ADB:Adolf Friedrich I.
Adolfs von Holstein Tochter, regierte seit 16. April 1608 gemeinschaftlich mit seinem Bruder Johann Albrecht II. in Mecklenburg-Schwerin, seit 22. Juli 1610 auch in Güstrow. Landestheilung 1621: ersterer erhielt Mecklenburg-Schwerin. Beide traten 1623 dem Defensiv-Bündniß der niedersächsischen Kreisstände bei, [120] suchten sich im Kriege neutral zu verhalten, unterstützten aber heimlich die dänischen Truppen des Königs Christian, wurden deshalb von den Kaiserlichen unter Tilly nach dem Siege bei Lutter als Feinde behandelt. 19. Jan. 1628 stellte der Kaiser auf dem Schlosse Brandis in Böhmen eine Urkunde aus, durch welche er die Herzoge ihres Landes entsetzte und Wallenstein zunächst unterpfändlich, am 16. Juni 1629 erblich mit demselben belehnte. Im Mai 1628 verließen sie, von jenem gedrängt, das Land, in welches sie nach seinem Sturze im Mai 1631 mit Hülfe der schwedischen Truppen zurückkehrten. Sie mußten den Schweden hierfür vorläufig Wismar mit der Insel Poel und dem Amte Neukloster und Warnemünde abtreten, welche Landestheile, außer Warnemünde, dieselben definitiv durch den westphälischen Frieden 1648 erhielten, wogegen Herzog A. Fr. in den Besitz der Bisthümer Schwerin und Ratzeburg, als nun weltlicher Fürstenthümer, und der Johanniter-Comthurei Mirow gelangte. Er starb am 27. Febr. 1658.
Adolf Friedrich I., Herzog von Mecklenburg-Schwerin, geb. 15. Dec. 1588, Sohn des Herzogs Johann VII. und der Sophie, Herzog- Tagebuch des Herzogs Adolf Friedrich 1611–47 (Mscrpt. im großh. Archiv zu Schwerin) im Auszuge gedr. in v. Lützow, Meckl. Gesch. III. S. 148 und Meckl. Jahrb. XII. S. 59.