerseits einen neuen Gewaltact der Billunger diesmal nicht widerstandslos hinzunehmen brauchte, sondern Genugthuung bekam. Am höchsten stand Adalberts Macht unverkennbar im Sommer und Herbst 1065, als Heinrich IV. ihm, abgesehen von einigen Schenkungen aus dem rheinischen Königsgut (die Pfalzen Duisburg und Sinzig), auch noch die beiden großen Abteien Corvey und Lorsch überließ. Um das Gehässige dieser Maßregel abzuschwächen, wurden andere Fürsten in ähnlicher Weise bedacht. Höchst wahrscheinlich geschah es denn auch ebendamals, jedenfalls nicht viel früher, daß A., unterstützt von Papst Alexander II., in seiner [60] skandinavischen Kirchenpolitik einen neuen Anlauf nahm, den König Harald von Norwegen ob seiner beharrlichen Absonderung von dem hamburgischen Kirchenverband eindringlich zur Rede stellte, und alle nordischen Bischöfe zu einer Synode berief, welche in Schleswig zusammentreten sollte. Indessen, wenn schon der Erfolg dieser rein kirchlichen Bestrebungen Adalberts weit hinter seinen Erwartungen zurückblieb, so erwuchs im[1] geradezu Verderben aus dem großen Angriff, welchen er, um sich für sein äußerst glänzendes, aber auch sehr unordentliches und kostspieliges Hofleben immer neue Mittel zu verschaffen, auf die altbegründete Freiheit und Selbständigkeit deutscher Reichsabteien gemacht hatte. Denn während man im Kloster Lorsch zu den Waffen griff, hatte sich auch anderwärts, insbesondere in Sachsen, welches schon seit Monaten ausschließlich die Lasten der Hofhaltung zu tragen hatte, ein tiefer und allgemeiner Haß gegen den fast allmächtigen Rathgeber des Königs gebildet, so daß mehrere der vornehmsten Reichsfürsten, darunter fast sämmtliche Herzoge, dem Unwesen ein Ende zu machen beschlossen und sich in der Stille zu einer Verschwörung gegen A. vereinigten. Auf einem Reichstage, den der König Januar 1066 in Tribur hielt, kam sie zum Ausbruch und gelang vollständig, obwol der König drauf und dran war, mit A. nach Sachsen zu entfliehen. Aber da dieser Fluchtplan von den eigenen Leuten des Königs an die Verschwornen verrathen wurde, so blieb nichts anderes übrig, als zu weichen: A. verließ Tribur und begab sich, geschützt durch Bewaffnete, welche ihm der König auf den Weg gegeben, nach Bremen, wo seiner jedoch nur neue Demüthigungen und Kränkungen harrten. Seine rachedürstenden alten Widersacher, die Billunger, an ihrer Spitze diesmal Magnus, der Sohn des regierenden Herzogs Ordulf, griffen Bremen mit ganzer Macht an, um wo möglich A. selbst ein Leides anzuthun. So weit kam es nun freilich nicht, weil Jener nächtlicher Weile entfloh und zunächst in Goslar, sodann auf seinem Landgut Lochten (bei Vienenburg) vor den wilden Drohungen des jungen Magnus Sicherheit fand; immerhin aber konnte er, der vor Kurzem noch darnach gestrebt hatte, sämmtliche in seinem Sprengel gelegene Grafschaften an sich zu bringen, sich jetzt eine friedliche, für seine Person unbelästigte Fortexistenz innerhalb des eigenen Bisthums nur dadurch erkaufen, daß er Magnus zum Vasallen annahm und ihn lehnsweise mit tausend Hufen Landes, einem Drittheil des gesammten Bremer Kirchengutes, ausstattete. So kehrte denn A. nach halbjähriger Abwesenheit wieder zurück nach Bremen und lebte hier, wo jetzt zu großer Bedrängniß der Einwohnerschaft seinen Beamten noch herzogliche zur Seite traten, fortan still für sich, nach Adams Ausdruck als Privatmann, ja als Einsiedler. War es ihm doch nicht einmal vergönnt, für sein Mißgeschick innerhalb seines metropolitanen Wirkungskreises Trost und Ersatz zu finden. Denn gerade um dieselbe Zeit, wo einerseits König Heinrich IV., von A. gewaltsam getrennt, wider „unter den Zwang der Fürsten“ gerieth, wo andrerseits im angelsächsisch-normannischen Staatenbereich jene gewaltigen Kämpfe vorbereitet wurden, welche im Herbste 1066 für immer über das Schicksal von England entschieden, zunächst aber dem König Harald von Norwegen das Leben kosten sollten, eben damals nahm noch einmal die heidnische Partei unter den Wenden zwischen Elbe und Oder ihre ganze Kraft zusammen, verbündete sich mit einem mißvergnügten Großen des christlichen Obodritenstaates (Plusso, Godschalks Schwestermann) und setzte eine Christenverfolgung ins Werk, welcher zunächst am 6. Juni 1066 Godschalk selbst, dann aber auch viele von den Geistlichen und christlich gesinnten Laien seines Landes zum Opfer fielen, welche überhaupt die ganze Schöpfung Godschalks und Adalberts so gründlich vernichtete, daß hier später die Christianisirung durchaus von neuem beginnen mußte. A. freilich sollte das nicht mehr erleben, da trotz der wiederholten Versuche der Sachsenherzoge, [61] namentlich des am 28. März 1071 verstorbenen Ordulf, die wendische Empörung einzudämmen, dieses so wenig gelang, daß vielmehr auch noch das deutsche Nordalbingien unter die Herrschaft von Cruto, dem heidnischen Nachfolger Godschalks kam, und daß selbst Hamburg 1071–72 von kirchenschändenden Slaven dem Erdboden gleich gemacht wurde. Waren nun in dieser Hinsicht Adalberts letzte Zeiten so traurig wie möglich, so gestalteten sie sich dagegen in allen anderen Beziehungen über Erwarten günstig, und zwar hauptsächlich durch das Verdienst König Heinrichs IV., der sich schon 1069 wieder weit genug freigemacht hatte, um A. zurückzurufen und ihm, der, durch die früheren Erfahrungen gewitzigt, vorsichtig und versöhnlich auftrat, einen Einfluß einzuräumen, wie er ihn zuvor kaum besessen hatte. Sodann den Billungern gegenüber kam ihm zu Statten, daß Herzog Magnus 1070 Otto von Nordheim, den abgesetzten und in der Empörung begriffenen Herzog von Baiern, mit den Waffen in der Hand unterstützte und dadurch gegen den König einen Treubruch beging, welcher es A. geradezu zur Pflicht machte, an seinem Theile die ihm seither so drückende Gewalt des Herzogs und des billungischen Hauses überhaupt aufs äußerste zu beschränken. Daher säumte er denn auch nicht, sobald die Aufrührer sich durch seine Vermittlung (12. Juni 1071) dem Könige wieder unterworfen hatten und dann zur Strafe in Haft genommen waren, zunächst die dem Magnus als Lehen überlassenen Kirchengüter wieder einzuziehen. Und weiter war allem Anscheine nach auch dies noch sein Werk, daß König Heinrich IV. im J. 1071 in der den Billungern gleichfalls entrissenen Feste Lüneburg eine Zusammenkunft mit dem Dänenkönig Svend Estrithson hatte, um für die fernere Bekämpfung der Aufständischen dessen Beistand zu gewinnen. Ob damals außerdem wieder die Frage des Patriarchats zur Sprache kam, muß in Ermangelung directen Zeugnisses dahingestellt bleiben; doch ist es wahrscheinlich, weil A., wie sein Geschichtschreiber versichert, nachgerade für jene Idee so eingenommen war, daß Schmeichler ihn bereits als Patriarchen titulirten und daß er jetzt selbst von sich aus darnach trachtete, in Hamburg ein Patriarchat zu errichten. Ebenso beschäftigte er sich wieder stark mit dem Plane, das Bisthum Verden der Erzdiöcese Mainz zu entreißen, ja sogar auf seine klosterfeindlichen Bestrebungen, auf die Unterwerfung von Corvey und Lorsch soll er wieder zurückgekommen sein. Aber mitten unter diesen Entwürfen, im Winter 1072, erkrankte er schwer an einer Dysenterie und ist den 16. oder 17. März zu Goslar verschieden, unter den Augen seines von ihm so sehr geliebten Königs, und fast bis zum letzten Athemzuge mit Staatsangelegenheiten beschäftigt. Die Leiche wurde nach Bremen übergeführt, um in dem von A. selbst neugebauten Dome bestattet zu werden, und eben hier in Bremen hat jener schon wenige Jahre nach seinem Tode ein litterarisches Denkmal erhalten, wie es nur wenigen deutschen Kirchenfürsten im Mittelalter zu Theil geworden ist, nämlich das lediglich ihn betreffende dritte Buch in den Gesta Hammaburg. ecclesiae pontificum des Magisters Adam, der, ungefähr seit 1068 Domherr in Bremen, seinem Helden persönlich nahe stand (s. o. S. 43).

Vgl. Colmar Grünhagen, Adalbert, Erzbischof von Hamburg und die Idee eines nordischen Patriarchats. Leipzig 1854.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 60. Z. 6 v. o. l.: ihm st. im. [Bd. 2, S. 797]