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ADB:Amalie Elisabeth

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Artikel „Amalie Elisabeth“ von Karl Bernhardi in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 1 (1875), S. 383–385, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Amalie_Elisabeth&oldid=- (Version vom 30. November 2024, 09:37 Uhr UTC)
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Amalie Elisabeth, Landgräfin von Hessen-Kassel, geb. 29. Jan. 1602, † 3. Aug. 1651, war eine der einflußreichsten Fürstinnen ihres Jahrhunderts; denn ihr verdankt nicht nur ihr hessisches Vaterland die Rettung vom Untergang und die Wiederherstellung seines früheren Ansehens im Deutschen Reiche, sondern auch dieses letztere hat nur durch ihre Standhaftigkeit die der Religionsfreiheit günstige Beendigung des verderblichen dreißigjährigen Krieges durch den westphälischen Frieden, und namentlich die Gleichberechtigung der Reformirten mit den übrigen Bekennern der Augsburgischen Confession erlangt. Sie war die Tochter des Grafen Philipp Ludwig II. von Hanau-Münzenberg und durch ihre Mutter eine Enkelin des Prinzen Wilhelm I. von Oranien, dessen Staatsklugheit ihr in nicht geringem Maaße vererbt war. Schon in ihrem 18. Jahre hatte sie sich mit dem damaligen Erbprinzen von Hessen-Kassel, Wilhelm V., vermählt, und in den 18 Jahren ihrer glücklichen Ehe wurden ihr 14 Kinder geboren, von denen jedoch nur sechs den Vater († 21. Sept. 1637) überlebten. Der dreißigjährige Krieg hatte schon damals Niederhessen schwer heimgesucht; als nun aber Landgraf Moritz, von allen Seiten bedrängt, im Jahr 1627 die Regierung niederzulegen sich bewogen fand, da konnte Wilhelm nicht umhin, die sehr bedenkliche Erbschaft anzutreten. Er suchte zwar alsbald die kaiserliche Ungnade durch einen – ihm allerdings sehr nachtheiligen – Vergleich mit seinem Vetter, dem Landgrafen Georg II. von Hessen-Darmstadt, zu beschwichtigen, da dieser Streit die Veranlassung der kaiserlichen Einmischung gewesen war. Aber dem „Restitutionsedict“ von 1629 konnte er sich unmöglich fügen. Er schloß daher am 10. Aug. 1631 zu Werben einen Vertrag mit dem König Gustav Adolph von Schweden, in Folge dessen er zugleich als „General über die in den Rheinischen Kreisen und Oberlanden geworbenen Heeerschaaren“ an die Spitze eines achtunggebietenden Kriegsheeres trat; und nach des Königs Tode erneuerte er im Jahre 1634 die Verbindung mit Frankreich, welche bereits zwischen Heinrich IV. und Landgraf Moritz Statt gefunden hatte, und wodurch er außer dem Oberbefehl über die für Frankreich zu werbenden Truppen einen Jahresgehalt bezog, welcher ihm die Unterhaltung seiner eigenen Truppen erleichterte, ohne ihn in eine größere Abhängigkeit von Frankreich zu bringen. In Folge dieser Schritte wurde er dann im Nov. 1636 vom Kaiser als Reichsfeind in [384] die Acht erklärt, und im April 1637 der mit ihm verfeindete Landgraf Georg II. von Hessen-Darmstadt als Administrator der hessen-kasselschen Lande bestellt. Als daher Wilhelm V. im Sept. 1637 starb, schien Hessen-Kassel unrettbar verloren, indem nunmehr Landgraf Georg zugleich als Vormund des erst neunjährigen Wilhelm VI. auftrat und unter diesem Titel die ganze Regierung des Landes an sich zu reißen versuchte. A., durch das Testament Wilhelm’s V. zur Regentin des Landes ernannt, wußte jedoch mit der größten Umsicht und mit unerschütterlichem Muthe diese von allen Seiten drohenden Gefahren glücklich abzuwenden. Zunächst ließ sie ihren Sohn von den hessischen Truppen, deren Hauptquartier damals in Leer war, als ihren nunmehrigen Kriegsherrn anerkennen, und übergab den Oberbefehl dem damals der hessischen Sache noch ergebenen General Melander. Gleichzeitig ließen die Statthalter zu Kassel dem jungen Landgrafen Wilhelm VI. im ganzen Lande huldigen, ohne sich durch die Drohungen und durch allerlei Versprechungen des Landgrafen Georg’s von der Landgräfin A. als Regentin abwendig machen zu lassen. Zur Vermeidung der bevorstehenden Achtsvollstreckung versuchte sie zwar mit Landgraf Georg ein Abkommen zu treffen; da aber dieser am 23. Jan. 1638 zu Marburg entworfene Vertrag die Anerkennung des Prager Friedens zur Grundlage hatte und die Entlassung des Heeres verlangte, ohne irgend sichere Bürgschaft für die Erfüllung der dagegen ertheilten Zusagen zu gewähren, so konnte A. unmöglich darauf eingehen.

Es waren vorzugsweise zwei Gesichtspunkte, welche diese Fürstin stets fest im Auge behielt, und welche sie bei allen ihren Entschlüssen leiteten: zunächst die Anerkennung des reformirten Glaubensbekenntnisses als gleichberechtigt mit den beiden anderen durch die Reichsgesetze geschützten Confessionen, und dann die Aufrechterhaltung der bisherigen Machtstellung des Hauses Hessen-Kassel, sowol in Beziehung auf das deutsche Reich, als auch der jüngeren Linie Hessen-Darmstadt gegenüber. Beide Ziele hat sie bei dem Abschlusse des Friedens vollständig erreicht und dadurch den besten Beweis ihrer staatsmännischen Befähigung geliefert. Daß sie ihren übermächtigen Feinden, welche in der Wahl ihrer Mittel nichts weniger als gewissenhaft waren, und von deren hinterlistigen Absichten sie unwiderlegliche Beweise in den Händen hatte, nicht trauete, sondern sie mit gleicher Münze bezahlte, das kann ein strenger Sittenrichter allerdings tadeln; er muß aber dann auch über „die Diplomatie“ im Allgemeinen – nicht bloß über die des 17. Jahrhunderts – den Stab brechen. Wir können hier nicht auf die Wechselfälle des dreißigjährigen Krieges eingehen, welche das Hessenland bald aufs äußerste gefährdeten, bald wieder zu den besten Hoffnungen ermuthigten, bis schließlich der Frieden noch mehr gewährte, als man zu erwarten berechtigt war; doch müssen wir noch kurz andeuten, wie die Regentin eines so kleinen Fürstenthums in diesem europäischen Kampfe gewissermaßen als vierte kriegführende Macht auftreten und gemeinschaftlich mit Schweden und Frankreich dem Kaiser einen den Protestanten so günstigen Frieden abdringen konnte. Die dem Landgraf Wilhelm V. von Schweden eingeräumten „Quartiere“ hatten ihn in den Stand gesetzt, die hessischen Truppen auf durchschnittlich 15000 Mann zu Fuß und 4–5000 Reiter zu vermehren. A. wußte nun ebenfalls die nöthigen Mittel zu beschaffen, um dieses Kriegsheer zu unterhalten, und es gelang ihr, erprobte Feldherrn an die Spitze desselben zu stellen, ohne darum die oberste Kriegsleitung aus der Hand zu geben, oder sich einer der großen kriegführenden Mächte unbedingt anzuschließen, da sie weder von Schweden noch von Frankreich sicheren Schutz erwarten durfte. Auch wurde sie von diesen beiden Staaten durch den Vertrag von Dorsten (Aug. 1639) gewissermaßen als dritte gleichberechtigte Macht anerkannt, und trat in den Verhandlungen mit dem Kaiser [385] mit solcher Zuversicht auf, daß man es auf dem Kurfürstentag zu Nürnberg (März 1640) für „schimpflich“ erklärte, „daß ein so geringes Fürstenthum dem Kaiser und Reich über Krieg und Frieden vorschreiben“ wolle; und im J. 1647 schrieb sogar der bayerische Feldmarschall Chronsfeld[1]: „A. habe sich dadurch, daß sie ihrer bisher im deutschen Reiche verworfenen Religion Duldung und Achtung verschafft, unsterblichen Ruhm erworben: jetzt habe sie die Wagschale des Friedens in ihren Händen“…. Ihr Einfluß ward nämlich auch dadurch bedeutend gesteigert, daß sie fast alle leitenden Persönlichkeiten durch ihr eben so würdiges wie gefälliges Benehmen zu gewinnen verstand. Oxenstierna, Baner, Torstenson, Herzog Bernhard von Sachsen-Weimar, der Herzog von Longuieville, Condé, Turenne etc. legten auf ihr sachkundiges Urtheil den größten Werth und nahmen fast immer auf ihre Wünsche jede mögliche Rücksicht. Auch besaß sie die erforderliche Einsicht, um sich stets mit überaus tüchtigen und zuverlässigen, zum Theil noch in der Schule Wilhelm des Weisen gebildeten Räthen zu umgeben, welche bei allen Verhandlungen das Wohl des Landes aufs beste zu wahren verstanden. –

Nur so konnte es gelingen, daß Deutschland durch den westphälischen Frieden endlich wieder gesicherte Religionsverhältnisse erlangte und Hessen-Kassel weit mächtiger aus dem Kampfe trat, als es denselben begonnen hatte: Hessen-Darmstadt mußte einen Theil der Marburger Erbschaft herausgeben; die Abtei Hersfeld und ein Theil der Grafschaft Schaumburg wurden Hessen einverleibt und Mainz, Cöln, Paderborn, Münster und Fulda mußten dem Lande noch 600000 Thaler als Kriegsentschädigung zahlen. Dabei hatte die unermüdliche Fürstin während des Waffengeräusches nicht versäumt, dem Hause Hessen die Anwartschaft auf die Grafschaft Hanau – ihre alte Heimath – zu sichern. Aber nach diesen endlich erreichten Erfolgen brachen ihre Körperkräfte plötzlich zusammen. Durch den ungewöhnlich reichen Kindersegen hatte ihre keineswegs starke Natur schon früher mehrfach gelitten, und die aufreibenden Geschäfte dieser zehnjährigen Regentschaft hatten ihre Gesundheit mehr und mehr untergraben. Sie beeilte sich daher, nunmehr ihrem volljährig gewordenen Sohne, Wilhelm VI. (am 25. Sept. 1650), die Regierung zu übergeben, um ihr Leben in Ruhe zu beschließen. Doch sollte sie diese Ruhe nicht lange genießen. Bei ihrem so frühen Tode ward sie tief betrauert vom ganzen Lande, das mit ihr durch den verheerenden Krieg schwer gelitten, aber auch ihr vorzugsweise zu verdanken hatte, daß es nun einer besseren Zukunft entgegen sehen durfte. –

K. W. Justi, Amalie Elis. L. v. H. Gießen 1812. Ch. v. Rommel, Gesch. v. Hessen, Bd. VIII.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 385. Z. 4 v. o. l.: Gronsfeld (st. Chronsf.). [Bd. 11, S. 793]