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ADB:Alfons X.

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Artikel „Alfons X.“ von Ottokar Lorenz in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 338–339, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Alfons_X.&oldid=- (Version vom 30. Dezember 2024, 18:57 Uhr UTC)
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Alfons X., König von Castilien, erwählter römischer König. Durch die Doppelwahl des J. 1257 wurde neben dem Engländer Richard auch der Castilier A. zum deutschen Königthum berufen. A. X. war aber nie in Deutschland und seine wenigen auf Deutschland bezüglichen Regierungsacte hatten sich kaum [339] einer Geltung zu erfreuen. Die Absicht des Königs A. war vielmehr auf die in Rom zu erwerbende Kaiserkrone gerichtet, als er insbesondere mit Hülfe des Erzbischofs von Trier nicht ohne bedeutende Geldspenden die deutsche Königswahl anstrebte. Die Beziehungen Alfons’ X. zu Deutschland sind durch die staufische Verwandtschaft vermittelt. A. X. war mütterlicherseits ein Enkel des Königs Philipp von Schwaben. Des letztern jüngste Tochter Beatrix heirathete den König Ferdinand III. von Castilien, den Vater Alfons’ X. Ein Bruder Alfons’, Friedrich, nach dem Urgroßvater, dem Rothbart, mit diesem deutschen Namen genannt, erhob schon zu Kaiser Friedrichs II. Zeit Ansprüche auf Schwaben und A. X. erneuerte dieselben nach dem Tode Konrads IV. auf Grund der erwähnten Verwandtschaft.

Bei seinem Volke stand A. im Ansehen eines Gelehrten und führte den Beinamen „El Sabio“. Sein Streben nach der Kaiserkrone muß auch vielmehr vom Standpunkte der spanischen als der deutschen Verhältnisse beurtheilt werden. Da der Streit der beiden in Deutschland gewählten Könige Richard und A. nie entschieden wurde, die päpstliche Curie es vielmehr in ihrem Interesse fand durch Beförderung des Zwiespalts das deutsche Reich zu schwächen, so spielte A. von Castilien fast durch dreißig Jahre hindurch immerfort eine gewisse Rolle in der Geschichte Deutschlands, ohne doch eigentlich zu den wirklich regierenden deutschen Königen gezählt werden zu können. Die Stellung, die er in den damals schwebenden Streitfragen einnahm, wird man aus der Geschichte der Könige Richard, Rudolf von Habsburg und Ottokar II. von Böhmen am besten entnehmen können. Am eingehendsten handelte in neuester Zeit Dr. Arnold Busson über „Die Doppelwahl des Jahres 1257 und das römische Königthum Alfons’ X. von Castilien“, Münster 1866.